Versicherungsausschreibung der Stadt Landshut Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-032
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84028
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landshut.de
Abschnitt II: Gegenstand
Versicherungsausschreibung der Stadt Landshut
Es werden die Kfz-Versicherungen der Stadt Landshut ausgeschrieben.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Es werden die Kfz-Versicherungen der Stadt Landshut ausgeschrieben. Der Selbstbehalt in der Vollkaskoversicherung beträgt [Betrag gelöscht] EUR / EUR 0,00. Bei Fahrzeugen, die nur über eine Teilkaskoversicherung verfügen, beträgt der Selbstbehalt [Betrag gelöscht] EUR.
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf durch eine der Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Bieter müssen über eine Zulassung zum Betrieb der ausgeschriebenen Versicherungen gemäß § 8 VAG (oder vergleichbarer Rechtsvorschriften anderer EU-Mitgliedsländer) verfügen.
- Eigenerklärung zur Eignung
- Eigenerklärung Bezug Russland
- Eigenerklärung zum Bestehen von Rückversicherungsschutz
- Eigenerklärung zum Risikomanagement
- Erklärung zu Ratings
- Erlaubnis zum Betrieb der ausgeschriebenen Versicherung § 8 VAG der verglachbarer Erlaubnis ausländischer Genehmigungsbehörden
- Leiste 5 geeigneter Referenzen (bevorzugt von Städten, Gemeinden oder Landkreisen) im Bereich der Kfz-Versicherung mit einer Mindestgröße von 150 Fahrzeugen (Betrachtungszeitraum letzte 5 abgeschlossene Geschäftsjahre + das aktuelle Jahr)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.