Ersatzneubau der Friedrich-Jahn-Sport- und Mehrzweckhalle mit Lehrschwimmhalle - Objektplanung Gebäude und Innenräume, gem. § 33 ff HOAI 2021, LPH 3-9
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ichenhausen
NUTS-Code: DE278 Günzburg
Postleitzahl: 89335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ichenhausen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau der Friedrich-Jahn-Sport- und Mehrzweckhalle mit Lehrschwimmhalle - Objektplanung Gebäude und Innenräume, gem. § 33 ff HOAI 2021, LPH 3-9
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung Gebäude gem. § 33 ff HOAI 2021, LPH 3 bis 9,
bei stufenweiser Beauftragung für den
Ersatzneubau der Friedrich-Jahn-Halle mit integriertem Lehrschwimmbecken am Schulcampus in Ichenhausen. Als Ersatzbau für die bisher bestehende Friedrich-Jahn-Halle mit Schwimmbad ist der Neubau einer Schulsporthalle mit den Abmessungen 15 x 27m mit zugehörigen Geräteräumen, Umkleiden, Sanitärräumen und Nebenräumen geplant.
Ichenhausen
Der Ersatzneubau soll wieder als Sport- und Mehrzweckhalle mit einem
Lehrschwimmbecken erstellt werden. Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen
geplant:
- Abriss und Ersatzneubau der 1968 errichteten Schulsporthalle 15 x 27 m und den dazugehörigen Geräteräumen, Umkleiden, Sanitärräumen und Nebenräumen in Normgröße nach DIN, Bayer. Schulbauverordnung und Vorschriften des KGUV
- Ausrüstung des Ersatzbaues zur Nutzung als Mehrzweckhalle mit Bühne und Nebenräumen
- Abriss und Ersatzbau des im Souterrain befindlichen Lehrschwimmbades 8 m x 16,66 m mit höhenverstellbarem Hubboden und den zugehörigen Geräteräumen, Umkleiden, Sanitärräumen und Nebenräumen
- Ersatzbau einer Küche zur Versorgung der umliegenden Schulen in der Mittagsbetreuung und Nutzung durch
Veranstaltungen in der Mahrzweckhalle
- Gesamtes Bauvorhaben barrierefrei
- Schaffung von Parkplatzkapazitäten, die eine immissionsschutzrechtlich konforme Nutzung als
Mehrzweckhalle auch nach 22 Uhr zulassen
- Optional: Schaffung von Kapazitäten für den gestiegenen Bedarf an Ganztagsbetreuungsplätzen im Bereich
der Grundschulkinder-Betreuung
Bei diesem Projekt werden Förderungen beantragt werden.
Die Leistungsphasen 1-2 wurden bereits erbracht. Diese sind beschlossene Grundlage der weiteren Planungen und müssen übernommen werden.
Das Büro, welches die Leistungen der LPH 1+2, bereits erbracht hat, gilt als vorbefasster Bewerber. Sollte
der Fall eintreten, dass sich das vorbefasste Büro bewerben und zur Vergabeverhandlung eingeladen werden sollte, so werden die Unterlagen vom Auftraggeber allen Teilnehmern der Vergabeverhandlung zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zubringen. Auch ohne Teilnahme des vorbefassten Büros, werden die Unterlagen den Bietern bestmöglich zur Verfügung gestellt.
Zeitschiene:
Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich Mitte Februar 2022 statt. Die Auftragsvergabe und der
unmittelbar darauffolgende Projektstart ist für Mitte / Ende März 2022 vorgesehen. Die Fertigstellung soll im 4. Quartal 2024, die Inbetriebnahme (mit abgeschlossener Mängelbeseitigung) zum bis Ende 2024 erfolgen.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Frist für die Einreichung der Angebote (in der 2.
Verfahrensstufe) gemäß § 17 Abs. 7 VgV zu verkürzen. Die Frist wird jedoch mindestens 10 Tage betragen, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Beabsichtigt ist eine stufenweise und bauabschnittsweise Beauftragung:
Stufe 1: LPH 3-4, gem. § 34 f HOAI 2021
Stufe 2: LPH 5-7, gem. § 34 f HOAI 2021
Stufe 3: LPH 8-9, gem. § 34 f HOAI 2021
Zunächst wird nur die Stufe 1 beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen oder etwaiger besonderer Leistungen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ersatzneubau der Friedrich-Jahn-Sport- und Mehrzweckhalle mit Lehrschwimmhalle - Objektplanung Gebäude und Innenräume, gem. § 33 ff HOAI 2021, LPH 3-9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuburg a. d. Kammel
NUTS-Code: DE278 Günzburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland