SSK-Reinigung im Stadtgebiet Referenznummer der Bekanntmachung: 660 22 S 49 01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
SSK-Reinigung im Stadtgebiet
Reinigung der Straßensinkkästen (SSK) im Stadtgebiet Augsburg
Stadtgebiet Süd
Im Reinigungsgebiet Süd befinden sich ca. 8600 Straßen- und ca. 180 verriegelte Brückensinkkästen, sowie ca. 230 Feldeinläufe. Die Reinigung ist durch Ausheben und Entleeren oder Absaugen der Schlammeimer durchzuführen. Selbst wenn der Boden nur geringfügig mit Räumgut bedeckt ist, muss eine komplette Entleerung durchgeführt werden. Auch die Zwischenräume der Abdeckgitter sind von Laub und Abfall zu befreien.
um 1 Jahr
Stadtgebiet Mitte
Im Reinigungsgebiet Mitte befinden sich ca. 5400 Straßen- und ca. 15 verriegelte Brückensinkkästen, sowie ca. 10 Feldeinläufe. Die Reinigung ist durch Ausheben und Entleeren oder Absaugen der Schlammeimer durchzuführen. Selbst wenn der Boden nur geringfügig mit Räumgut bedeckt ist, muss eine komplette Entleerung durchgeführt werden. Auch die Zwischenräume der Abdeckgitter sind von Laub und Abfall zu befreien.
um 1 Jahr
Stadtgebiet Nord
Im Reinigungsgebiet Nord befinden sich ca. 8500 Straßen- und ca. 50 verschraubte Brückensinkkästen, sowie ca. 25 Feldeinläufe. Die Reinigung ist durch Ausheben und Entleeren oder Absaugen der Schlammeimer durchzuführen. Selbst wenn der Boden nur geringfügig mit
Räumgut bedeckt ist, muss eine komplette Entleerung durchgeführt werden. Auch die Zwischenräume der Abdeckgitter sind von Laub und Abfall zu befreien.
um 1 Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Erklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle des Unternehmens oder Wohnsitzes
b) Erklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellen.
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Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
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Auf Verlangen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb der von Vergabestelle vorgegebenen Frist vorzulegen:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
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Ab einer Auftragssumme von 30.000 € wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. §150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
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Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeit anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nr. im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o.g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Bei einem Teilnahmewettbewerb sind o.g. Angaben bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
September 2023 bzw. September 2024
Die Antworten auf Fragen von Bewerbern werden ausschließlich über die Vergabeplattform veröffentlicht, ebenso etwaige Änderungen der Bewerbungsunterlagen. Die Bewerber haben sich durch regelmäßige Kontrolle der Internetseite selbst über Antworten auf Bewerberfragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]