Grund- und Mittelschule Durach – Beschaffung von interaktiven Displays Referenznummer der Bekanntmachung: 208-002072
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Durach
NUTS-Code: DE27E Oberallgäu
Postleitzahl: 87471
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grund- und Mittelschule Durach – Beschaffung von interaktiven Displays
Die Gemeinde Durach beschafft für die Klassenzimmer der Grund- und Mittelschule Durach interaktive Displays
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Gemeinde Durach beschafft im Rahmen des DigitalPakt Schule 27 interaktive Displays für die Klassenzimmer der Grund- und Mittelschule Durach.
24 Displays werden mit einer Pylonenhöhenverstellung fest im Klassenzimmer montiert. Hiervon werden 12 Displays zusätzlich mit Stahlemail Tafelflügeln mit Lineatur ausgestattet.
3 Displays werden mit einem elektrisch höhenverstellbaren Fahrgestell ausgestattet zur mobilen Verwendung.
Der Auftrag beinhaltet auch die Lieferung und Montage der Displays inklusive Halterungen, sowie die gesamte Verkabelung mit der Montage von Kabelkanälen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister, weiteres siehe Eigenerklärung zur Eignung - VgV
Abschnitt IV: Verfahren
Angebotsöffnung erfolgt elektronisch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.