Beschaffung Systemservice und weiterer Nebenleistungen für die Software LÄMM-Kom LISSA Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt3-Z42-2022-0007
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80992
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung Systemservice und weiterer Nebenleistungen für die Software LÄMM-Kom LISSA
Die Landeshauptstadt München erbringt Hilfen nach dem AsylbLG. Um derartige Hilfen künftig weiter erbringen zu können, ist eine softwareseitige Unterstützung zwingend erforderlich.
Leistungsgegenstand für einen Vertragszeitraum von fünf Jahren ist mithin die Erbringung von Pflege- und Anpassungsleistungen für das Bestandssystem, Beratungs- und Dienstleistungen, Nachkauf von Lizenzen inkl. Pflege, Erstellung von Statistiken und Analysen, Entgegennahme von Online Anträgen nach dem OZG.
München
Deutschland
Die Landeshauptstadt München erbringt Hilfen nach dem AsylbLG. Um derartige Hilfen künftig weiter erbringen zu können, ist eine softwareseitige Unterstützung zwingend erforderlich. Leistungsgegenstand für einen Vertragszeitraum von fünf Jahren ist mithin die Erbringung von Pflege- und Anpassungsleistungen für das Bestandssystem, Beratungs- und Dienstleistungen, Nachkauf von Lizenzen inkl. Pflege, Erstellung von Statistiken und Analysen, Entgegennahme von Online Anträgen nach dem OZG.
a) Optionaler Nachkauf von Lizenzen für die Anwendung LÄMM-Kom LISSA und LÄMM-Kom ANALYSE inkl. der dafür erforderlichen Pflege
b) Optionale Inanspruchnahme von Beratungs- und Entwicklungsleistungen im Zusammenhang mit der verwendeten Software
c) Optionaler Abruf eines Moduls für die Online Antragsannahme im Internet (entsprechend OZG - Onlinezugangsgesetz)
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Die LHM hat die Firma Lämmerzahl GmbH erneut mit der Erbringung von Serviceleistungen sowie weiteren Nebenleistungen zu beauftragt. Konkret handelte es sich dabei um die nachfolgend dargestellten Leistungsbestandteile.
1) Sicherstellen von Wartung und Anpassung an gesetzliche Neuerungen für bereits erworbene Lizenzen
2) Im Falle von geplanten oder ungeplanten (Flüchtlingskrisen) Stellenausweitungen, Nachkaufmöglichkeit für Lizenzen und Sicherstellen von Wartung und Anpassung für diese
3) Beratungs- und Dienstleistungen für Anpassung des Systems
4) Erstellung von Statistiken und Analysen aus Lämmerzahl (LÄMMkom Analyse) mit BOARD
5) Entgegennahme von Online Anträgen im Internet nach OZG
Bei der LHM ist im Bereich AsylbLG seit 5 Jahren das System LÄMMkom LISSA von Lämmerzahl im Einsatz. Die Beschaffung sämtlicher genannter Leistungsbestandteile stellt eine Integration in eine bestehende Systemlandschaft dar. Dies stellt einen nachvollziehbaren objektiven und auftragsbezogenen Grund dar.
Der AG hat sich aus Gründen des Investitionsschutzes, der Wirtschaftlichkeit und aufgrund einer Vielzahl von Risiken entschieden, die sich seit mehreren Jahren beim AG im Einsatz befindliche Fachapplikation, welche nach den Vorgaben des AG angepasst wurde, weiter zu betreiben, zu pflegen und weiter zu entwickeln, auch mit Erwerb zusätzlicher Lizenzen.
Eine notwendige Systemerweiterung konnte nur über eine Zusatzbeschaffung zum bestehenden System realisiert werden. Eine Beschaffung der Pflege- und Wartungsleistungen konnte nur durch den Abschluss eines Vertrages mit der Lämmerzahl GmbH erfolgen. Zusätzliche Lizenzen über eine andere Software abzudecken, so dass im Ergebnis zwei verschiedene Softwarelösungen im Einsatz wären, wäre nicht praktikabel gewesen. Auch eine Systemumstellung auf ein System eines anderen Herstellers, unter Aufgabe der Nutzung des bisherigen Systems, wäre weder wirtschaftlich noch technisch sinnvoll und in hohem Maße risikobehaftet. Im Ergebnis war daher nur der Abschluss eines Vertrages mit Lämmerzahl GmbH zweckmäßig. Auch ein vollständiger Verzicht auf einen Pflegevertrag war nicht möglich.
Für die Beschaffung von ergänzenden Leistungen von der Lämmerzahl GmbH für die nächsten fünf Jahre sprachen ebenfalls nachvollziehbare, objektive und auftragsbezogene Gründe. Die Leistungen können ausschließlich bei Lämmerzahl GmbH bezogen werden und diese Einzelleistungen lassen sich nicht unabhängig beschaffen.
Die zu beschaffenden Leistungen im Sinne des Leistungsgegenstandes werden europaweit ausschließlich von Lämmerzahl GmbH angeboten.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Systemservice und weiterer Nebenleistungen für die Software LÄMM-Kom LISSA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44225
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit der Auftragsvergabe endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung der Auftragsvergabe (Bekanntmachung vergebener Aufträge) im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 Satz 2 GWB).
Ort: entfällt
Land: Deutschland