Aktive Netzwerkkomponenten Referenznummer der Bekanntmachung: 01/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Traunstein
NUTS-Code: DE21M Traunstein
Postleitzahl: 83278
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kliniken-suedostbayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aktive Netzwerkkomponenten
Lieferung und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft von aktiven Netzwerkkomponenten im Rahmen des KHZG.
Kliniken Südostbayern AG Cuno-Niggl-Straße 3 83278 Traunstein, Kreisklinik Trostberg - Kliniken Südostbayern AG Siegerthöhe 1 83308 Trostberg, Kreisklinik Bad Reichenhall - Kliniken Südostbayern AG Riedelstraße 5 83435 Bad Reichenhall, Kreisklinik Berchtesgaden - Kliniken Südostbayern AG Locksteinstraße 16 83471 Berchtesgaden, Kreisklinik Freilassing - Kliniken Südostbayern AG Vinzentiusstraße 56 83395 Freilassing
Ausgeschrieben wurde die Lieferung von aktiven Netzwerkkomponenten sowie damit in Zusammenhang stehendes Zubehör. Diese Ausschreibung setzt sich aus den in den folgenden Abschnitten definierten Komponenten zusammen.
Core Switch
Allied Telesis AT X950-52XSQ inkl. Allied Telesis X950 Premium License und Power Supply
Edge Switch
Allied Telesis AT-x530L-52GPX
Darüber hinaus gehören zum Auftrag neben der Lieferleistung (inkl. entsprechender Hersteller-Support-Lizenzen) auch der Einbau und Konfiguration nach Vorgaben des Auftraggebers. Die Inbetriebnahme beinhaltet auch die Eingliederung in das bestehende Netzwerk sowie in die vorhandene Management Lösung (Autonomous Management Framework - AMF von Allied Telesis). Wartung und Support nach Erstinbetriebnahme bleiben in der Verantwortlichkeit des Auftraggebers. Der Auftragnehmer übernimmt die fachgerechte Entsorgung der Altgeräte.
Am Standort Ruhpolding der Kliniken Südostbayern sind die Anschaffung und der Austausch der aktiven Netzwerkkomponenten des Herstellers Allied Telesis bereits vollständig abgeschlossen. Ebenso wurde eine entsprechend zu den aktiven Netzwerkkomponenten passende Managementsoftware (Autonomous Management Framework - AMF von Allied Telesis) eingeführt. Auch am Standort Traunstein ist der Austausch der aktiven Netzwerkkomponenten des Herstellers Allied Telesis bereits zu 75 % abgeschlossen und sämtliche Access Switche sind angeschafft worden. An den Standorten Trostberg, Freilassing, Bad Reichenhall, Berchtesgaden, Traunstein sowie für das Rechenzentrum werden die Access Switche und Core Switche nebst Zubehör ausgeschrieben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Traunstein
NUTS-Code: DE21M Traunstein
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YXS6DPD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]