Lieferung von Drogenschnelltests (Becher-Urintests mit integrierter Testkassette)
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Lieferauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 171-483865)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Niederschönenfeld
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 86694
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.justiz.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Drogenschnelltests (Becher-Urintests mit integrierter Testkassette)
Lieferung von Drogenschnelltests (Becher-Urintests mit integrierter Testkassette) an bayerische Justizvollzugseinrichtungen (Abschluss einer Rahmenvereinbarung).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Nachweis und Darstellung von mindestens einer vergleichbaren Referenzleistung in den letzten drei Jahren.
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung (siehe Vergabeunterlagen). Erfolgt der Nachweis durch Verweis auf
eine Präqualifizierung, sind zwingend die auftragsspezifischen Eignungsanforderungen zu beachten.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Nachweis und Darstellung von mindestens einer vergleichbaren Referenzleistung in den letzten drei Jahren.
Die Vergleichbarkeit bemisst sich insbesondere an der Lieferung von Becher-Urintests zur Feststellung von
Drogenkonsum und einem Umfang (Auftragsumfang der Referenzleistung) von 10.000 Stück.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Nachweis und Darstellung von mindestens einer vergleichbaren Referenzleistung in den letzten drei Jahren.
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung (siehe Vergabeunterlagen). Erfolgt der Nachweis durch Verweis auf
eine Präqualifizierung, sind zwingend die auftragsspezifischen Eignungsanforderungen zu beachten.
2. Nachweis eines Qualitätsmanagements (Qualitätsstandard EN ISO 13485 oder gleichwertig; der Nachweis
der Gleichwertigkeit ist durch den Bieter zu erbringen); ist der Bieter nicht Hersteller des Produktes, so hat er
seinerseits den Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001 – oder gleichwertig –
einzureichen und hinsichtlich des Herstellers den dort vorliegenden Qualitätsstandard EN ISO 13485 – oder
gleichwertig – nachzuweisen (der Nachweis der Gleichwertigkeit ist durch den Bieter zu erbringen).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
zu 1.: Nachweis und Darstellung von mindestens einer vergleichbaren Referenzleistung in den letzten drei
Jahren. Die Vergleichbarkeit bemisst sich insbesondere an der Lieferung von Becher-Urintests zur Feststellung
von Drogenkonsum und einem Umfang (Auftragsumfang der Referenzleistung) von 10.000 Stück.