Verschiedene abfallwirtschaftliche Dienstleistungen im Landkreis Augsburg Referenznummer der Bekanntmachung: LA31
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwabmünchen
NUTS-Code: DE276 Augsburg, Landkreis
Postleitzahl: 86830
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verschiedene abfallwirtschaftliche Dienstleistungen im Landkreis Augsburg
Containergestellung und Abholung verschiedener Wertstofffraktionen an den Wertstoffsammelstellen im Landkreis Augsburg bzw. Übernahme von Abfallfraktionen mit Transport und teilweiser Verwertung aufgeteilt in nachfolgende Lose:
Los 1: Logistikleistungen
Los 2: Metallschrott und Elektrogroßgeräte (Gruppe 4) inkl. Nachtspeicherheizgeräte
Los 3: Elektro- und Elektronikaltgeräte (Gruppen 1, 2, 3, 5 und 6)
Los 4: Altpapier
Los 5: Kunststoffe
Los 6: (Möbel-)Holz
Los 7: Flachglas
Hauptbereich
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Los 1: Logistikleistungen
• Gestellung der Container an den Wertstoffsammelstellen für Altpapier, Metallschrott mit Elektrogroßgeräten, Elektrogeräten der Gruppen 5, Möbelaltholz, sonstiger Sperrmüll und Mischkunststoffen.
• Abholung bzw. Leerung der Container an den Wertstoffsammelstellen und Transport zur Übernahmestelle bzw. zur weiteren Entsorgung
Der Vertrag verlängert sich einmalig um jeweils zwei weitere Jahre, sofern nicht der Auftraggeber oder der Auftragnehmer den Vertrag mit einer Frist von 12 Monaten zum jeweiligen Vertragsende kündigt. Die Kündigung muss schriftlich per Einschreiben erfolgen. Der Vertrag endet spätestens zum 30.06.2030, ohne dass es hierzu einer gesonderten Kündigung bedarf.
Losbeschreibung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Los 2: Metallschrott und Elektrogroßgeräte (Gruppe 4) inkl. Nachtspeicherheizgeräte
• Übernahme von Metallschrott und Elektrogroßgeräten (Gruppe 4) gemischt
• Einrichtung einer Annahmestelle für Nachspeicherheizgeräte in der Stadt bzw. dem Landkreis Augsburg
• Zuführung zur ordnungsgemäßen Verwertung von Metallschrott und Elektrogroßgeräten (Gruppe 4)
Der Vertrag verlängert sich einmalig um jeweils zwei weitere Jahre, sofern nicht der Auftraggeber oder der Auftragnehmer den Vertrag mit einer Frist von 12 Monaten zum jeweiligen Vertragsende kündigt. Die Kündigung muss schriftlich per Einschreiben erfolgen. Der Vertrag endet spätestens zum 30.06.2030, ohne dass es hierzu einer gesonderten Kündigung bedarf.
Losbeschreibung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Los 3: Elektro- und Elektronikaltgeräte (Gruppen 1, 2, 3, 5 und 6)
• Übernahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten
• Gestellung von Spannringfässern (60 l) zur Erfassung der Gruppe 3
• Zuführung zur ordnungsgemäßen Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten (Gruppe 5)
• Einrichtung einer Übergabestelle für Elektrogeräte (Gruppen 1, 2 und 3) an die Rücknahmesysteme der Hersteller
• Einrichtung einer Annahme- und Übergabestelle für Elektrogeräte (Gruppe 6)
Der Vertrag verlängert sich einmalig um jeweils zwei weitere Jahre, sofern nicht der Auftraggeber oder der Auftragnehmer den Vertrag mit einer Frist von 12 Monaten zum jeweiligen Vertragsende kündigt. Die Kündigung muss schriftlich per Einschreiben erfolgen. Der Vertrag endet spätestens zum 30.06.2030, ohne dass es hierzu einer gesonderten Kündigung bedarf.
Losbeschreibung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Los 4: Altpapier
• Übernahme von Altpapier aus dem Hol- und Bringsystem
• Ggf. Herausgabe an duale Systeme
• Vermarktung von Altpapier zur ordnungsgemäßen Verwertung
Der Vertrag verlängert sich einmalig um jeweils zwei weitere Jahre, sofern nicht der Auftraggeber oder der Auftragnehmer den Vertrag mit einer Frist von 12 Monaten zum jeweiligen Vertragsende kündigt. Die Kündigung muss schriftlich per Einschreiben erfolgen. Der Vertrag endet spätestens zum 30.06.2030, ohne dass es hierzu einer gesonderten Kündigung bedarf.
Losbeschreibung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Los 5: Kunststoffe
• Übernahme von Mischkunststoffen
• Zuführung zur ordnungsgemäßen Verwertung von Mischkunststoffen
Der Vertrag verlängert sich einmalig um jeweils zwei weitere Jahre, sofern nicht der Auftraggeber oder der Auftragnehmer den Vertrag mit einer Frist von 12 Monaten zum jeweiligen Vertragsende kündigt. Die Kündigung muss schriftlich per Einschreiben erfolgen. Der Vertrag endet spätestens zum 30.06.2030, ohne dass es hierzu einer gesonderten Kündigung bedarf.
Losbeschreibung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Los 6: (Möbel-)Holz
• Übernahme von (Möbel-)Holz
• Zuführung zur ordnungsgemäßen Verwertung von (Möbel-)Holz
Der Vertrag verlängert sich einmalig um jeweils zwei weitere Jahre, sofern nicht der Auftraggeber oder der Auftragnehmer den Vertrag mit einer Frist von 12 Monaten zum jeweiligen Vertragsende kündigt. Die Kündigung muss schriftlich per Einschreiben erfolgen. Der Vertrag endet spätestens zum 30.06.2030, ohne dass es hierzu einer gesonderten Kündigung bedarf.
Losbeschreibung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Los 7: Flachglas
• Übernahme von Flachglas
• Zuführung zur ordnungsgemäßen Verwertung von Flachglas
Der Vertrag verlängert sich einmalig um jeweils zwei weitere Jahre, sofern nicht der Auftraggeber oder der Auftragnehmer den Vertrag mit einer Frist von 12 Monaten zum jeweiligen Vertragsende kündigt. Die Kündigung muss schriftlich per Einschreiben erfolgen. Der Vertrag endet spätestens zum 30.06.2030, ohne dass es hierzu einer gesonderten Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Handelsregisterauszug, sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist
- Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistung, jeweils bezogen und aufgegliedert auf die letzten 3 Geschäftsjahre
- Jahresabschluss (Kopie der Zusammenstellung, mindestens des letzten abgeschlossenen Jahres) soweit der Bieter bilanziert. Falls der Bieter nicht zur Bilanzveröffentlichung verpflichtet ist, ist stattdessen eine Bankerklärung (Bankauskunft) über die Solvenz beizufügen.
- Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Mitarbeiterzahl, Konzernzugehörigkeit(en), Betriebsausstattung, Fuhrpark der vorgesehenen Niederlassung bzw. Betriebsstätte etc.
- Erklärung zu § 123 Abs. 1 bis 4 GWB
- Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB
- Erklärung zu § 124 Abs. 2 GWB
- Erklärung zu Sanktionspaket 5 EU
- Erklärung zu Auftragsdatenverarbeitung
- Liste der Referenzprojekte über ausgeführte vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Jahren, jeweils mit Angabe des Leistungsumfangs (Mengen), des Leistungszeitraums sowie der Auftraggeber mit Ansprechpartner
- Alle Lose: Zertifizierung(en) als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG oder gleichwertige Nachweise, aus denen hervorgeht, dass das Unternehmen über qualifiziertes und geschultes Personal verfügt, eine Betriebsordnung, ein Betriebshandbuch und ein Betriebstagebuch besitzt, die entsprechend geführt werden, dass es Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist, dass ein ausreichender Versicherungsschutz besteht und ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis des Unternehmers/Niederlassungsleiters des für die Leistungen verantwortlichen Betriebes
- Los 1 – Logistikleistungen:
- Beschreibung des Betriebsstandortes, von dem aus die Leistungen erbracht werden
- Beschreibung der Container
- Anzahl und Art der Fahrzeuge und deren Beschreibung
- Los 2 – Metallschrott und Elektrogroßgeräte (Gruppe 4) inkl. Nachtspeicherheizgeräte:
- Benennung (Standort) und Beschreibung des Betriebs der Übernahmestelle im Gebiet des Landkreises bzw. der Stadt Augsburg
- Benennung (Standort) und Beschreibung der Annahmestelle für Nachtspeicherheizgeräte im Gebiet des Landkreises bzw. der Stadt Augsburg mit Nachweis der Zuverlässigkeit der Annahme dieser Geräte
- Benennung der Behandlungs- und Verwertungswege für die Verwertung von Metallschrott und für die Eigenvermarktung von Gruppe 4 mit Nachweis des Anlagenbetreibers über die Genehmigung zur Behandlung und Verwertung (z. B. gültiges EfbV-Zertifikat mit Liste der Tätigkeiten und Abfallarten) und Nachweis der Zertifizierung als Erstbehandler i. S. ElektroG
- Los 3 – Elektro- und Elektronikaltgeräte (Gruppen 1, 2, 3, 5 und 6):
- Benennung (Standort) und Beschreibung des Betriebs der Übernahmestelle für Elektro- und Elektronikaltgeräte (Gruppen 1, 2, 3 und 5) im Gebiet des Landkreises Augsburg bzw. max. 25 km außerhalb des Landkreisgebiets (einfache Transportentfernung)
- Benennung der Übergabestelle nach ElektroG § 9, die dem Auftragnehmer zur Übergabe der nicht optierten Gerätegruppen (Gruppen 1, 2 und 3) an die Rücknahmesysteme der Hersteller zur Verfügung steht sowie Benennung der Behandlungs- und Verwertungswege für die Eigenvermarktung von optierten Gerätegruppen (Gruppe 5) mit Nachweis des Anlagenbetreibers über die Genehmigung zur Behandlung und Verwertung (z.B. gültiges EfbV-Zertifikat mit Liste der Tätigkeiten und Abfallarten) und Nachweis der Zertifizierung als Erstbehandler i.S. ElektroG
- Benennung (Standort) und Beschreibung der Annahme- und Übergabestelle für Elektro- und Elektronikaltgeräte (Gruppe 6) im Gebiet des Landkreises bzw. der Stadt Augsburg bzw. max. 10 km außerhalb der Landkreis-/Stadtgrenze (einfache Transportentfernung)
- Los 4 – Altpapier:
- Benennung (Standort) und Beschreibung des Betriebs der Übernahmestelle im Gebiet des Landkreises bzw. der Stadt Augsburg
- Benennung der Vermarktungswege für Altpapier und ggf. der zur Nutzung vorgesehenen Sortieranlage(n)
- Lose 5 – Kunststoffe, 6 – (Möbel)Holz und 7 – Flachglas:
- Benennung (Standort) und Beschreibung des Betriebs der Übernahmestelle im Gebiet des Landkreises bzw. der Stadt Augsburg
- Benennung der Verwertungswege für Kunststoffe, (Möbel-)Holz und Flachglas mit Benennung und Kurzbeschreibung der Aufbereitungs- / Verwertungsanlage(n)
Abschnitt IV: Verfahren
Angebotsöffnung erfolgt elektronisch. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.