Lieferung von Heizöl für Bauheizungen auf städtischen Baustellen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-044
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84028
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landshut.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Heizöl für Bauheizungen auf städtischen Baustellen
Lieferung von Heizöl für Bauheizungen auf städtischen Baustellen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das geschätzte Auftragsvolumen der Gesamtliefermenge beträgt ca. 126.500 L Heizöl, geeignet für den Einsatz und die Außenlagerung im Winter, als Kraftstoff für den Betrieb von externen Bauheizungen mittels Warmluftheizgeräten.
Die Lieferung erfolgt nach Einzelbestellung in Teilmengen an mehrere Liegenschaften/Baustellen im Stadtgebiet der Stadt Landshut.
Die Befüllung/Lagerung des Heizöls erfolgt in gesonderte Tanks mit 750 L und 2.000 L Fassungsvermögen. Die Heizöltanks stehen in Freien auf dem Gelände der jeweiligen Liegenschaften/ Baustellen. Die Heizgeräte werden von einem Fremdgewerk betrieben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung ver-gleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe. Für Personenschäden in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.