MPI für Biophysik, Sanierung Betonfassade Institutsgebäude: Objektplanung LPH 2-9 Referenznummer der Bekanntmachung: Z.BIOP.A.000314.VgV.OBJ.2323
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mpg.de
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutsche-evergabe.de/
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutsche-evergabe.de/
Abschnitt II: Gegenstand
MPI für Biophysik, Sanierung Betonfassade Institutsgebäude: Objektplanung LPH 2-9
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind Architektenleistungen aus dem Bereich der Objektplanung gemäß §§ 33 ff HOAI 2021.
Die Kostenobergrenze für die Bauwerkskosten Neubaumaßnahme nach KGR 200 bis 700 beträgt ca. 4,883 Mio. EUR (netto). Davon betragen die KGR 300 und KGR 400 ca. 3,8 Mio. EUR (netto).
Honorarparameter: Honorarzone III Mindestsatz. Maßgebend für die zu vergebenden Leistungen als auch für die Honorierung ist das bereitgestellte Vertragsdokument.
Nähere weiterführende und wichtige Informationen zu den zu vergebenden Planungsleistungen (Auftragsgegenstand) sind unter Punkt II.2.4) dieser Bekanntmachung beschrieben.
MPI für Biophysik
Die Sichtbetonfassade am MPI für Biophysik weist massive Schädigungen (Risse, Abplatzungen, etc.) auf. Um das Ausmaß der Schädigungen und den daraus resultierenden Sanierungsbedarf ein-schätzen zu können wurde ein Betongutachten beauftragt. Aus dem Schlussbericht geht hervor, dass die Sichtbetonfassade abgetragen und durch eine neue Konstruktion der Außenhaut ersetzt werden muss. Da die bestehende Sichtbetonfassade als tragende Konstruktion ausgebildet wurde dient diese gleichzeitig als Attika. Die Planung / Ausführung der Konstruktion zur Ausbildung einer neuen Attika muss die angrenzenden Bauteile: Anbindung Glasfassaden, Technikzentrale, Stahltragwerk Hallendach sowie die Anforderungen an die aktuell gültigen DIN-Normen sowie anerkannten Regeln der Technik berücksichtigen. Dieser Punkt betrifft unter anderem die bestehende Wärmedämmung, die aufgrund der gestiegenen Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz, ebenfalls erneuert werden muss.
Gegenstand der zu vergebenden Leistung sind die Leistungsphasen 2-9 der HOAI 2021. Es ist eine stufenweise Beauftragung einzelner oder mehrerer Leistungsphasen vorgesehen (siehe hierzu Ziffer II.2.11). Die wesentlichen planerischen Anforderungen bestehen in folgenden Aspekten:
Bei der Architektenauswahl wird großer Wert auf die Kompetenz und Erfahrung von Sanierungsarbeiten bei Bestandsfassaden gelegt. Alle auszuführenden Maßnahmen erfolgen bei laufendem Institutsbetrieb und unter Rücksichtnahme der angrenzenden Gebäude. Bei der Ausführung sind nicht nur die speziellen Anforderungen im Hinblick auf die technischen Anlagen, sondern auch die bei solchen Objekten üblichen Arbeitsabläufe zu berücksichtigen. Insoweit legt die Max-Planck-Gesellschaft bei diesem Vergabeverfahren zum einen Wert auf eine qualitativ hochwertige, kosten- und termingerechte Planung und Ausführung und dass die Bewerber auf profunde Kenntnisse im Bereich der Planung und im Besonderen bei der Ausführung der geforderten Nutzungen zurückgreifen können.
Die Bewerber erklären mit Abgabe eines Teilnahmeantrages, dass sie in der Lage sind die Leistungen innerhalb des Zeitraumes, wie unter Ziffer II.2.7 genannt, zu erbringen, und dass sie über die hierfür notwendigen fachlichen, personellen und sachlichen Mittel verfügen.
Die besonderen Anforderungen an die Leistungserbringung können es erforderlich machen, häufig/kurzfristig auf Anforderung des Auftraggebers zu Abstimmungs¬gesprächen vor Ort bzw. in München zur Verfügung zu stehen.
Unter den Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen und nicht aus formalen Gründen auszuschließen sind (siehe Ziffer III.1), erfolgt die Auswahl nach folgenden Kriterien:
1) Inhaltlich vergleichbares Referenzprojekt zu den Ziffern II.1.4, II.2.4 und III.1.3 (1), Gewichtung 40 %.
Für das Kriterium (1) können für die anzugebende Referenz maximal 4 Punkte erreicht werden. Die erreichten Punkte werden mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor 40% multipliziert. Der ermittelte Teilwert fließt dann in die Gesamtwertung ein.
Bewertet wird, wie gut die Referenz unter folgenden Gesichtspunkten mit dem hier ausgeschriebenen Projekt (vgl. Ziffern II.1.4 und II.2.4) vergleichbar ist hinsichtlich:
- Art der Nutzung
- Bauen im Bestand
- HNF, BGF, BRI
- Honorarzone
- Auftragswert.
2) Referenzprojekt öffentlicher Auftraggeber zu Ziffer III.1.3 (2), Gewichtung 30 %.
Für das Kriterium (2) können für die anzugebende Referenz maximal 4 Punkte erreicht werden. Die erreichten Punkte werden mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor 30 % multipliziert. Der ermittelte Teilwert fließt dann in die Gesamtwertung ein.
Bewertet wird, wie gut die Referenz unter folgenden Gesichtspunkten mit dem hier ausgeschriebenen Projekt (vgl. Ziffern II.1.4 und II.2.4) vergleichbar ist hinsichtlich:
- Art der Nutzung
- Bauen im Bestand
- HNF, BGF, BRI
- Honorarzone
- Auftragswert.
Hinweis zu Kriterium (1) und (2):
Die für die Kriterien (1) und (2) je einzelner Referenz erreichbare Höchstpunktzahl (4 Punkte) wird vergeben, wenn die Darstellung der benannten Referenzen im Hinblick auf die aufgeführten Gesichtspunkte dem zu realisierenden Projekt bestmöglich entsprechen oder darüber hinausgehen. Gleichwertige Darstellungen erhalten gleichviele Punkte. Die Menge der benannten Referenzen ist nicht ausschlaggebend, sondern allein die Vergleichbarkeit mit der hier zur Vergabe anstehenden Leistung. Vor diesem Hintergrund und im Interesse der Aufwandsminimierung für die Bewerber wird jeweils nur eine, nämlich die im Hinblick auf die bei dem jeweiligen Kriterium genannten Aspekte beste Referenz bewertet. Sofern geeignet, kann eine Referenz auch für beide Kriterien angegeben werden.
Die vom Bewerber anzugebenden Referenzen sind im MPG-Bewerbungsbogen an entsprechender Stelle einzutragen und mit den entsprechenden Angaben/ Nachweisen/ Erklärungen/ Unterlagen zu ergänzen.
3) Aussagekräftige Darstellung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität im Unternehmen zu Ziffer III.1.3 (3), Gewichtung: 20%.
Die konkreten Anforderungen und ggf. geforderten Mindestbedingungen sind unter Ziffer III.1.3 beschrieben.
Bewertet werden inhaltliche Angaben zu Prozessabläufen in den jeweiligen Leistungsphasen im Hinblick auf die im Unternehmen durchgeführten Qualitätssicherungsmaßnahmen, die geeignet sind, eine möglichst effiziente und transparente Leistungserbringung mit möglichst geringer Fehlerquote in allen Leistungsphasen sicherzustellen.
Inhaltlich aussagekräftige und vollständige Angaben führen zur Höchstpunktzahl mit 4 Punkten. Die alleinige Vorlage einer Zertifizierungsurkunde nach ISO 9001:2015 oder einer vergleichbaren Norm reicht nicht aus.
Diese Angaben sind im MPG-Bewerbungsbogen an entsprechender Stelle einzutragen und mit den entsprechenden Angaben/ Nachweisen/ Erklärungen/ Unterlagen zu ergänzen.
4) Durchschnittliche Nettoumsatzzahlen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für Leistungen gem. Ziffer II.1.4 und Ziffer II.2.4, Gewichtung: 5%. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Angaben von jedem Mitglied jeweils bezogen auf den eigenen Leistungsanteil anzugeben. Die Bewertung erfolgt mit Nachweis von:
250.000-399.999 € = 1 Punkt;
400.000-599.999 € = 2 Punkte;
600.000-750.000 € = 3 Punkte;
ab 750.001 = 4 Punkte.
Diese Angaben sind im MPG-Bewerbungsbogen an entsprechender Stelle einzutragen.
Hinweis zu Kriterium (4): Wird ein durchschnittlicher Netto-Umsatz > 750.001 € / Jahr nachgewiesen, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung.
5) Angaben zum aktuellen Personalstand,
Gewichtung: 5%.
Die konkreten Anforderungen und ggf. geforderten Mindestbedingungen sind unter Ziffer III.1.3 beschrieben.
Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter (einschließlich Büroinhaber/Innen, ohne Praktikanten und Hilfskräfte) in den letzten drei Geschäftsjahren und heute gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV [bezogen auf Planungsleistungen im Bereich Objektplanung].
Diese Angaben sind im MPG-Bewerbungsbogen an entsprechender Stelle einzutragen. Die Bewertung erfolgt mit Nachweis von:
1 bis 2 Mitarbeiter =1 Punkt;
3 bis 4 Mitarbeiter =2 Punkte;
5 bis 6 Mitarbeiter =3 Punkte;
ab 7 Mitarbeiter = 4 Punkte.
Hinweis zu Kriterium (5): Eine durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte von 7 Mitarbeitern führt zur Maximalpunktzahl. Wird diese Obergrenze überschritten, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung.
Erläuterung allg. Punktevergabe:
Die je Kriterium erzielten Bewertungspunkte werden mit der jeweiligen Gewichtung multipliziert. Die Gesamtleistungspunktzahl ergibt sich aus der Summe der gewichteten Bewertungspunkte bei den vorstehend genannten Bewertungskriterien.
Bei den vorgenannten Bewertungskriterien (4) und (5) erfolgt die Bewertung entsprechend der bei diesen Kriterien jeweils spezifisch angegebenen Bewertungsabstufung.
Für alle anderen Kriterien (Unterkriterien) erfolgt die Bewertung anhand einer Wertungsskala von 0-4 Punkten, wobei 4 Punkte die bestmögliche Bewertung darstellt. Gleichwertige Darstellungen erhalten gleichviele Punkte.
Die Bewertung erfolgt im Vergleich zueinander unter Abwägung der jeweiligen guten und weniger guten Aspekte (sogenannte diskursive Wertung). Der im jeweiligen Kriterium/Unterkriterium jeweils vorteilhafteste Teilnahmeantrag erhält 4 Punkte.
Die weitere Punktevergabe erfolgt nach dem Grad der Nachteile gegenüber dem besten Teilnahmeantrag bezogen auf das jeweilige Kriterium.
Wegen einer Zeichenzahlbegrenzung weiter unter Ziffer II.2.14).
Gegenstand der zu vergebenden Leistung sind die Leistungsphasen 2-9 der HOAI 2021. Es ist eine stufenweise Beauftragung einzelner oder mehrerer Leistungsphasen vorgesehen. Mit dem gesuchten Auftragnehmer wird zunächst verbindlich ein Vertrag über die Leistungsphase 2-4 gem. § 34 HOAI (Stufe 1) geschlossen. Der Auftraggeber behält sich vor, dem AN die Leistungsphasen 5-9 gem. § 34 HOAI oder Teilleistungen daraus durch eine spätere gesonderte schriftliche Beauftragung zu übertragen.
Zu Ziffer II.2.5): Im Rahmen der Ermittlung des besten Preis-Leistungsverhältnisses nimmt der Preis nach Art. 67 Abs. (2) der RL 2014/24/EU und dem hierauf beruhenden § 58 Abs. (2) VgV - die Form von Festpreisen an, so dass sich das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach den in § 58 Abs. (2) VgV genannten Kriterien bestimmt. Alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Zu Ziffer II.2.9):
3 Punkte: Der Teilnahmeantrag weist geringfügige Abstriche gegenüber dem besten Teilnahmeantrag auf
2 Punkte: Der Teilnahmeantrag weist deutliche Abstriche gegenüber dem besten Teilnahmeantrag auf
1 Punkt: Der Teilnahmeantrag weist schwerwiegende Abstriche gegenüber dem besten Teilnahmeantrag auf
0 Punkte: Der Teilnahmeantrag weist gegenüber dem besten Teilnahmeantrag nicht oder kaum einschlägige/unbrauchbare Angaben auf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Architekten im Sinne von § 75 Abs. 1 VgV.
Falls Sie sich als Bewerbergemeinschaft bewerben ist Folgendes zu beachten:
Bewerbergemeinschaften sind als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), als offene Handelsgesellschaft (oHG) sowie in haftungsrechtlich vergleichbarer Form einer anderen EU-Rechtsordnung zugelassen. Es ist im Teilnahmeantrag aufzuzeigen, wer an der Bewerbergemeinschaft beteiligt ist. Dem Auftraggeber ist im Teilnahmeantrag ein verantwortlicher Ansprechpartner aus der Bewerbergemeinschaft zu benennen.
Die Übernahme der gesamtschuldnerischen Haftung ist mit dem Teilnahmeantrag durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erklären. Im Teilnahmeantrag ist außerdem detailliert die aufgabenspezifische Aufteilung der Leistungserbringung darzulegen. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag den vom Auftraggeber hierfür vorgegebenen Vordruck einzureichen. Die Bewerbergemeinschaftserklärung ist als Anlage zum Vordruck „MPG-Bewerbungsbogen“, von den Bewerbern von der Ausschreibungsplattform herunterzuladen und für den Teilnahmeantrag zu verwenden.
Mit dem MPG-Teilnahmeantrag sind folgende Nachweise, Erklärungen und Unterlagen einzureichen (hinsichtlich Bewerbergemeinschaft siehe Ziffer III.1.1):
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der MPG-Bewerbungsbogen zu verwenden. Der MPG- Bewerbungsbogen ist von den Bewerbern unter https://portal.deutsche-evergabe.de herunterzuladen und für den Teilnahmeantrag zu verwenden. Fehlen geforderte Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen ganz oder teilweise oder sind diese unvollständig oder entgegen den Vorgaben ausgefüllt, erfolgt, außer bei Angaben, Unterlagen, Nachweisen und Erklärungen, die von der Nachforderung ausgenommen sind, eine einmalige Nachforderung unter Fristsetzung von 6 Kalendertagen. Werden diese nachgeforderten Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, erfolgt der Ausschluss des Teilnahmeantrages.
Der Auftraggeber fordert von seinem zukünftigen Vertragspartner, dass er für das Projekt eine adäquate Deckung seines Berufshaftpflichtrisikos über eine Versicherung sicher stellt. Folgende Deckungssummen werden dabei erwartet:
- 3 Mio. EUR für Personenschäden
- 2 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Der Auftraggeber akzeptiert hierfür entweder eine spezifische Projektdeckung, alternativ den Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung mit mindestens den genannten Deckungssummen, jedoch in diesem Fall mit einer 2-fach Maximierung je Versicherungsjahr.
Der Nachweis einer entsprechenden Versicherung bzw. alternativ die verbindliche Bestätigung eines Versicherers bzw. seines Versicherungsmaklers über eine entsprechende Deckung, ist vor Zuschlagserteilung nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen. Im Rahmen seines Teilnahmeantrages ist eine Erklärung des Bieters ausreichend, wie er beabsichtigt die geforderte Risikodeckung/Versicherung sicher zu stellen.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft müssen alle Mitglieder bestätigen, dass sie im Auftragsfall eine Projektversicherung abschließen werden, die für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bzw. Arbeitsgemeinschaft gleichermaßen und in vollem Umfang/der geforderten Höhe haftet. Alternativ muss jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft die Versicherungssumme in geforderter Höhe nachweisen. Jedes Mitglied hat deshalb eine diesbezügliche Erklärung abzugeben. Alternativ kann bei bestehenden Versicherungen eine Aufstockung dieser um die geforderte Summe erfolgen. (Excedentenversicherung).
Als Mindestbedingung gilt, bezogen auf die vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, ein durchschnittlicher Netto-Geschäftsumsatz pro Jahr in Höhe von 250.000 € für Planungs- und Ausführungsleistungen wie unter Ziffer II.1.4 und Ziffer II.2.4 beschrieben. (Bei Bewerbergemeinschaften zählt die Summe der Umsätze der Mitglieder).
Die Versicherung muss mindestens folgende Deckungssummen aufweisen:
- 3 Mio. EUR für Personenschäden
- 2 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Wird dieser geforderte durchschnittliche Netto-Geschäftsumsatz oder die geforderten Mindestdeckungssummen der Versicherung nicht erreicht, führt es zum Ausschluss des Teilnahmeantrages.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist der MPG-Bewerbungsbogen inklusive Anlagen einzureichen. Nachfolgend geforderte Angaben bzw. Nachweise, Erklärungen und Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag beizulegen:
(1) Angabe von einem in den letzten 5 Jahren (2017-21) abgeschlossen oder gegebenenfalls noch laufenden Referenzprojekt, bei dem mindestens Leistungen der LPH 3-8 wie in Ziffer II.1.4 und II.2.4 beschrieben, erbracht wurden.
Anzugeben sind:
a) eine Kurzbeschreibung des Gebäudes/Projektes mit Angabe der erbrachten Leistungsphasen und des Leistungszeitraums,
b) die Projektgröße nach NF und der Auftragswert,
c) des verantwortlichen Projektleiters/Bearbeiters,
d) Auftraggeber und Ansprechpartner des Auftraggebers (Name und Telefonnummer).
Die Referenz ist im MPG-Bewerbungsbogen an entsprechender Stelle einzutragen.
(2) Angabe von einem in den letzten 5 Jahren (2017-21) abgeschlossen oder gegebenenfalls noch laufenden Referenzprojekt für öffentliche Auftraggeber, bei dem mindestens Leistungen der LPH 3-8 wie in Ziffer II.1.4 und II.2.4 beschrieben, erbracht wurden.
Anzugeben sind:
a) einer Kurzbeschreibung des Gebäudes/Projektes mit Angabe der erbrachten Leistungsphasen,
b) die Projektgröße nach NF und der Auftragswert,
c) Leistungsumfang mit kurzer und nachvollziehbarer Darstellung (z.B. alleinige Verantwortung, Zusammenarbeit mit Vergabestellen, Arten der Ausschreibung nach VOB usw.),
d) Auftraggeber und Ansprechpartner des Auftraggebers (Name und Telefonnummer).
Die Referenz ist im MPG-Bewerbungsbogen an entsprechender Stelle einzutragen.
(3) Aussagekräftige Darstellung der Maßnahmen und Mittel des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Dienstleistung. Der Bewerber hat in seinem Teilnahmeantrag aufzuzeigen, wie er die Qualität bei der Planung und Ausführung sicherstellt.
(Diese Angaben sind im MPG-Bewerbungsbogen an entsprechender Stelle einzutragen und mit den entsprechenden Angaben/ Nachweisen/ Erklärungen/ Unterlagen zu ergänzen.)
(4) Erklärung, aus der das Mittel der beim Bewerber in den letzten drei Jahren Beschäftigten und die Anzahl seiner Führungskräfte ersichtlich ist und Angabe des aktuellen Personalstandes mit jeweiliger Qualifikation bzw. Berufsbezeichnung (Beschäftigte mit Hochschulabschluss, technische Angestellte, Zeichner, etc.) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV [bezogen auf Planungsleistungen im Bereich Objektplanung].
(Diese Angaben sind im MPG-Bewerbungsbogen an entsprechender Stelle einzutragen und mit den entsprechenden Angaben/ Nachweisen/ Erklärungen/ Unterlagen zu ergänzen.)
Es ist zulässig, dass die Referenzen zu Ziffer III.1.3 (1) und III.1.3 (2) identisch sind, sofern die jeweiligen Bedingungen erfüllt sind.
Sind die unter Ziffer III.1.3 geforderten Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen im Teilnahmeantrag nicht enthalten, werden diese von der Nachforderung ausgenommen, da es sich um Bewertungskriterien handelt.
Als Mindestbedingung wird für die Objektüberwachung zusätzlich eine angemessene Baustellenpraxis von mind. 5 Jahren vorausgesetzt.
Architekten im Sinne von § 75 Abs. 1 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei diesem Wettbewerb handelt es um ein zweistufiges Vergabeverfahren bestehend aus einem Teilnahmewettbewerb und aus einem Verhandlungsverfahren.
Für die erste Stufe dieses Vergabeverfahrens „den Teilnahmewettbewerb“ ist folgendes zu beachten:
Alle Wesentlichen für die Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlichen Unterlagen, stehen Ihnen bis zu dem unter Ziffer IV.2.2) genannten Schlusstermin für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/cee8d9ee-8093-474c-b3cb-37ebe99d75aa.
Für den Teilnahmeantrag sind der MPG-Bewerbungsbogen und die Bewerbergemeinschaftserklärung nach Maßgabe der vorliegenden Bekanntmachung zu verwenden.
Die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages ist ausschließlich in elektronischer Form zulässig. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform erforderlich.
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags ist ausschließlich die Textform nach §126b BGB zugelassen. Im Bieterassistenten geben Sie hierfür bitte am Ende beim Schritt „Teilnahmeantrag einreichen“ den natürlichen Namen/jur. (Büro-) Namen in dem dafür vorgesehenen Feld an.
Die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung Ihres Teilnahmeantrages sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt.
Das Datenvolumen ist pro Datei auf 50 MB begrenzt. Die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages per Fax, per E-Mail oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen.
Hinsichtlich der geforderten Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3) sind die diesbezüglichen mit dem MPG-Bewerbungsbogen (Teilnahmeantrag) geforderten Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen formlos und in der in dieser Bekanntmachung vorgegebenen Reihenfolge, in Ergänzung zu den im MPG-Bewerbungsbogen abgeforderten Angaben, beizufügen. Für die Teilnahme wird keine Vergütung gewährt. Mit elektronischer Abgabe eines Teilnahmeantrages wird Einverständnis hiermit erklärt.
Sollten sich aus Sicht der Bewerber Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen. Die eingegangenen Fragen und Antworten zum laufenden Verfahren, stehen stets aktuell ausschließlich in der eVergabe allen Bewerbern zur Einsicht zur Verfügung. Bewerber sind verpflichtet, sich regelmäßig und eigenverantwortlich bis unmittelbar vor Teilnahmeschluss über den jeweils aktuellen Stand auf der zuvor genannten Website zu informieren und die dort zur Verfügung gestellten Informationen bei der Abgabe des Teilnahmeantrages zu berücksichtigen. Nachteile, die durch eine Nichtbeachtung der ausschließlich auf der zuvor genannten Website eingestellten Informationen entstehen, gehen zu Lasten des Bewerbers.
Bitte beachten Sie, dass das Übermittelten größerer Datenvolumen (z.B. Pläne) mehr Zeit (ggf. je nach Datenvolumen und Geschwindigkeit der genutzten/ zur Verfügung stehenden Datenleitung) in Anspruch nehmen kann. Beginnen Sie deshalb bitte rechtzeitig vor Teilnahmeschluss mit der Übermittlung der Teilnahmeunterlagen. Sollte es zu Problemen bei der Übermittlung kommen, melden Sie sich bitte rechtzeitig vor Abgabeschluss beim Support der eVergabe.
Für die zweite Stufe dieses Vergabeverfahrens, „das Verhandlungsverfahren“, gilt folgendes:
Alle für die Erstellung Ihres Angebotes erforderlichen Unterlagen (Aufforderung zur Angebotsabgabe und die Vertragsunterlagen nebst Anlagen), stehen Ihnen bis zu dem unter Ziffer IV.2.2) genannten Schlusstermin für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/cee8d9ee-8093-474c-b3cb-37ebe99d75aa.
Mit Aufforderung zur Angebotsabgabe, die den ausgewählten Teilnehmern nach abgeschlossener Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge zugesendet wird, beginnt für die ausgewählten Teilnehmer die Angebotsphase. Ihr Angebot geben Sie bitte bis zum in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannten Termin und unter Beachtung der dort aufgeführten Bedingungen ausschließlich elektronisch über den Bieterbereich der eVergabe ab.
Für die Angebotsabgabe ist ausschließlich die Textform nach §126b BGB zugelassen. Im Bieterassistenten geben Sie hierfür bitte am Ende beim Schritt „Angebotseinreichung“ den natürlichen Namen/jur. (Büro-) Namen in dem dafür vorgesehenen Feld an.
Dabei ist sichergestellt, dass die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung Ihres Angebots durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung gewährleistet sind. Über eine etwaige Teilnahme am Verhandlungsverfahren werden Sie schriftlich informiert. Gemäß § 17 (11) VgV behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag ohne Verhandlungen mit den Bietern zu vergeben.
Sollten sich aus Sicht der ausgewählten Teilnehmer am Verhandlungsverfahren (2. Stufe) Nachfragen ergeben, gilt die gleiche Verfahrensweise wie zur 1. Phase (Teilnahmewettbewerb). Wichtige Fragen und Antworten sind für Sie ausschließlich über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen und werden hierüber auch beantwortet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).