Rahmenvereinbarung mit einem Leasinggeber zur Ermöglichung der Bereitstellung von Fahrrädern mittels Leasing für die Mitarbeiter des Donau-Ries Kliniken und Seniorenheime gKU und der DRS Service GmbH.
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Donauwörth
NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
Postleitzahl: 86609
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.donkliniken.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung mit einem Leasinggeber zur Ermöglichung der Bereitstellung von Fahrrädern mittels Leasing für die Mitarbeiter des Donau-Ries Kliniken und Seniorenheime gKU und der DRS Service GmbH.
Vergeben wird eine Rahmenvereinbarung zwischen einem Leasinggeber und dem Donau-Ries Kliniken und Seniorenheime gKU auf deren Basis ein Fahrrad-Leasing für die Mitarbeiter des Donau-Ries Kliniken und Seniorenheime gKU sowie der Donau-Ries Service GmbH ermöglicht werden kann. Der Auftrag enthält zudem alle Umsetzungs- und Serviceleistungen welche mit dem Dienstrad-Leasing im Zusammenhang stehen. Der Vertrag soll eine Laufzeit von 48 Monaten haben. Der Rahmenvertrag regelt die Leistungsbeziehung zwischen Leasinggeber und dem gKU bzw. der DRS. Hierin enthalten sind vor allem alle Regelungen zu den Einzelleasingverträgen, welche zwischen Mitarbeiter und Leasinggeber abzuschließen sind. Ferner werden hier alle Arten von Störfällen samt deren Handhabung geregelt. Letztlich werden auch Versicherungsleistungen sowie Serviceleistungen festgelegt.
Sitz des gKU: Donau-Ries Klinik Donauwörth, Neudegger Allee 6; 86609 Donauwörth; Bayern, Bundesrepublik Deutschland
Das Donau-Ries Kliniken und Seniorenheime gKU ist ein regionaler Betreiber von Gesundheitseinrichtungen im Landkreis Donau-Ries. Neben drei Kliniken werden hier auch vier Seniorenheime betrieben. Zudem hält das gKU auch eine Servicegesellschaft vor. Insgesamt werden heute 1.850 Abrechnungsfälle. Dem gKU ist es ebenso ein Anliegen, den durch die Pandemie stark belastenden Arbeitnehmern innerhalb unserer Kliniken und Seniorenheime ein attraktives Arbeitsumfeld mit unterschiedlichen gesundheitsförderlichen Maßnahmen anzubieten in dem unseren Mitarbeitern Fahrräder i.S.d. §63a StVZO sowie nach dem TV Fahrradleasing leasingfähiges Zubehör bei einem Unternehmen Leasing zu ermöglichen.
Das Leistungsgeschehen gestaltet sich wie folgt:
- Bereitstellung des Fahrrades sowie leasingfähiges Zubehör gemäß tariflicher Bestimmung
- Bereitstellung von Versicherungen zur Umgehung von Störfällen aller Art
- Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadensabwicklungsprozesse
- Übernahme des verwaltungstechnischen Aufwandes via Online-Plattform, Organisation über den Leasinggeber, etc.
- Umsetzung des Projektes sowie Abwicklung des Verfahrens u.a. durch das Anbieten von Softwareapplikationen, verfügbare Ansprechpartner, Bereitstellung aller abrechnungsrelevanten Informationen, etc.
- Serviceleistung für die Beschäftigten (Wartung, Inspektion, etc.)
- Anzahl der Fahrradhändler welche von Seiten der Mitarbeiter in Anspruch genommen werden können
- Höhe der Leasingrate
- Leistungen bei Ausfall des Leasingnehmers
- Erstattungen im Falle der Arbeitsunfähigkeit
etc.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44793
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44801
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: München
Land: Deutschland