BBW - BM 3.4.2 Ertüchtigung Werkhalle - Metallwerkstatt - Abbrucharbeiten-Softabbruch Referenznummer der Bekanntmachung: 6-0346-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
NUTS-Code: DE251 Ansbach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]6
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bezirk-mittelfranken.de
Adresse des Beschafferprofils: www.bezirk-mittelfranken.de
Abschnitt II: Gegenstand
BBW - BM 3.4.2 Ertüchtigung Werkhalle - Metallwerkstatt - Abbrucharbeiten-Softabbruch
Abbrucharbeiten - Softabbruch
90451 Nürnberg
Abbrucharbeiten - Softabbruch Abbruch und Entsorgung von: - Verschiedene Schutzmaßnahmen im Sanierungsbereich - Restmaterialien: ca. 3 to - Abbruch KS-Mauerwerk, 11,5er, ca. 115 m2 - Stahlträgerkonstruktion: ca. 2,5 to - Krananlage ausbauen - Trockenbauwände: ca. 340 m2 - abgeh. Deckenbereiche: ca. 200 m2 - Zwischenpodeste mit jeweiligen Holztreppenanlagen: ca. 75 m2 - Deckenbaffeln: ca. 300 St - gelistete Schränke, Regale, Kleinmöbelteile - Demontage der gesamten Elektrik - Demontage sämtlicher HLS-Technik - Demontage der kompletten Späneabsaugungseinhausung - KMF-haltige Materialien (Dämmung, Platten, Rohrisolierungen): ca. 6,5 to
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
BBW - BM 3.4.2 Ertüchtigung Werkhalle - Metallwerkstatt - Abbrucharbeiten-Softabbruch
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Geiselwind
NUTS-Code: DE268 Kitzingen
Postleitzahl: 96160
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der elektronischen Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 - 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de