Neubau eines Bürgerhauses, Münsing - 1100_Fassadenarbeiten_PR Fenster Referenznummer der Bekanntmachung: 06_94_1100
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münsing
NUTS-Code: DE216 Bad Tölz-Wolfratshausen
Postleitzahl: 82541
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.muensing.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau eines Bürgerhauses, Münsing - 1100_Fassadenarbeiten_PR Fenster
Neubau eines Bürgerhauses, Münsing - 1100_Fassadenarbeiten_PR Fenster
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Neubau eines Bürgerhauses, Münsing - 1100_Fassadenarbeiten_PR FensterBaustelleneinrichtung 1 Stück; Witterungsschutzmaßnahmen 310 m2; Holz-Pfosten-Riegel-Fassade Nord 55 m2; Holz-Pfosten-Riegel-Fassade Süd 55 m2; Holz-Pfosten-Riegel-Fassade West 220 m2; Einsatzelemente 1 Flg Holz-Pfosten-Riegel 1 Stück; Einsatzelemente 2 Flg Holz-Pfosten-Riegel 10 Stück; Einsatzelemente Holz Fenster Holz-PR 11 Stück; Einsatzelemente ALU Fenster Holz-PR 10 Stück; Holzfenster 1 teilig 6 Stück; Holzfenster 2 teilig 37 Stück; Holz Außentüren 3 Stück MASSNAHMENBEZOGENE BAUBESCHREIBUNG:Die Gemeinde Münsing beabsichtigt den Neubau eines Bürgerhauses mit Tiefgarage und Versammlungsstätte. Es soll Räumlichkeiten für die Gemeindeverwaltung / Rathaus sowie einen in das Gebäude integrierten Bürgersaal bieten. Auch sollen die in diesem Zusammenhang erforderlichen Stellplätze errichtet werden. Erschließung: Der Zugang zum Süden abfallenden Gebäude erfolgt über die E0 Ebene (Bürgerbüroebene) im Westen an der Straße "Am Labbach". Alle Räumlichkeiten für die Gemeindeverwaltung und den Bürgersaal sind barrierefrei ausgelegt und erreichbar. Sowohl aus Ebene 1 wie aus Ebene 3 der Tiefgarage ist ein barrierefreier Zugang zum Haus gegeben. Entsprechend werden 2 Stellplätze für Behinderte ausgewiesen. Tiefgarage:Die Tiefgarage fällt mit dem Gebäude von Norden nach Süden ab und ist in 3 Ebenen aufgeteilt. Erreichbar ist sie über die Ein- und Ausfahrt, sowie zwei Treppen, die nach Außen führen. Vom Baukörper aus wird die erste Tiefgaragenebene über das 1. Untergeschoss erschlossen. Der Zugang zur zweiten und dritten Tiefgaragenebene bietet das 2.Untergeschoss. Mit einer Fläche von ca. 1437 qm bietet die Tiefgarage 50 Stellplätze, wovon 2 für Menschen mit Behinderung vorgesehen sind. Des Weiteren befinden sich Fahrradstellplätze im nördlichen Abschnitt. Freiflächen: Oberirdisch befinden sich 20 Stellplätze, wovon zwei behindertengerecht sind.Der einladende Bürgerplatz vermittelt als Vorplatz zwischen den unterschiedlichen Richtungsbezügen und fungiert als attraktives Entrée für das Bürgerzentrum. Die Platzfläche ist an den Rändern mit Ausstattungselementen besetzt. Aufgrund der Tiefgarage sind Bäume an den Stellen situiert, an denen eine ausreichende Aufbauhöhe gewährleistet werden kann. Weitere Bäume werden außerhalb der Tiefgaragenkante gepflanzt. Als Verbindung zwischen der nördlichen und südlichen Platzfläche im Westen fungiert die Freitreppe, an welche die Veranstaltungsterrasse anschließt. Eine Feldhecke bildet zusätzlich den Raum und blendet den Blick auf die Stellplätze am Labbach aus. Gebäudekenndaten: Grundfläche Tiefgarage mit Versammlungsstätte: 4.339,14m²; Bruttorauminhalt gesamt: 18.008,5 cbm; Nutzfläche nach DIN 277: 2.063m².Weitere Beschreibung s. Verdingungsunterlagen (WBVBs).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Wörleschwang
NUTS-Code: DE276 Augsburg, Landkreis
Postleitzahl: 86441
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
(1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB).
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB).
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absage in Briefform, bzw. mehr als 10 Kalendertage nach Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB).
(5) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).