Stadt Nürnberg - rekoSUN - Leistungen für Baulogistik Referenznummer der Bekanntmachung: 2022004667
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90402
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nuernberg.de/internet/hochbauamt/
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Nürnberg - rekoSUN - Leistungen für Baulogistik
rekoSUN (Bauliche Restrukturierung und standörtliche Konsolidierung) / Neu- und Umbau von Betriebs-, Labor- und Verwaltungsgebäuden für die Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg am Standort Klärwerk 1. Leistungen für Baulogistik, Leistungsphasen 1 bis 8 gemäß AHO Heft Nr. 25 (Stand 2011) und Besondere Leistungen für die Bauphasen 2 und 3. Die Bauherrin behält sich die stufenweise Beauftragung sowie die teilweise Beauftragung der Besonderen Leistungen vor.
Adolf-Braun-Straße 33, Muggenhofer Straße 208, 90429 Nürnberg
Leistungen der Baulogistik für die Baumaßnahme rekoSUN / Neu- und Umbau von Betriebs-, Labor- und Verwaltungsgebäuden für die Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg am Standort Klärwerk 1.
Die zu erbringende Leistung umfasst die Grundleistungen gemäß AHO sowie eine Reihe von Besonderen Leistungen gemäß der beigefügten Übersicht.
- Referenzen nach Vergleichbarkeit, Qualität, Bearbeitungsumfang / Leistungsphasen (zwei Referenzen à 25%, eine Referenz à 22%; Gesamt 72%); zur Wertung der jeweiligen Referenz müssen bei jeder Referenz die Mindestanforderungen zwingend erfüllt sein
- Bürostruktur und Qualifikation der MitarbeiterInnen (15%)
- Technische Ausstattung/ Kommunikation/ Maßnahmen zur Qualitätssicherung (13%)
Die genaue Definition und die Detailgewichtung der Kriterien sind dem Kriterienkatalog (Eignungskriterien) zu entnehmen. Die ausführliche Erläuterung zur Wertung ist der beigefügten Unterlage zu entnehmen.
Sofern mehr als fünf Bewerbungen vorliegen, die die Mindestanforderungen erfüllen, erfolgt die Beschränkung der Zahl der Bewerber die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden anhand der im Bewerbungsbogen erreichten Wertungspunkte. Dabei werden die Bewerber mit den höchsten Punktwerten ausgewählt. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
Die Auftraggeberin behält sich die stufenweise (auch teilweise) Beauftragung einzelner Leistungsphasen der AHO sowie die Beauftragung von den einzelnen Leistungsphasen der AHO zugeordneten Besonderen Leistungen vor.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.2.1 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen.
oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit umfasst eine Erklärung über den Netto-Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen und einen Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung. Die Höhe des Umsatzes wird im Wertungssystem nicht bepunktet; bei berechtigten Zweifeln an der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit kann dies jedoch zum Ausschluss führen.
Im Falle einer Bieter-/Bewerbergemeinschaft sind diese Nachweise und Angaben für jedes Mitglied der Gemeinschaft zu erbringen. Wenn der Bewerber beabsichtigt, im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV), muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung (finanzielle, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung) dieser Unternehmen nachweisen, dass diese gegeben ist. Er hat dann entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Nachweis bzw. Absichtserklärung/Bestätigung der Versicherung über eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen über mindestens 3 Mio. € für Personenschäden sowie 3 Mio. € für sonstige Schäden. Zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag ist Versicherungsschutz mindestens in Höhe der genannten Deckungssummen zu gewährleisten. Dieser Betrag muss in jedem Versicherungsjahr mindestens 2-fach zur Verfügung stehen.
Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen. Die Zahl der Führungskräfte und Beschäftigten werden im Wertungssystem nicht bepunktet; bei berechtigten Zweifeln an der personellen Leistungsfähigkeit kann dies jedoch zum Ausschluss führen.
- Angaben zum jährlichen Mittel der Anzahl der Führungskräfte für die letzten 3 Geschäftsjahre.
- Angaben zum jährlichen Mittel der Anzahl der Beschäftigten (ohne Führungskräfte) für die letzten 3 Geschäftsjahre.
Im Falle einer Bieter-/Bewerbergemeinschaft ist die Summe der Mitarbeiter der Gemeinschaft anzugeben. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft (oder vergleichbarer Zusammenschluss) im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Wenn der Bewerber beabsichtigt, im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV), muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung (finanzielle, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung) dieser Unternehmen nachweisen, dass diese gegeben ist. Er hat dann entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen an andere Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Nachweis der Berufszulassung als ArchitektIn oder IngenieurIn für eine einschlägige Fachrichtung
(Bauingenieurwesen) oder BautechnikerIn oder einen vergleichbaren Nachweis.
Im Falle einer Bieter-/Bewerbergemeinschaft ist der Nachweis der Berufszulassung für jedes Mitglied der Gemeinschaft zu erbringen.
siehe Auftrags- und Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
— gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist.
Die Bewerber haben anzugeben, ob sie auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeiten. Diese Abfrage dient der Überprüfung von etwaiger (unzulässiger) Mehrfachbewerbungen. Die Bewerber haben anzugeben, ob wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen. Diese Abfrage dient der Überprüfung von etwaiger (unzulässiger) Mehrfachbewerbungen.
Der Bewerber hat sich zur Vertraulichkeit zu verpflichten.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerbungsbogen und Nachweisen (Anlagen); sämtliche Vergabe-/ Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (https://portal.deutsche-evergabe.de) eingestellt.
Je Referenz ist eine aussagekräftige Zusammenfassung nach Vorgabe zu erstellen und als Anlage hochzuladen.
Bei der durch den Auftraggeber durchzuführenden Prüfung wird zunächst die Erfüllung der formalen Kriterien (Ausschlusskriterien) der Bewerbung abgeprüft (Auswahlschritt I). Im Anschluss werden die Bewerbungen, welche die formalen Bedingungen erfüllen, qualitativ mittels Punkten bewertet (Auswahlschritt II). Die jeweilige Gewichtung ist angegeben.
Es ist nur die digitale Beantwortung und Abgabe des Teilnahmeantrages möglich.
Ausschluss von Bietern mit Bezug zu Russland: Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Bitte reichen Sie hierzu zwingend die entsprechende Eigenerklärung ein.
Die Stadt Nürnberg als nicht oberste Bundesbehörde behält sich vor, die Angebotsfrist auf nicht weniger als 10 Tage (voraussichtlich 14 Tage), gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe, zu verkürzen. Es wird gebeten über die beigelegte Einverständniserklärung mit der Abgabe des Teilnahmeantrages hierüber das gegenseitige Einvernehmen herzustellen (§17 Abs. 7 VgV).
Die Laufzeit der Bindefrist des Angebots weicht aufgrund von internen Genehmigungsläufen von der Regelfrist ab.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.