Einsammlung, Übergabe und Ver-marktung von Altpapier (PPK) im Landkreis Kulmbach
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kulmbach
NUTS-Code: DE24B Kulmbach
Postleitzahl: 95326
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-kulmbach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einsammlung, Übergabe und Ver-marktung von Altpapier (PPK) im Landkreis Kulmbach
Der Landkreis Kulmbach ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) für die gesamte Abfallwirtschaft im Landkreisgebiet zuständig. Die Altpapiererfassung im Landkreis Kulmbach erfolgt über ein haushaltsnahes Holsystem (Papiertonne) und zusätzlich Wertstoffsäcke.
Der Landkreis Kulmbach beabsichtigt gemäß § 22 Abs. 1 KrWG ab dem 01.01.2023 einen Auftrag für die Einsammlung, Übergabe und Vermarktung von Altpapier (PPK) zu erteilen.
Los 1: Einsammlung, Transport und Übergabe von Altpapier (PPK)
95326 Kulmbach
• 4-wöchige Einsammlung (Leerung) aller bereitgestellten Behälter für Altpapier (PPK) im Landkreis Kulmbach
• Einrichtung und Betrieb einer Übergabestelle
• Transport des eingesammelten Altpapiers (PPK) zur Übergabestelle
• Übergabe des Altpapiers (PPK) an den Auftragnehmer von Los 2 an der Übergabestelle
• Bedarfsweise Übergabe von Verkaufsverpackungen aus Altpapier an die Systeme gem. Ver-packG
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern nicht der Auftrag-geber oder der Auftragnehmer den Vertrag mit einer Frist von 12 Monaten zum jeweiligen Ver-tragsende kündigt. Die Kündigung muss schriftlich per Einschreiben erfolgen. Das Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Los 2: Übernahme und Vermarktung von Altpapier (PPK)
95326 Kulmbach
• Übernahme des Altpapiers an der Übergabestelle
• Ordnungsgemäße Verwertung bzw. Vermarktung des übernommenen Altpapiers (PPK)
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern nicht der Auftrag-geber oder der Auftragnehmer den Vertrag mit einer Frist von 12 Monaten zum jeweiligen Ver-tragsende kündigt. Die Kündigung muss schriftlich per Einschreiben erfolgen. Das Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=253436
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=253436
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Abschnitt IV: Verfahren
Landratsamt Kulmbach
elektronische Angebotsöffnung, keine Bieter zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.