Beschaffung eines Prozessofens Referenznummer der Bekanntmachung: OV2-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hll.mpg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Prozessofens
Lieferung und abnahmereife Fertigstellung eines Prozessofens::
-Installation und Einbau (z.B. Anschluss an Ver- und Entsorgungsleitungen)
-Funktionstests und Inbetriebnahme inkl. Probelauf
-Einweisung und Schulung
-Consulting Prozess-Support
Halbleiterlabor der Max-Planck-Gesellschaft
Otto-Hahn-Ring 6
81739 München
Deutschland
Lieferung und abnahmereife Fertigstellung eines Prozessofens::
-Installation und Einbau (z.B. Anschluss an Ver- und Entsorgungsleitungen)
-Funktionstests und Inbetriebnahme inkl. Probelauf
-Einweisung und Schulung
-Consulting Prozess-Support
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung eines Prozessofens
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Blaubeuren
NUTS-Code: DE145 Alb-Donau-Kreis
Postleitzahl: 89143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen binnen einer Frist von zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, gegenüber der Auftraggeberin bei der oben unter I.1) benannten Kontaktstelle gerügt werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz Nrn. 1 GWB). Hilft die Auftraggeberin dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, darf ein Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens gemäß §160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB nur innerhalb von 15
Kalendertagen seit Erhalt der Benachrichtigung über die Nichtabhilfe gestellt werden. Werden die vorherig genannten Fristen nicht eingehalten, ist eine spätere Anrufung der Vergabekammer aufgrund des gerügten Verstoßes gegen Vergabevorschriften ausgeschlossen.
Die Auftraggeberin bittet darum, Rügen möglichst per E-Mail einzulegen. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass es im eigenen Interesse des Bieters liegt Rügen schriftlich bzw. als EMail anzubringen und die Bevollmächtigung für die Einlegung
der Rüge nachzuweisen.