Überarbeitung des Lehrwerks “Ihr und Wir” Bände 1-4
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.goethe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Überarbeitung des Lehrwerks “Ihr und Wir” Bände 1-4
Der zu vergebende Auftrag umfasst die Überarbeitung des Lehrwerks "Ihr und Wir plus" Bände 1, 2, 3 und 4 für den Unterricht Deutsch als Fremdsprache an Sekundarschulen in Subsahara-Afrika.
Goethe-Institut e.V.
Oskar-von-Miller-Ring 18
München 80333
Deutschland
Das Goethe-Institut e.V. ist das weltweit tätige Kulturinstitut der Bundesrepublik Deutschland. Es fördert die Kenntnis der deutschen Sprache im Ausland und pflegt die internationale kulturelle Zusammenarbeit.
Überarbeitung der Lehrbuchreihe „Ihr und wir plus“, Band 1, 2, 3 und 4 jeweils Lehr- und Arbeitsbuch.
- Digitale Begleitbroschüre für Entscheidungsträger*innen zu Band 4 auf Englisch, Französisch und Portugiesisch
In Band 1, Band 2, Band 3 und Band 4 sollen nicht ausschließlich die Lebensrealität von Jugendlichen in den DACHL-Ländern (Deutschland, Österreich, Schweiz und Lichtenstein) thematisierst werden, sondern auch die Lebensrealität der Jugendlichen in mindestens 15 afrikanischen Ländern abgebildet werden.
Analog sollen daher die Visualisierungen, Audiodateien und Texte einen Einblick in den Alltag von Jugendlichen in den DACHL-Ländern und in folgenden afrikanischen Ländern geben: Äthiopien, Burkina Faso, die Côte d'Ivoire, Ghana, Kamerun, Kenia, Madagaskar, Mozambique, Namibia, Nigeria, Senegal, Simbabwe, Südafrika, Tansania, und Togo. Der Auftragnehmer trägt dafür die Verantwortung die Rechte für die Audiodateien, Illustrationen, Fotomaterial, Autor*innenrechte usw. einzuholen. Ebenso trägt der Auftragnehmer die Verantwortung für den Satz, das Layout, Redaktion, Lektorat und Honorierung von Illustrator*innen, Fotograf*innen und Autor*innen und des gesamten Redaktionsteams sowie die Druckvorstufenbetreuung und den Druck.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Der Hueber Verlag (HV) hat die verlegerischen Rechte an den Bänden 1 bis 4 laut den bestehenden Verträgen. Die Verlegungsleistung kann also für sich genommen aufgrund der Rechte des HV aus den oben genannten Verträgen nicht einem anderen Verlag übertragen werden, insoweit greift § 14 Absatz 4 Nr. 2c) VgV.
Auch die Bearbeitung der Bände kann keinem anderen Verlag übertragen werden. Denn Band 3 ist ein Werk des HV, die Rechte für Bearbeitung dieses Bandes liegen daher bei HV und für dessen Bearbeitung kommt daher auch nur dieser in Frage. Da die Bände aus einer Hand stammen sollen, kommt also neben der Verlegung auch für die Bearbeitung der Bände nur HV in Frage.
Die Bände sollen aus einer Hand stammen, da die Inhalte logisch aufeinander aufbauen müssen, z.B. was die sprachliche Progression angeht (A1 – B2), aber auch hinsichtlich Themen, Autoren, Ausrichtung an Curricula der Zielländer als eine Einheit konzipiert sein müssen. Es muss ein Verlagshaus mit einem festen Autor*innen-Team sein, das das Lehrwerk von A bis Z konzipiert und publiziert. Die Lehrwerke müssen aufeinander aufbauen und es muss einen roten Faden durch die Werke geben, dieser soll nicht nur methodisch-didaktischer oder visueller Natur sein, sondern muss feste Protagonist*innen haben, mit denen sich die Jugendlichen in Subsahara Afrika identifizieren können.
Vor allem in Cote D`Ivorie gilt es, den Einsatz an den Schulen wieder zu ermöglichen, d.h. dafür die entsprechenden Genehmigungen des Bildungsministeriums zu erhalten. Daher würde die Aufteilung der Bearbeitungsrechte auf zwei oder mehr verschiedene Verlage/ Bearbeiter bedeuten, zu riskieren, dass das Lehrwerk nicht als Einheit wahrgenommen wird (mangelnde Qualitätssicherung aufgrund von Aufsplittung der Bearbeitung an verschiedene Verantwortliche) und so angenommen wird, dass dieses Lehrwerk keinen echten Mehrwert gegenüber den einzelnen lokalen Lösungen bieten kann.
Die Lehrwerkreihe muss aus einer Feder stammen, da sie eine Einheit bildet.
Da die Lehrwerke von den Deutschinspektor*innen und Bildungsbehörden in den jeweiligen Ländern für den Einsatz in den Schulen geprüft und offiziell freigegeben werden müssen, muss es eine auf einander aufbauen Reihe (4 Bände, von A1, über A2, B1 bis B2) sein. Da Ihr und Wir in vielen Ländern bereits für den Einsatz freigegeben worden ist und das Lehrwerk von den Behörden vor Ort mit dem Goethe-Institut assoziiert wird, ist es unabdingbar, dass die Reihe aus einer Feder stammt, um die Neuzulassung dieses progressiven Lehrwerks, das moderne Themen anbietet, nicht zu gefährden.
Eine Aufteilung in Lose ist nicht möglich, da für Band 3 sowohl die Bearbeitungsrechte als auch die verlegerischen Rechte bereits bei HV liegen. Eine Trennung der Bearbeitungsleistung von der verlegerischen Leistung würde bedeuten, dass der HV (aufgrund seiner verlegerischen Rechte) für alle Bände Druck, Werbung und Vertrieb übernehmen und zusätzlich dazu (aufgrund seiner Bearbeitungsrechte) Band 3 bearbeiten würde.
Die Bände 1, 2 und 4 würden dann durch eine Ausschreibung unter Umständen von einem oder mehreren anderen Verlagen bearbeitet werden. Damit wäre die Lehrwerksreihe nicht aus einer Hand, was inakzeptabel ist, s.o.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Überarbeitung des Lehrwerks "Ihr und Wir"
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]568
Fax: [gelöscht]
Der Vertrag ist bislang noch nicht geschlossen worden. Das unter V.2.1) genannte Datum bezeichnet den Tag, an dem sich der öffentliche Auftraggeber endgültig dazu entschlossen hat, den Vertrag mit dem Auftragnehmer (V.2.3) zu schließen. Im Einklang mit § 135 Absatz 3 Nummer 3 GWB wird der öffentliche Auftraggeber den Vertrag mit dem Auftragnehmer (V.2.3) nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abschließen. Während dieses Zeitraums steht anderen Marktteilnehmern der Weg offen, gegen den beabsichtigten Vertragsschluss im Wege des vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens vorzugehen. In Ergänzung der bevorstehenden Erläuterungen wird auf Folgendes verwiesen: Gemäß § 135 Absatz 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1.gegen § 134 verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Absatz 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach § 135 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 GWB muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlagerhalten soll, umfassen“.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]568
Fax: [gelöscht]