Schülerbeförderung für Dachauer Grund- und Mittelschulen im Schuljahr 2022/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dachau
NUTS-Code: DE217 Dachau
Postleitzahl: 85221
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dachau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerbeförderung für Dachauer Grund- und Mittelschulen im Schuljahr 2022/2023
Die Große Kreisstadt Dachau ist Sachaufwandsträger für vier Grundschulen und zwei Mittelschulen im Stadtgebiet sowie Träger für 12 städtische Kinderbetreuungseinrichtungen.
Als Sachaufwandträger beabsichtigt die Große Kreisstadt Dachau die Vergabe der Beförderung von Schülerinnen und Schülern gemaß § 2 Abs. 2 Schülerbeförderungsverordnung (SchBefV), sowie weiter Schulfahrten (Gelegenheitsfahrten oder planbare Fahrten) im Schuljahr 2022/2023.
Vereinzelt sind in diesem Zeitraum auch Fahrten für städtische Kindertageseinrichtungen erforderlich.
Gesetzliche Schülerbeförderung zum Pflichtunterricht in 4 Grundschulstandorten und einem Mittelschulstandort. (RV mit einem Wirtschaftsteilnehmer)
Dachau
Regelmäßige Beförderung der berechtigten Schüler folgender Schulen zum und vom Unterricht:
- Grundschule a. d. Klosterstraße, Klosterstraße 5, 85221 Dachau
- Grundschule a. d. Anton-Günther-Straße 3, 85221 Dachau
- Grundschule Augustenfeld, Geschwister-Scholl-Straße 4, 85221 Dachau
- Grundschule a. d. Eduard-Ziegler-Straße 1, 85221 Dachau
- Mittelschule a. d. Eduard-Ziegler-Straße, Eduard-Ziegler-Straße 3, 85221 Dachau.
Berechtigt und zu befördern sind die Schüler, deren Beförderung nach dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges in Verbindung mit der Bayerischen Verordnung über die Schülerbeförderung (SchBefV) geregelt ist. Es handelt sich um Fahrten Montag bis Freitag (mit Ausnahme von Feiertagen sowie mit Ausnahme der Schulferien) jeweils rechtzeitig zu Schulbeginn sowie 1 - 3 Rückfahrten zu unterschiedlichen Zeiten. Die Routen sind so zu legen, dass die Schülerinnen und Schüler mindestens 5 Minuten und maximal 30 Minuten vor Schulbeginn an der jeweiligen Schule sind. Die Routen sind so zusammenzustellen, dass je Fahrzeug (je Hin- oder Rückfahrt) die nach Verkehrs- und Witterungslage kürzeste Beförderungszeit anfällt.
Der Fahrplan, die Linienführung und die Kapazitäten sind vor und während des Schuljahres in Absprache mit der Stadtverwaltung an den Bedarf anzupassen.
Es ist eine Beförderungskapazität von mindestens 100 Schülerinnen und Schülern auf verschiedenen Routen sicherzustellen.
Der Auftrag zu Los 1 wird als Rahmenvereinbarung mit EINEM Wirtschaftsteilnehmer vergeben.
Beförderung von Schülern auf Unterrichtswegen (Hallen- und Freibad, Fahrten zu Sportanlagen etc.) sowie Beförderung von Kindern städtischer Kindertagesstätten (RV mit einem Wirtschaftsteilnehmer).
Dachau
Beförderung von Schülern auf Unterrichtswegen, wie Hallen- und Freibad, Fahrten zu Sportanlagen und sonstige begrenzte Fahrten zu schulischen Zwecken, sowie vereinzelt Beförderung von Kindern der städtischen Kindertagesstätten.
Die Anzahl und der Umfang der Gelegenheitsfahrten sind zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannt, die Angaben in der Leistungsbeschreibung sind geschätzt.
Leistungstage für die Schulen sind ausschließlich Schultage (Montag bis Freitag außerhalb der Ferien).
Leistungstage für die Kindertagesstätten sind ausschließlich Werktage (ohne Samstag).
Der Auftrag zu Los 2 wird als Rahmenvereinbarung mit EINEM Wirtschaftsteilnehmer vergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gesetzliche Schülerbeförderung zum Pflichtunterricht in 4 Grundschulstandorten und einem Mittelschulstandort (RV mit einem Wirtschaftsteilnehmer).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dachau
NUTS-Code: DE217 Dachau
Postleitzahl: 85221
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beförderung von Schülern auf Unterrichtswegen (Hallen- und Freibad, Fahrten zu Sportanlagen etc.) sowie Beförderung von Kindern städtischer Kindertagesstätten (RV mit einem Wirtschaftsteilnehmer)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dachau
NUTS-Code: DE217 Dachau
Postleitzahl: 85221
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach dem Vierten Teil des GWB sowie insbesondere den dort geregelten Fristen für deren Geltendmachung, insbesondere den nachfolgend zitierten Bestimmungen.
Die Vergabe ist hier bereits durch Vertragsschluss beendet. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht mehr zum Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens gemacht werden. Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur durch Einleitung eines Nachprüfungsverfahren nach den Bestimmungen des § 135 Abs. 2 GWB geltend gemacht werden.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet wie folgt:
„Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
§ 135 GWB lautet wie folgt:
Unwirksamkeit:
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dachau
Postleitzahl: 85221
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.dachau.de