Technologiepartnerschaft Ultraschall - Klinikum Garmisch-Partenkirchen GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: INVP-037-2019
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Garmisch-Partenkirchen
NUTS-Code: DE21D Garmisch-Partenkirchen
Postleitzahl: 82467
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.agkamed.de
Abschnitt II: Gegenstand
Technologiepartnerschaft Ultraschall - Klinikum Garmisch-Partenkirchen GmbH
Das Klinikum Garmisch-Partenkirchen plant den Abschluss eines Vertrages über eine Technologiepartnerschaft im Bereich der Versorgung des Klinikums Garmisch-Partenkirchen mit Ultraschallgeräten und Zubehör.
Klinikum Garmisch-Partenkirchen Auenstraße 6 82467 Garmisch-Partenkirchen
Das Klinikum Garmisch-Partenkirchen GmbH (im weiteren Auftraggeber genannt) betreibt derzeit ca. 40 Ultraschallgeräte. Im Rahmen des Projektes soll sukzessive die gesamte Ultraschalldiagnostik modernisiert werden, um einen sicheren Betrieb für die nächsten 8-10 Jahre zu ermöglichen. Dabei sollen die vorhandenen Ultraschallgeräte sukzessive ausgetauscht bzw. erneuert werden. Hierzu strebt der Auftraggeber an, eine Technologiepartnerschaft mit einem Hersteller mit einer Vertragslaufzeit von 8-10 Jahren einzugehen. Die Auswahl des Vertragspartners wird im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit einem vorangehenden europaweiten Teilnahmewettbewerb nach § 17 VgV erfolgen.
Gegenstand der Ausschreibung sind folgende Leistungsgegenstände:
- Bereitstellung der benötigten Geräte
- Bewirtschaftung sämtlicher Ultraschallgeräte, und zwar:
a) Serviceleistungen, d.h. Instandhaltung (Wartung, Inspektionen und gesetzlichen Prüfungen, Instandsetzung defekter Geräte),
b) Soft- und Hardware-Updates,
c) Sicherstellung einer Betriebsbereitschaft.
- Durchführung von Schulungsleistungen
- Abschluss einer Elektronikversicherung für die finanzierten Bereitstellungsleistungen
- Finanzierung der Bereitstellungsleistungen.
- Innovationsleistungen
Die Gerätespezifikationen sollen zunächst den aktuellen Bedarf der verschiedenen klinischen Arbeitsplätze wiederspiegeln. Der Vertrag ist jedoch so flexibel zu gestalten, dass während der Vertragslaufzeit die Geräteausstattung auf jeweils technisch aktuellem Stand gehalten wird (Innovationsklausel ).
Leistungsklasse 1: BK 5000 Premium Sonografiesystem inkl. Modulbaterie (oder vergleichbare Technologie)
Leistungsklasse 3: BK 3000 Premium Sonografiesystem inkl. Modul für Fusionsbiopsie (oder vergleichbare Technologie)
Leistungsklasse 2: Arietta V70 (oder vergleichbare Technologie)
Sonderklasse: Volcano IVUS (oder vergleichbare Technologie)
Abschluss einer Elektronikversicherung für die vom Bieter finanzierten Bereitstellungsleistungen (als formlose Anlage mit Angabe der inkludierten Positionen im technischen Leistungsverzeichnis)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe GE Healthcare GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 80807
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YD3YYL8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.