Beschaffung von 487 TFT-Monitoren verschiedener Größen mit Zubehör für Schulen Referenznummer der Bekanntmachung: 22-02-EU
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neu-Ulm
NUTS-Code: DE279 Neu-Ulm
Postleitzahl: 89231
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von 487 TFT-Monitoren verschiedener Größen mit Zubehör für Schulen
Das Landratsamt Neu-Ulm beschafft für mehrere Schulen Folgendes:
477 TFT-Monitore 27 Zoll,
2 TFT-Monitore mit der Displaygröße von 54 bis 56 Zoll ,
1 TFT-Monitor mit der Displaygröße von 64 bis 66 Zoll,
4 TFT-Monitore mit der Displaygröße von 84 bis 85 Zoll
2 TFT-Monitore Displaygröße von 64 bis 66 Zoll Touch mit 1x Fahrwagen und 1x mit Wandhalterung,
1 TFT-Monitor Displaygröße 84 bis 86 Zoll Touch mit 1x Fahrwagen
Verschiedene Schulen in der Sachaufwandsträgerschaft des Landkreises Neu-Ulm
Das Landratsamt Neu-Ulm beschafft für mehrere Schulen Folgendes:
477 TFT-Monitore 27 Zoll,
2 TFT-Monitore mit der Displaygröße von 54 bis 56 Zoll ,
1 TFT-Monitor mit der Displaygröße von 64 bis 66 Zoll,
4 TFT-Monitore mit der Displaygröße von 84 bis 85 Zoll
2 TFT-Monitore Displaygröße von 64 bis 66 Zoll Touch mit 1x Fahrwagen und 1x mit Wandhalterung,
1 TFT-Monitor Displaygröße 84 bis 86 Zoll Touch mit 1x Fahrwagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
487x TFT Monitore verschiedener Größen mit Zubehör (22-02-EU)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01109
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der
Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt
ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3
Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]