Bauoberleitung u. Örtl. Bauüberwachung Ingenierbauwerke A6 oestl. Triebendorf Referenznummer der Bekanntmachung: A0216750350
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90402
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bauoberleitung u. Örtl. Bauüberwachung Ingenierbauwerke A6 oestl. Triebendorf
Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung für Ingenieurbauwerke im Abschnitt östl. Triebendorf bis Schwabach-West der A6 Nürnberg - Heilbronn
Die Maßnahme umfasst den Rück- und Neubau folgender Ingenieurbauwerke:
- 3x Überführung (öFW über BAB)
- 4x Unterführung (BAB über GVS)
- 1x Grünbrücke
- 9x Verkehrszeichenbrücke (davon 7 Kragarme)
- 2x Lärmschutzwandabschnitte
Korrespondierend zum 6-streifigen Ausbau der A6 Nürnberg - Heilbronn im Abschnitt östlich von Triebendorf bis zur AS Schwabach-West (Bau-km 764+993 bis Bau-km 775+700) erneuert die Autobahn GmbH des Bundes ab dem Oktober 2022 diverse Ingenieurbauwerke. Die Maßnahme umfasst den Rück- und Neubau folgender Ingenieurbauwerke:
3x Überführung (öFW über BAB)
4x Unterführung (BAB über GVS)
1x Grünbrücke
9x Verkehrszeichenbrücke (davon 7 Kragarme)
2x Lärmschutzwandabschnitte
Die Außenstelle Fürth der Autobahn GmbH des Bundes, NL Nordbayern ist für die Projektleitung und Abwicklung der Baumaßnahme zuständig. Die Bauoberleitung und
die Örtliche Bauüberwachung für die Ingenieurbauwerke in o.g. Abschnitt soll mit dieser Ausschreibung an einen externen Dienstleister vergeben werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV nach § 123, § 124 GWB.
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.2.1 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Die Eignungskriterien sind in der Eigenerklärung zur Eignung aufgelistet:
Eignungskriterien - siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=234517
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/234517
Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 3 Monate, beizubringen.
Berufliche Befähigung des Bewerbers und/oder der Mitarbeiter des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen durch Nachweis
- eines abgeschlossenen Studiums im Fachbereich Bauingenieurwesen
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/234517
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien
Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben.
Eignungskriterien - siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=234517
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/234517
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 3,0 Mio EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 5,0 Mio EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen.
Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Die Eignungskriterien sind in der Eigenerklärung (Unterlage III.106) aufgelistet:
Eignungskriterien - siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=234517
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/234517
- Mindestanforderung an den Personaleinsatz (Ausschlusskriterium):
Leistungsbild Bauoberleitung: 1 Hauptkraft Bauoberleitung für die Betreuung aller Ingenieurbauwerke (Brücken- und Lärmschutzbauwerke, VZB). Für die Bauoberleitung muss eine gleichwertig ausgebildete und erfahrene Stellvertretung eingeplant und benannt werden.
Leistungsbild Örtl. Bauüberwachung:
Der Einsatz des Personals ist so zu gestalten, dass die Baustelle (Betriebsform 2 und teilweise 4)
unter Einhaltung der Arbeitszeitregelung ständig besetzt ist. Die Hauptkräfte der Bauüberwachung werden an allen zu betreuenden Bauwerken gleichwertig eingesetzt.
Für 2022: 1 Hauptkraft Bauüberwachung - vorgesehener Einsatz mit 40 h pro Woche
Für 2023: 2 Hauptkräfte Bauüberwachung - vorgesehener Einsatz mit jeweils 40 h pro Woche
Für 2024: 3 Hauptkräfte Bauüberwachung - vorgesehener Einsatz mit jeweils 40 h pro Woche
Für 2025: 1 Hauptkraft Bauüberwachung - vorgesehener Einsatz mit 40 Stunden pro Woche
Für die Hauptkräfte der Bauüberwachung muss mind. eine gleichwertig ausgebildete und erfahrene Stellvertretung benannt werden.
Mit der Abgabe des Angebotes ist ein Personaleinsatzplan/-konzept für die gesamte Vertragslaufzeit einzureichen.
- Mindestanforderung an die Qualifikation des eingesetzen Personals (Ausschlusskriterium):
Bauoberleitung Hauptkraft:
Abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Bauingenieurwesen und Nachweis der Betreuung und Bauoberleitung von mindestens 3 Brückenbaumaßnahmen an Bundesautobahnen.
Bauüberwachung - alle Hauptkräfte:
Abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Bauingenieurwesen und Nachweis der Betreuung von mindestens 3 Brückenbaumaßnahmen an Bundesautobahnen als örtliche Bauüberwachung.
Der Nachweise über die Qualifikation der Mitarbeiter in Form von Studienabschlüssen und persönlichen Refernezen ist mit dem Angebot einzureichen.
Berufsqualifikation gem. § 75 VgV als Ingenieur
siehe Auftrags- / Vergabeunterlagen
https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/234517
Abschnitt IV: Verfahren
Nur Vertreter des Auftraggebers.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 Artikel 5k Absatz 2 dürfen öffentlichen Aufträge und
Konzessionen nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne dieser Vorschrift aufweisen. Eine entsprechende Eigenerklärung ist in den Vergabeunterlagen vorhanden und mit dem Angebot abzugeben.
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
Sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) eingestellt.
Alle Unterlagen können ausschließlich von registrierten Bietern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind auf die Plattform hochzuladen.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur ist nicht erforderlich.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen-Antworten zu verwenden.
Nicht fristgerecht eingereichte Angebote , schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Angeboten auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) unter: http://meinauftrag.rib.de/hilfe/angebot_abgeben.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.autobahn.de
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.autobahn.de