TNW_Stadt Vilsbiburg - Neuaufstellung Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan - Architektenleistung Referenznummer der Bekanntmachung: 93/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Vilsbiburg
NUTS-Code: DE227 Landshut, Landkreis
Postleitzahl: 84137
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vilsbiburg.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93049
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.prof-rauch-baurecht.de
Abschnitt II: Gegenstand
TNW_Stadt Vilsbiburg - Neuaufstellung Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan - Architektenleistung
Die Stadt Vilsbiburg plant die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan für das gesamte Stadtgebiet von 68,89 km² (6.888,55 ha; 68.885.460,00 m²).
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Es werden stufenweise die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-3 für die Flächenplanung des Leistungsbildes Flächennutzungsplan gem. § 18 Abs. 1 HOAI 2021, Teil 2 Abschnitt 1 i.V.m. Anlage 2 HOAI 2021. Weiterhin werden stufenweise die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-4 des Leistungsbildes Landschaftsplanung gem. § 23 Abs. 1 HOAI 2021, Teil 2 Abschnitt 2 i.V.m. Anlage 4 HOAI 2021 vergeben.
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Zudem werden im Leistungsbild Flächennutzungsplan noch folgende Besondere Leistungen vergeben:
- Besondere Leistungen der Ziffer 3 lit. a-i, k gem. Anlage 9 HOAI 2021
- Besondere Leistungen der Ziffer 5 lit. a-y gem. Anlage 9 HOAI 2021
- Besondere Leistungen der Ziffer 4 lit. b-g, j gem. Anlage 9 HOAI 2021
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Im Leistungsbild Landschaftsplanung werden zudem noch folgende Besondere Leistungen vergeben:
- Besondere Leistungen der Ziffer 6 lit. a-l gem. Anlage 9 HOAI 2021
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Zudem wird als zusätzliche Leistung die Erstellung eines Standortkonzepts für Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet von Vilsbiburg optional beauftragt.
84137 Vilsbiburg Erfüllungsort für die Leistungen ist das Stadtgebiet Vilsbiburg, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Die Stadt Vilsbiburg plant die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan für das gesamte Stadtgebiet von 68,89 km2 (6.888,55 ha; 68.885.460,00 m2).
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Der bestehende Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1999 umfasst inzwischen 27 Deckblätter (abrufbar unter: https://www.vilsbiburg.de/Flaechennutzungsplan-der-Stadt-Vilsbiburg.n526.html ). Allerdings ist der derzeit bestehende Flächennutzungsplan in vielen Bereichen nicht mehr anwendbar.
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Die Stadt Vilsbiburg ist sehr ländlich orientiert und setzt sich aus einem relativ großen Stadtkern und einigen kleinen Ortsteilen zusammen. Im Laufe der Jahre haben sich vereinzelte landwirtschaftliche Gebiete zu einem Ortsteil mit überwiegender Wohnbebauung entwickelt. Einige dieser Gebiete sollen nun nicht mehr als landwirtschaftliche Nutzfläche, sondern als Wohnbaufläche (im bereits bebauten Zustand) dargestellt werden.
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Weiterhin gibt es auch viele Flächen im Stadtgebiet, die nicht mehr entsprechend ihrer dargestellten Weise genutzt werden (z. B. dargestelltes Mischgebiet - aber überwiegend Wohnbebauung vorhanden). Unter anderem sind auch Neufestlegungen von z.B. Gewerbegebieten, Wohnbaugebieten auf derzeit ausgewiesenen landwirtschaftlichen Nutzflächen in Planung.
Zudem ist derzeit die Einarbeitung einer Nordumgehung in Planung, welche die Freihaltung der Trasse im Flächennutzungsplan erfordert.
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Die Stadt Vilsbiburg möchte zudem einen Fokus auf Freiflächen für Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet legen. In diesem Zusammenhang ist die Erstellung eines Standortkonzepts angedacht, welche parallel zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans erfolgen sollte. Die Konzeptstudie soll Ausschlussbereiche definieren, die aus landschaftsplanerischer Sicht sowie aufgrund einschlägiger fachlicher bzw. rechtlicher Vorgaben grundsätzlich nicht für Freiflächen-PV-Anlagen in Betracht kommen. Es sollen zudem Restriktionsflächen, die aufgrund ihrer Bedeutung für Natur und Landschaft nicht, bedingt oder eingeschränkt geeignet sind dargestellt werden sowie potenziell geeignete Standorte für Freiflächen-PV-Anlagen geprüft werden. Das Standortkonzept soll demnach als informelle Planung i. S. d. § 11 Abs. 6 Nr. 11 BauGB fungieren und bei künftigen Bauvoranfragen berücksichtigt werden und in der Bauleitplanung als mögliche Entscheidungsgrundlage beachtet werden. Alternativ ist die Darstellung von Konzentrations- bzw. Vorrangfläche im Flächennutzungsplan möglich. Demnach wird die Erstellung einer solchen Konzeptstudie optional im Rahmen dieses Vergabeverfahren vergeben.
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Die Stadt Vilsbiburg plant derzeit mit einem Zeitraum für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan von ca. insgesamt 5 Jahren. Die Planungen sollten demnach nach Auftragsvergabe unmittelbar beginnen.
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Es werden stufenweise die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-3 für die Flächenplanung des Leistungsbildes Flächennutzungsplan gem. § 18 Abs. 1 HOAI 2021, Teil 2 Abschnitt 1 i.V.m. Anlage 2 HOAI 2021. Weiterhin werden stufenweise die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-4 des Leistungsbildes Landschaftsplanung gem. § 23 Abs. 1 HOAI 2021, Teil 2 Abschnitt 2 i.V.m. Anlage 4 HOAI 2021 vergeben.
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Zudem werden im Leistungsbild Flächennutzungsplan noch folgende Besondere Leistungen vergeben:
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- Besondere Leistungen der Ziffer 3 lit. a-i, k gem. Anlage 9 HOAI 2021
- Besondere Leistungen der Ziffer 5 lit. a-y gem. Anlage 9 HOAI 2021
- Besondere Leistungen der Ziffer 4 lit. b-g, j gem. Anlage 9 HOAI 2021
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Im Leistungsbild Landschaftsplanung werden zudem noch folgende Besondere Leistungen vergeben:
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- Besondere Leistungen der Ziffer 6 lit. a-l gem. Anlage 9 HOAI 2021
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Zudem wird als zusätzliche Leistung die Erstellung eines Standortkonzepts für Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet von Vilsbiburg optional beauftragt.
Es sind insgesamt max. 500 Punkte erreichbar. Je Gliederungspunkt sind max. 5 Punkte erreichbar. Diese Punkte werden mit der Wichtungszahl (WZ) multipliziert. Die Bewerber mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichheit und wenn es dem Auftraggeber objektiv nachvollziehbar nicht möglich ist, den Bewerberkreis anhand der festgelegten Kriterien auf das vorgesehene Maß zu begrenzen, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Losentscheid gem. § 75 Abs. 6 VgV getroffen.
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Die Auswahl der Bewerber zwischen der Mindest- und Höchstzahl erfolgt anhand der erreichten Punktzahlen im Rahmen der Auswertung. Sofern hier ein großer Punktabstand erreicht wird, behält sich der Auftraggeber vor, eine geringere Anzahl als die angegebene Höchstzahl zur Angebotsabgabe aufzufordern.
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1.) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Gesamtumsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
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5 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
4 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
3 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
2 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
1 Punkt: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
(Zwischenpunkte werden nicht vergeben)
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2.) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
2.1.) Bürokapazität / Personalstärke, im Mittel der letzten 3 Jahre
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5 Punkte: ab 4 Stadtplaner/-innen; Landschaftsarchitekten/-innen; Architekten/-innen
3 Punkte: ab 3 Stadtplaner/-innen; Landschaftsarchitekten/-innen; Architekten/-innen
1 Punkt: ab 2 Stadtplaner/-innen; Landschaftsarchitekten/-innen; Architekten/-innen
(Zwischenpunkte werden nicht vergeben)
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MINDESTKRITERIUM: Der Bewerber muss über mindestens 2 Stadtplaner/-innen; Landschaftsarchitek-ten/-innen; Architekten/-innen verfügen.
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2.2.) Referenzportfolio Bewerber (Büro): Flächenplanung - Flächennutzungsplan und Landschaftsplan
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Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet), sofern die jeweiligen Leistungsphasen des Leistungsbildes Flächennutzungsplan (Lph. 1-3) und/ oder Landschaftsplan (Lph. 1-4) im Zeitraum 01.01.2012 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist.
Die Referenzen werden in einer Gesamtschau beurteilt und bewertet. Gesamtschau bedeutet, dass alle eingereichten Referenzen in einer wertenden Gesamtschau bewertet werden, d. h. es wird nicht jede Referenz mathematisch bewertet und dann wird das arithmetische Mittel errechnet, sondern es wird verglichen, inwieweit der Bewerber anhand aller seiner vorgelegten Referenzprojekte insgesamt erwarten lässt, die hier ausgeschriebene Aufgabe zu erfüllen. Dabei findet auch eine Wertung im Vergleich zu den von den Mitbewerbern eingereichten Referenzen statt. Vergeben werden 0 bis 5 Punkte (0, 1, 2, 3, 4 oder 5 Punkte).
Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen. Bei der Wertung der Referenzen finden positive oder negative Auskünfte Berücksichtigung. Bei negativen Auskünften führt dies zu einer geringeren Bewertung dieser Referenz.
Bei Leistungen, die nicht nach der HOAI erbracht wurden (bei Leistungen außerhalb Deutschlands oder durch Büros außerhalb Deutschlands), ist darzulegen, dass die erbrachten Leistungen mit denen der HOAI vergleichbar waren.
Eine Punktzahl von 5 Punkten kann (begrenzt nach oben) ab 3 insgesamt sehr gut vergleichbaren Referenzen erreicht werden. Eine Referenz gilt dann als insgesamt sehr gut vergleichbar, wenn alle diesbezüglich unten aufgelisteten Aspekte kumulativ vorliegen Alle übrigen Bewerber erhalten sodann abgestuft nach der Vergleichbarkeit Punkte. Es können somit auch Projekte eingereicht werden, die außerhalb der Grenzen zur sehr guten Vergleichbarkeit liegen. Diese werden im Rahmen der oben dargestellten Gesamtschau bewertet. Sollte kein Bewerber über 3 insgesamt sehr gut vergleichbare Referenzen verfügen, so erhält derjenige Bewerber die Höchstpunktzahl, dessen Portfolio in der Gesamtschau am Besten ist.
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Die Vergleichbarkeit der Referenzen im Rahmen der Gesamtschau wird anhand folgender Kriterien beurteilt:
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- Anzahl der Referenzen
- Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Aufgabenstellung:
* Neuaufstellung Flächennutzungsplan (sehr gut vergleichbar)
* Fortschreibung Flächennutzungsplan (gut vergleichbar)
* Andere bauleitplanerischen Leistungen (vergleichbar)
* Integrierter Landschaftsplan (sehr gut vergleichbar)
* Andere landschaftsplanerischen Leistungen (gut vergleichbar)
* Vergleichbarkeit im Hinblick auf die erbrachten Leistungen (Angabe in Prozentpunkten) in den Leistungsphasen 1-3 des Leistungsbildes Flächennutzungsplan bzw. in den Leistungsphasen 1-4 des Leistungsbildes Landschaftsplan (sehr gut vergleichbar, wenn insgesamt mind. 90 Prozent der abgefragten Leistungen nach der jeweils geltenden HOAI erbracht worden sind).
- Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Größenordnung: Das vorstehende Projekt hat eine Größenordnung von einer Gesamtfläche von 6.888,55 Hektar (68,89 km² / 68.885.460 m²). Die Referenzen sollten daher jedenfalls eine Größenordnung von 4.000 Hektar (40 km²/ 40.000.000 m²) oder mehr aufweisen, um sehr gut vergleichbar zu sein.
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MINDESTKRITERIUM:
Es ist mindestens eine Referenz nachzuweisen, bei der die Planung in Form einer Neuaufstellung eines Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan erfolgt ist.
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Hinweis:
Sollten die Mindestkriterien nicht erfüllt werden, kann die Bewerbung im Rahmen des Verfahrens nicht weiter berücksichtigt werden.
Stufenweise Beauftragung:
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Flächennutzungsplan:
Stufe 1: Leistungsphase 1
Stufe 2: Leistungsphasen 2 und 3
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Landschaftsplan:
Stufe 1: Leistungsphasen 1 und 2
Stufe 2: Leistungsphasen 3 und 4
Der bestehende Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1999 umfasst inzwischen 27 Deckblätter, abrufbar unter:
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https://www.vilsbiburg.de/Flaechennutzungsplan-der-Stadt-Vilsbiburg.n526.html
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(Allerdings ist der derzeit bestehende Flächennutzungsplan in vielen Bereichen nicht mehr anwendbar.)
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Schnellstmöglicher Planungsbeginn nach Abschluss des Vergabeverfahrens vorgesehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis zur Berufsausübung des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens oder der Projektleitung ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Stadtplaner/-innen, Landschaftsarchitekten/-innen, Architekten/-innen, Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
Eigenerklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen: Gesamtumsatz (netto) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
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Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln anzugeben.
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Nachweis auf Verlangen der Vergabestelle durch Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
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Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer Deckungssumme von mind. 1,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 0,5 Mio. EUR für sonstige Schäden. Sie/Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall muss die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung ALLER ARGE-Mitglieder vorliegen (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist. Eigenerklärungen diesbezüglich sind vorläufig ausreichend.
Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Der Auftragnehmer / die ARGE ist verpflichtet, dem Auftraggeber jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen.
Nachweise gem. § 46 Abs. 3 VgV; entsprechende Formblätter werden mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
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Der Nachweis der fachlichen Qualifikation der tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall oder des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder entsprechende Urkunde (Stadtplaner/-innen, Landschaftsarchitekten/-innen, Architekten/-innen, Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
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Eigenerklärungen über:
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A.) das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Beschäftigten (Stadtplaner/-innen, Landschaftsarchitekten/-innen, Architekten/-innen,, Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung)
B.) Referenzen (Die Angaben sind in den entsprechenden Formblättern "Bewerbungsbogen/Projektdatenblätter" zu machen):
Referenzportfolio Bewerber gesamt: Flächenplanung - Flächennutzungsplan und Landschaftsplander der letzten 10 Jahre, vollständige Erbringung der jeweiligen Leistungsphasen des Leistungsbildes Flächennutzungsplan (Lph. 1-3) und / oder Landschaftsplan (Lph. 1-4) zwischen 01.01.2012 und dem Ablauf der unter IV.2.2 genannten Bewerbungsfrist mit Angaben zu:
a.) Auftraggeber,
b.) Art der Aufgabenstellung: Neuaufstellung Flächennutzungsplan, Fortschreibung Flächennutzungsplan, andere bauleitplanerischen Leistungen, integrierter Landschaftsplan, andere landschaftsplanerischen Leistungen
c.) erbrachten Leistungen in den Leistungsphasen 1-3 des Leistungsbildes Flächennutzungsplan bzw. in den Leistungsphasen 1-4 des Leistungsbildes Landschaftsplan (Angabe in Prozentpunkten),
d.) Größenordnung des Projekts: Das vorstehende Projekt hat eine Größenordnung von einer Gesamtfläche von 6.888,55 Hektar (68,89 km² / 68.885.460 m²). Die Referenzen sollten daher jedenfalls eine Größenordnung von 4.000 Hektar (40 km² / 40.000.000 m²) oder mehr aufweisen.
MINDESTKRITERIEN:
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Der Bewerber muss über mindestens 2 Stadtplaner/-innen; Landschaftsarchitek-ten/-innen; Architekten/-innen verfügen.
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Es ist mindestens eine Referenz nachzuweisen, bei der die Planung in Form einer Neuaufstellung eines Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan erfolgt ist.
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Referenzprojekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die jeweiligen Leistungsphasen des Leistungsbildes Flächennutzungsplan (Lph. 1-3) und/ oder Landschaftsplan (Lph. 1-4) zwischen 01.01.2012 und dem Ablauf der unter IV.2.2.) genannten Bewerbungsfrist erbracht wurden.
Stadtplaner/-innen; Landschaftsarchitekten/-innen; Architekten/-innen; Bayerische Bauordnung (BayBO) und Bayerisches Baukammerngesetz (BayBauKaG).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
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Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
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Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig. Teilnahmeanträge, für die nicht die zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen.
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Anfragen, Nachfragen etc. sind AUSSCHLIESSLICH nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen.
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DIE BIETERKOMMUNIKATION ERFOLGT AUSSCHLIESSLICH ÜBER DAS DEUTSCHE VERGABEPORTAL (DTVP), UM SICHERZUSTELLEN, DASS BIETER UND VERGABESTELLE ÜBER VERSANDTE NACHRICHTEN AUCH EINE E-MAIL-BENACHRICHTIGUNG ERHALTEN.
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Das Formular "Teilnahmeantrag und Bewerbungsunterlagen" ist zwingend einzureichen, fehlt dieses ist die Bewerbung ganz auszuschließen.
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Die Bewerbung selbst muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende Bietertool unter dem Reiter "Teilnahmeanträge" (NICHT als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Bei dem Formular "Bewerbungsbogen" inkl. Anlagen handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt.
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Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
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Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHY6DTN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.