Neubau Grundschule Nordwest: Erdbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: AfG/2022-064-O
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84034
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landshut.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Grundschule Nordwest: Erdbauarbeiten
Erdbauarbeiten
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Schule:Vegetationsschicht abtragen: ca. 5.060,00 m2;Vegetationsschicht abtransportieren: ca. 5.060,00 m2;Erdaushub Baugrube A2: ca. 3.786,00 m3;Erdaushub abtransportieren: ca. 3.786,00 m3;Erdaushub Baugrube A3: ca. 394,00 m3;Erdaushub abtransportieren: ca. 394,00 m3;Erdaushub Baugrube B1: ca. 2.405,00 m3;Erdaushub abtransportieren: ca. 2.405,00 m3;Erdaushub Baugrube B2 bis B4: ca. 1.860,00 m3;Erdaushub abtransportieren: ca. 100,00 m3:Schottertragschicht Baustellenflächen, Schotter, 60/120: ca. 100,00 to;Schottertragschicht Baustellenflächen, Schotter, 32/56: ca. 1.560,00 m3:Eignungsprüfung und Überwachung, A1 bis A3: ca. 5.200,00 m3;Eignungsprüfung und Überwachung, B1: ca. 2.830,00 m3:Lagermaterial laden, abfahren: ca. 7.505,00 m3;Zulage Entsorgung Z0: ca. 200,00 m3;Zulage Entsorgung Z1.1: ca. 2.200,00 m3;Zulage Entsorgung Z1.2: ca. 2.300,00 m3;Zulage Entsorgung Z2: ca. 100,00 m3;Zulage Entsorgung DK0: ca. 50,00 m3;Zulage Entsorgung DK1: ca. 25,00 m3;Turnhalle:Vegetationsschicht abtragen: ca. 1.360,00 m2;Vegetationsschicht abtransportieren: ca. 1.360,00 m2;Oberboden abtragen: ca. 272,00 m3;Oberboden abtransportieren: ca. 272,00 m3;Erdaushub Baugrube A2: ca. 1.045,00 m3;Erdaushub abtransportieren: ca. 1.045,00 m3;Erdaushub Baugrube A3: ca. 510,00 m3;Erdaushub abtransportieren: ca. 510,00 m3;Erdaushub Baugrube B1: ca. 50,00 m3;Erdaushub abtransportieren: ca. 50,00 m3;Erdaushub Baugrube B2 bis B4: ca. 25,00 m3;Erdaushub abtransportieren: ca. 25,00 m3;Arbeitsraum verfüllen, Baugrube, KSG: ca. 268,00 m3;Arbeitsraum verfüllen, Baugrube SSBG: ca. 25,00 m3;Kieskoffer unter Bodenplatte SSBG, EG, 0/56: ca. 220,00 m3;Kieskoffer unter Bodenplatte SSBG, EG, 0/32: ca. 220,00 m3;Boden auf Baustelle gelagert einbauen: ca. 50,00 m3;Schottertragschicht Baustellenflächen, Schotter, 60/120: ca. 100,00 to;Schottertragschicht Baustellenflächen, Schotter, 32/56: ca. 330,00 m3;Eignungsprüfung und Überwachung, A1 bis A3: ca. 1.827,00 m3;Eignungsprüfung und Überwachung, B1 : ca. 75,00 m3;Erweiterung Eignungsprüfung: ca. 2,00 St;Lagermaterial laden, abfahren: ca. 1.902,00 m3;Zulage Entsorgung Z0: ca. 100,00 m3;Zulage Entsorgung Z1.1: ca. 1.000,00 m3;Zulage Entsorgung Z1.2: ca. 700,00 m3;Zulage Entsorgung Z2: ca. 50,00 m3;Zulage Entsorgung DK0: ca. 25,00 m3;Zulage Entsorgung DK1: ca. 25,00 m3;Abbruch:Komplettabbruch freistehendes Gebäude, Hausmeisterhaus ca. 520,00 m3;Komplettabbruch freistehendes Gebäude, Fahrradhalle ca. 2.135,00 m3;Schadstoffsanierung:Ausbau asbesthaltiger Dünnputz Wände Innen / Außen ca. 650,00 m2;Ausbau asbesthaltiger Dünnputz im Deckenbereich ca. 55,00 m2;
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Furth
NUTS-Code: DE227 Landshut, Landkreis
Postleitzahl: 84095
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.