Erweiterung Lise-Meitner Gymnasium Unterhaching - Leistungen der Technischen Planung TGA ELT, Leistungsphasen 3-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Unterhaching
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82008
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.unterhaching.de
Adresse des Beschafferprofils: www.staatsanzeiger-eservices.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80807
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ssf-ing.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung Lise-Meitner Gymnasium Unterhaching - Leistungen der Technischen Planung TGA ELT, Leistungsphasen 3-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Der Zweckverband staatliches Lise-Meitner-Gymnasium Unterhaching (LMGU) plant eine Erweiterung des bestehenden Gymnasiums mit ca. 2.770 qm BGF.
Mit dieser Ausschreibung werden folgende Leistungen ausgeschrieben (Beauftragung stufenweise):
Leistungen der Technischen Planung TGA ELT, Leistungsphasen 3-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI.
Unterhaching
Gegenstand des Auftrags sind Ingenieurleistungen der Technischen Planung TGA ELT, Leistungsphasen 3-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI, welche stufenweise beauftragt werden.
Die Vergabe der Objektplanung (Lph. 1-5) ist erfolgt. Der Vorentwurf sieht vor, dass der Erweiterungsneubau am bestehenden Riegel Süd an das
UG, EG und 1. OG des Bestandsgebäudes angebaut wird. Der Anbau an den Riegel Süd führt die Höhen der Fußbodenaufbauten und der
Abhängedecken des Bestandes fort. An den Erweiterungsriegel schließt ein Brückenbauwerk mit Untergeschoss und überbauter Freifläche an. Im Vorentwurf wird für das Brückenbauwerk ein auf das Treppenhaus und den Kiosk im EG aufgeständertes Obergeschoss vorgesehen, welches ansonsten Stützenfrei ist.
Der Elektrohausanschluss für das gesamte bestehende LMGU ist im Bestandsgebäude in dem Raum neben der Tiefgarage im UG verortet. Die ausreichende Bemessung der vorhandenen Leitungen für die Anbindung des Neubaus ist zu prüfen. Der Leitungsweg im Gebäude ist über bestehende Trassen im UG des Erweiterungsbaus bis zum Bestand ist vorzusehen.
Die Erweiterungsmöglichkeit der vorhandenen Sicherheitsbeleuchtung ist zu prüfen, es wird jedoch von einer eigenen Anlage für den Erweiterungsbau ausgegangen. Ebenso ist die Erweiterungsmöglichkeit der vorhandenen BMA zu prüfen, dabei ist die Zielsetzung die Anbindung an den Bestand über Leitungswege von der BMZ ggf. über die Tiefgarage zum Erweiterungsbau.
EDV/ELA-Anbindungen sind grundsätzlich möglich, Detailklärungen dazu sind erforderlich.
Die Dachflächen des Erweiterungsbaus sollen möglichst vollflächig mit PV-Modulen ausgerüstet werden, die vorhandene PV-Anlage auf dem Dach der Bestandsgebäude ist zu berücksichtigen.
Für die Hausanschlüsse und die ELT wird im UG des Erweiterungsbaus auf der Straßenseite ein Haustechnikbereich definiert. Unterverteilungen sind in den jeweiligen Stockwerken in Nebenräumen wie Putzkammern bzw. in Schrankzonen in Abstimmung mit dem Brandschutzkonzept vorgesehen.
Noch im Dezember 2022 muss der Förderantrag für das Konnexitätsprinzip eingereicht werden. Dafür werden durch die Tragwerksplanung
diejenigen Planungen und Zuarbeiten benötigt, die es dem Objektplaner ermöglichen, die Planung im Maßstab 1:100 fertigzustellen (in etwa
Format “Bauantrag light“). Eine direkte Abstimmung mit dem Objektplaner und den anderen Fachplanern nach Auftragsvergabe über den genauen
Umfang der Unterlagen für die Förderanträge wird daher vorausgesetzt. Eine prüffähige Statik ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht erforderlich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=253267
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage
der Bekanntmachung im Zulassungsbereich die Bezeichnung Ingenieur zu führen. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung nicht
geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis [VgV
§75 (1)+(2)] verfügt, dessen Anerkennung gemäß Artikel 46 bis 49 der Richtlinie 2005/36/EG Berufsanerkennungsrichtlinie gewährleistet ist.
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.2.1 nachgewiesen wird,
dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche
Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der
europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen
Voraussetzungen dann,
a)wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen
Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert
durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
b)wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
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Nachweis der Versicherung über eine Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR für
Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR.
Spezifischer Jahresumsatz von min. 90.000€ netto je Jahr in den letzten 3 Jahren in der Technischen Planung TGA ELT in den Lph. 3-9 gem. §53 ff HOAI
2021.Angabe zu vorhandenen Mitarbeitern: Mindestkriterium 4 Dipl. Ingenieure oder Master
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Drei Referenzen, davon zwei Büroreferenzen und eine Projektleiterreferenz. Baufertigstellung (Ende Lph. 8) zwischen 2018 und dem 31.08.2022,
min 2.700m² BGF, min. HZ II, bearbeitete Leistungsphasen 3-9 gem. §55 ff HOAI 2021, Kosten der KG 440+450+460 größer als 1.200.000 € netto.
Büroreferenzen: Eine Bildungseinrichtung, ein BW mit PV-Anlage. PL-Referenz: Erweiterungsbau mit Anbindung an den Bestand, Bau im Betrieb.
Projektleitung mit min. 8 jähriger Berufserfahrung in der Planung/Objektüberwachung im Leistungsbild Techn. Ausrüstung ALG 4,5,6 (ELT) mit Nachweis.
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage
der Bekanntmachung im Zulassungsbereich die Bezeichnung Ingenieur zu führen. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung nicht
geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis [VgV
§75 (1)+(2)] verfügt, dessen Anerkennung gemäß Artikel 46 bis 49 der Richtlinie 2005/36/ EG Berufsanerkennungsrichtlinie gewährleistet ist.
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Abschnitt IV: Verfahren
Zweckverband staatliches Lise-Meitner-Gymnasium Unterhaching
Rathausplatz 7
82008 Unterhaching
Nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den
Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
•gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
•gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
•gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder
einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
Alle einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur ist nicht erforderlich.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
Nicht fristgerecht eingereichte Angebote, schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht
berücksichtigt.
Die unter II.2.7. benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante
Fertigstellung der Hauptmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme,
Erstellung/Übergabe
einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) sowie die Leistungszeit der
kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und
müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit
des Vertrages noch dazugerechnet werden.
Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag, je Bieter nur ein Angebot zulässig. Mehrfachbewerbungen bzw. -angebote führen zum Ausschluss vom
Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen/-angebote gelten auch mehrere Bewerbungen/Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener
Bietergemeinschaften.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.