Franz-Marc-Schule Geretsried: Aufstockung + Generalsanierung SEKE 2035 - Schreinerarbeiten BA 2 Referenznummer der Bekanntmachung: 211c
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Tölz
NUTS-Code: DE216 Bad Tölz-Wolfratshausen
Postleitzahl: 83646
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lra-toelz.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.lra-toelz.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Franz-Marc-Schule Geretsried: Aufstockung + Generalsanierung SEKE 2035 - Schreinerarbeiten BA 2
Im Wesentlichen sind folgende Leistungen zu erbringen:
- Treppenbelag Vollholz, Eiche, Tritt- und Setzstufen ca. 160 x 30 cm bzw. 160 x 16,6 cm: 22 Stück,
- Holzhandlauf für Glasgeländer, Eiche: ca. 30 m,
- Handlauf, Eiche, 40 mm: ca. 21 m,
- Oberlichtverglasungen, Lärchenvollholzrahmen mit VSG/ESG-Verglasung 41,5 x von 96,0 bis zu 349,5 cm: 6 Stück,
- Oberlichtverglasungen, Lärchenvollholzrahmen, 32,5 x 190 cm: 1 Stück,
- Oberlichtverglasungen, Lärchenvollholzrahmen, 32,5 X 220,5 cm: 6 Stück,
- Oberlichtverglasungen, Lärchenvollholzrahmen, 42,5 X 137,5 cm: 6 Stück,
- Oberlichtverglasungen, Lärchenvollholzrahmen, 42,5 X 112,5 cm: 1 Stück,
- Oberlichtverglasungen, Schallschutz, Lärchenvollholzrahmen, 80,0 X 201,0 cm: 14 Stück,
- Holzsitzbänke mit und ohne Lehne, Lärchenvollholz, Länge ca. 149 cm: 10 Stück,
- Akustik-Wandverkleidung, MDF-Platte, Ballwurfsicher: ca. 100 m²;
Geretsried
Der Landkreis Bad Tölz - Wolfratshausen führt eine Aufstockung + Generalsanierung SEKE 2035 an der Franz-Marc-Schule in Geretsried durch. Dazu ist das hier bekannt gemachte und im Zuge der Beschaffung auszuschreibende Gewerk Schreinerarbeiten im BA2 erforderlich (siehe II. 1.4).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 EU (Eigenerklärung zur Eignung EU) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmern sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärung (auch die der Nachunternehmer) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der„Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Hinweis:Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) ist beispielsweise unter dem Link des Bayerischen Innenministeriums
http://www.innenministerium.bayern.de/assets/stmi/buw/bauthemen/iiz5_vergabe_bauauftraege_formblatt_124_eigenerklaerung.pdf erhältlich und liegt den Vergabeunterlagen bei.
siehe III.1.1)
siehe III.1.1)
Abschnitt IV: Verfahren
- digital -
- keine -
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung zu erkennen sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden und Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Tölz
Postleitzahl: 83646
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]