Verwaltungssoftware für das Deutschlandstipendium Referenznummer der Bekanntmachung: TUM-2022-EU-2
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tum.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lutzabel.com
Abschnitt II: Gegenstand
Verwaltungssoftware für das Deutschlandstipendium
Die Technische Universität München ("TUM") benötigt eine Softwarelösung zur Verwaltung aller Prozesse hinsichtlich der Abwicklung des Deutschlandstipendiums (siehe www.deutschlandstipendium.de). Vom Auftragnehmer ist ein bestehendes Produkt an die Anforderungen der TUM anzupassen und zu implementieren. In Betracht kommt auch das Customizing einer bestehenden Softwarelösung oder das Anbieten einer Standardsoftware (sofern letztere alle Anforderungen der Leis-tungsbeschreibung bereits erfüllt). Den Bietern steht es frei, eine Kauf- oder Miet-Lösung sowie eine Cloud-basierte oder On-Premise-Lösung anzubieten. Des Weiteren sind der Betrieb, die Wartung und Pflege sowie der Support durch den Auftragnehmer sicherzustellen. Auch das Reporting und die Dokumentation der Leistungserbringung gehören zum Leistungsumfang des Auftragnehmers.
Technische Universität München Arcisstraße 21 80333 München
Die Technische Universität München ("TUM") benötigt eine Softwarelösung zur Verwaltung aller Prozesse hinsichtlich der Abwicklung des Deutschlandstipendiums (siehe www.deutschlandstipendium.de). Vom Auftragnehmer ist ein bestehendes Produkt an die Anforderungen der TUM anzupassen und zu implementieren. In Betracht kommt auch das Customizing einer bestehenden Softwarelösung oder das Anbieten einer Standardsoftware (sofern letztere alle Anforderungen der Leis-tungsbeschreibung bereits erfüllt). Den Bietern steht es frei, eine Kauf- oder Miet-Lösung sowie eine Cloud-basierte oder On-Premise-Lösung anzubieten. Des Weiteren sind der Betrieb, die Wartung und Pflege sowie der Support durch den Auftragnehmer sicherzustellen. Auch das Reporting und die Dokumentation der Leistungserbringung gehören zum Leistungsumfang des Auftragnehmers. Hinsichtlich der Einzelheiten des Leistungsumfangs wird auf die detaillierte Darstellung in der funktionalen Leistungsbeschreibung verwiesen.
Der Vertrag hat eine Grundlaufzeit von 2 Jahren und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern der Auftraggeber diesen nicht mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsende kündigt. Der Vertrag endet indes automatisch (spätestens) nach dem Ablauf von vier Jahren, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf, so dass die maximale Vertragslaufzeit insgesamt maximal vier Jahre beträgt.
Der Auftraggeber wählt (nur) drei Bewerber, die alle Eignungskriterien und Mindestanforderungen erfüllen, aus. Sollten mehr als drei Bewerber alle Eignungskriterien und Mindestanforderungen erfüllen, werden diejenigen drei Bewerber ausgewählt, welche die höchste Gesamtpunktzahl nach dem nachfolgenden dargestellten Maßstab (Teilnahmeauswahlkriterien) erreichen. Die geeigneten Referenzprojekte, welche die Mindestanforderungen erfüllen, werden im Rahmen der Teilnehmerauswahl anhand des nachfolgend dargestellten Maßstabs bepunktet. Voraussetzung für eine Bepunktung ist, dass die Bewerber bezüglich der nachfolgend genannten Auswahlkriterien mit ihrem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung abgeben haben.
1. Vergleichbarkeit des Referenzprojekts
-Das Referenzprojekt ist in vollem Umfang mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung vergleichbar = 2 Punkte.
-Das Referenzprojekt ist nur teilweise mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung vergleichbar = 1 Punkt.
-Das Referenzprojekt ist nicht mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung vergleichbar (Mindestanforderung nicht erfüllt!) = 0 Punkte.
2. Art des Referenzgebers
-Bei dem Referenzgeber handelt es sich um eine Hochschule / Universität oder um einen (sonstigen) öffentlichen Auftraggeber (bspw. Behörde, Verwaltung) = 2 Punkte.
- Bei dem Referenzgeber handelt es sich um ein Unternehmen der Privatwirtschaft = 1 Punkt.
3. Mitarbeiterzahl des Referenzgebers
- Bei dem Referenzgeber sind mehr als 1.000 Mitarbeiter beschäftigt = 2 Punkte.
- Bei dem Referenzgeber sind mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigt = 1 Punkt.
- Bei dem Referenzgeber sind weniger als 500 Mitarbeiter beschäftigt = 0 Punkte.
4. Auftragswert des Referenzprojekts
- Das Referenzprojekt hatte einen Auftragswert von mehr als 500.000,- Euro = 2 Punkte.
- Das Referenzprojekt hatte einen Auftragswert von mehr als 250.000,- Euro = 1 Punkt.
- Das Referenzprojekt hatte einen Auftragswert von weniger als 250.000,- Euro = 0 Punkte.
Je Referenzprojekt können also bis zu 8 Punkte erreicht werden, für die maximal 3 zulässigen Referenzprojekte also insgesamt maximal 24 Punkte (maximal 3 Referenzprojekte x maximal 8 Punkte = maximal 24 Punkte). Ergeben sich auf Basis der Teilnahmeauswahlkriterien keine drei Bewerber, die mehr Punkte haben als die anderen Bewerber (z. B. weil es auf Platz 3 zwei Bewerber mit gleicher Punktzahl gibt), erfolgt die Auswahl der Bewerber aus dieser mit gleicher Punktzahl bepunkteten Gruppe durch Losentscheid. Liegen weniger als drei geeignete Bewerber vor, behält sich der Auftraggeber vor, das Verhandlungsverfahren mit den/dem geeigneten Teilnehmer(n) durchzuführen.
Im Rahmen des Projektes kann es erforderlich werden, dass vom Auftragnehmer zusätzliche Leistungen erbracht werden müssen, deren Notwendigkeit und/oder Umfang vorab nicht absehbar bzw. planbar gewesen ist. Derartige Leistungen werden durch die TUM als sog. optionale Leistung abgerufen. Es besteht diesbezüglich keine Abnahmepflicht der TUM. Im Falle der Ausübung einer Option durch die TUM erfolgt der Abruf durch explizite einseitige Erklärung der TUM gegenüber dem Auftragnehmer in Schrift- oder Textform (bspw. E-Mail). Die TUM wird sich bemühen, optionale Leistungen frühzeitig, spätestens jedoch vier Wochen im Voraus anzukündigen und abzurufen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs einer optionalen Leistung zu deren Ausführung zu den im Preisblatt angebotenen Preisen verpflichtet, d.h. dass in diesem Fall eine Leistungspflicht des Auftragnehmers besteht. Der Auftragnehmer sollte daher zur (etwaigen) Ausführung der optionalen Leistungen personelle und technische Kapazitäten vorhalten oder deren Aktivierung zumindest einplanen. Die TUM wird bei Bedarf als optionale Leistungen zusätzliche IT-Dienstleistungen im Zusammenhang mit den unter Ziffer 3 der Leistungsbeschreibung dargestellten (zwingend zu erbringenden) Hauptleistungen abrufen.
1) Betrieb weiterer Systeme: Seitens der TUM kann der Bedarf entstehen, dass der Auftragnehmer als optionale Leistung neben dem geforderten produktiven System für die TUM weitere Systeme betreibt. Dies könnte z.B. ein Testsystem zur Abnahme von Softwareständen vor der Produktivsetzung sein. Die Vergütung erfolgt zu dem vom Auftragnehmer im Preisblatt angebotenen Pauschalpreis pro System und Monat (siehe Preisblatt).
2) Schulungen: Im Bereich der Anwenderunterstützung wird es gegebenenfalls erforderlich sein, als optionale Leistungen bis zu vier Anwenderschulungen mit jeweils max. 10 Teilnehmer/innen in den Räumlichkeiten der TUM durchzuführen. Die Vergütung erfolgt zu dem vom Auftragnehmer im Preisblatt angebotenen Pauschalpreis pro Schulung (siehe Preisblatt).
3) Stundenkontingent: Der Auftraggeber hat die Möglichkeit für die Ausführung verschiedenster Aufgaben in der Systemumgebung als optionale Leistung ein Stundenkontingent in Höhe von bis zu 1000 Stunden pro Jahr abzurufen. Die Aufgaben können die Weiterentwicklung des Bestandssystems, das Hinzufügen von neuen Funktionen, die Wartung und Überprüfung des Systems beinhalten. Ebenso verschiedenste Aufgaben, die mit der Bereitstellung der Software zusammenhängen und für den reibungslosen Ablauf im Tagesgeschäft sorgen. Die Vergütung erfolgt nach dem tatsächlich angefallenen Zeitaufwand zu dem vom Auftragnehmer im Preisblatt angebotenen Stundensatz.
4) Verknüpfung der Finanzierung der Stipendiaten mit SAP: Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, als optionale Leistung die Implementierung einer Verknüpfung der Finanzierung der Stipendiaten mit SAP abzurufen. Mittels einer, durch den Anbieter bereitgestellten SAP-Schnittstelle, überwacht die Software automatisch die Zahlungsausgänge an die Stipendiaten und zeigt diese an. Der Zahlungsstatus bezieht sich auf das ausgewählte Förderjahr (siehe Filter Förderjahre). Das System soll die tatsächlich ausbezahlte Summe über SAP mit dem des eingegebenen Förderzeitraumes vergleichen und die Differenz anzeigen. Der Mitarbeiter muss am Ende des Förderjahres kontrollieren können, ob die Auszahlungszeiträume korrekt angegeben und ausbezahlt wurden. Die Vergütung erfolgt zu dem vom Auftragnehmer im Preisblatt angebotenen Pauschalpreis.
5) Vertragsabwicklung: Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, als optionale Leistung die automatisierte Erstellung und Abwicklung von Verträgen abzurufen. Nach der manuellen Eingabe aller förderrelevanten Daten kann der Vertrag automatisiert erstellt werden. Das Generieren eines Vertrages funktioniert wie das Generieren von Serienbriefen mittels dynamischer Felder. Die generierten Verträge werden automatisch in der Fördererakte gespeichert. Dies geschieht unter einem Reiter Namens Vorlagen. Das Layout ist festgelegt und kann nicht verändert werden. Alles andere (Briefkopf, Adressfeld, Anrede, Textkörper etc.) kann mittels eines Baukastensystems verändert werden. Mittels dynamischer Felder können diese Vorlagen als Serienbriefe verwendet werden. Als dynamische Felder sollen alle Felder zu Verfügung stehen. Serienbriefvorlagen müssen erstellt, bearbeitet, dupliziert/kopiert und gespeichert werden können. Die Vergütung erfolgt zu dem vom Auftragnehmer im Preisblatt angebotenen Pauschalpreis.
6) Runterladen von Dokumenten (z.B. Bestätigungen) durch Stipendiaten: Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, als optionale Leistung die Implementierung einer Funktion zum Download von Dokumenten durch Stipendiaten abzurufen. Der Stipendiat soll sich mit seiner TUM-Kennung anmelden können um Dokumente (PDF) runterzuladen. Die Dokumente werden durch einen Mitarbeiter vorab als Vorlage, mit individuellen Textfeldern, gespeichert und zur Verfügung gestellt. Dies soll dazu dienen, dass die Stipendiaten sich Ihre Urkunde (siehe 4.3.5) oder die Bestätigung, dass sie das Deutschlandstipendium erhalten, selbst runterladen können. Dieser Bereich "Runterladen von Dokumenten" ist Anwenderbezogen. Die Vergütung erfolgt zu dem vom Auftragnehmer im Preisblatt angebotenen Pauschalpreis.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
I) Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123, 124 GWB,
II) Soweit der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft eintragungspflichtig ist/sind: Auszug/Auszüge aus dem Handelsregister oder bei Bietern von außerhalb der Bundesrepublik Deutschland aus dem vergleichbaren Register des Herkunftslandes des Bieters. Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft, dass der/die vorgelegte(n) Auszug/Auszüge den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt/wiedergeben.
I) Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Abdeckung aller sich aus der im Zusammenhang mit den Leistungen des Vertrags ergebenden, in Deutschland tarifmäßig versicherbaren Risiken, mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden und mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen. Alternativ zum Nachweis des Versicherungsschutzes ist eine Eigenerklärung des Bewerbers/jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft abzugeben, im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
II) Eigenerklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. Bei Bewerbergemeinschaften sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Mindestanforderung ist ein jährlicher Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren von (jeweils) 500.000,- Euro (netto).
I) Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Abdeckung aller sich aus der im Zusammenhang mit den Leistungen des Vertrags ergebenden, in Deutschland tarifmäßig versicherbaren Risiken, mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden und mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen. Alternativ zum Nachweis des Versicherungsschutzes ist eine Eigenerklärung des Bewerbers/jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft abzugeben, im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
II) Eigenerklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. Bei Bewerbergemeinschaften sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Mindestanforderung ist ein jährlicher Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren von (jeweils) 500.000,- Euro (netto).
I) Eigenerklärung zur Anzahl der Mitarbeiter im ausschreibungsgegenständlichen Bereich: Mindestanforderung ist eine Mitarbeiterzahl von mindestens 5 festangestellten Personen, die mindestens 75% ihrer Jahresarbeitszeit im ausschreibungsgegenständlichen Bereich tätig sind.
II) Eigenerklärung über die Sprachkenntnisse und Berufserfahrung der zur Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiter:
1. Mindestanforderung ist, dass der zur Auftragsausführung vorgesehene Projektleiter und dessen Stellvertreter sowie mindestens zwei Support-Mitarbeiter, welche in unmittelbarem Kontakt mit dem Auftraggeber stehen werden, jeweils die deutsche Sprache in Wort und Schrift fließend beherrschen.
2. Mindestanforderung ist, dass der zur Auftragsausführung vorgesehene Projektleiter und dessen Stellvertreter sowie der Softwarearchitekt (jeweils) eine mindestens 5-jährige Berufserfahrung im Bereich der ausschreibungsgegenständlichen Leistungen haben.
III) Referenzen: Eigenerklärungen (gem. nachfolgenden Anforderungen) über nachfolgend näher bezeichnete, geeignete Referenzprojekte des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft mit Angabe von Name, Anschrift und Kontaktdaten des Referenzgebers (Telefonnummer und E-Mail-Adresse der beim Referenzgeber zuständigen Abteilung, d.h. bspw. des Funktionspostfachs "[gelöscht]), einer Projektbezeichnung sowie einer Beschreibung der erbrachten Leistungen (der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben beim Referenzauftraggeber zu überprüfen). Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer Bewerbergemeinschaft dürfen insgesamt nur die nachfolgend genannte Maximalzahl von Referenzprojekten benannt werden.
Es werden nur die vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantragsformular an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt. Überdies kann die Einreichung von nicht geforderten Unterlagen zum Ausschluss des Teilnahmeantrags führen! Die Geeignetheit der jeweiligen vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft eingereichten Referenzen sowie die an diese Referenzen gestellten (und nachfolgend beschriebenen) Mindestanforderungen müssen sich unmittelbar aus den Angaben des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft an der jeweils vorgegebenen Stelle im Teilnahmeantragsformular entnehmen lassen. Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen:
a) Mindestens eine und maximal drei geeignete Referenzprojekte des Bewerbers (falls eine Bewerbung als Einzelbewerber erfolgt) oder, im Falle der Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft, unter Bezeichnung desjenigen Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, welches das Referenzprojekt erbracht hat.
b) Das Referenzprojekt muss in dem Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2021 beendet worden sein, oder, falls es zum 31.12.2021 noch fortdauert, bereits seit mindestens einem Jahr bestehen.
c) Eine Referenz gilt als geeignet, wenn sie mit den in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) beschriebenen ausschreibungsgegenständlichen Leistungen nach Inhalt, Art und Umfang sowie Komplexität vergleichbar ist.
Hinweis: Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben beim Referenzgeber zu überprüfen! Wird nicht mindestens eine geeignete Referenz vorgelegt, welche die vorgenannten Mindestanforderungen erfüllt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen!
I) Eigenerklärung zur Anzahl der Mitarbeiter im ausschreibungsgegenständlichen Bereich: Mindestanforderung ist eine Mitarbeiterzahl von mindestens 5 festangestellten Personen, die mindestens 75% ihrer Jahresarbeitszeit im ausschreibungsgegenständlichen Bereich tätig sind.
II) Eigenerklärung über die Sprachkenntnisse und Berufserfahrung der zur Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiter:
1. Mindestanforderung ist, dass der zur Auftragsausführung vorgesehene Projektleiter und dessen Stellvertreter sowie mindestens zwei Support-Mitarbeiter, welche in unmittelbarem Kontakt mit dem Auftraggeber stehen werden, jeweils die deutsche Sprache in Wort und Schrift fließend beherrschen.
2. Mindestanforderung ist, dass der zur Auftragsausführung vorgesehene Projektleiter und dessen Stellvertreter sowie der Softwarearchitekt (jeweils) eine mindestens 5-jährige Berufserfahrung im Bereich der ausschreibungsgegenständlichen Leistungen haben.
III) Referenzen: Eigenerklärungen (gem. nachfolgenden Anforderungen) über nachfolgend näher bezeichnete, geeignete Referenzprojekte des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft mit Angabe von Name, Anschrift und Kontaktdaten des Referenzgebers (Telefonnummer und E-Mail-Adresse der beim Referenzgeber zuständigen Abteilung, d.h. bspw. des Funktionspostfachs "[gelöscht]), einer Projektbezeichnung sowie einer Beschreibung der erbrachten Leistungen (der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben beim Referenzauftraggeber zu überprüfen). Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer Bewerbergemeinschaft dürfen insgesamt nur die nachfolgend genannte Maximalzahl von Referenzprojekten benannt werden.
Es werden nur die vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantragsformular an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt. Überdies kann die Einreichung von nicht geforderten Unterlagen zum Ausschluss des Teilnahmeantrags führen! Die Geeignetheit der jeweiligen vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft eingereichten Referenzen sowie die an diese Referenzen gestellten (und nachfolgend beschriebenen) Mindestanforderungen müssen sich unmittelbar aus den Angaben des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft an der jeweils vorgegebenen Stelle im Teilnahmeantragsformular entnehmen lassen. Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen:
a) Mindestens eine und maximal drei geeignete Referenzprojekte des Bewerbers (falls eine Bewerbung als Einzelbewerber erfolgt) oder, im Falle der Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft, unter Bezeichnung desjenigen Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, welches das Referenzprojekt erbracht hat.
b) Das Referenzprojekt muss in dem Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2021 beendet worden sein, oder, falls es zum 31.12.2021 noch fortdauert, bereits seit mindestens einem Jahr bestehen.
c) Eine Referenz gilt als geeignet, wenn sie mit den in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) beschriebenen ausschreibungsgegenständlichen Leistungen nach Inhalt, Art und Umfang sowie Komplexität vergleichbar ist.
Hinweis: Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben beim Referenzgeber zu überprüfen! Wird nicht mindestens eine geeignete Referenz vorgelegt, welche die vorgenannten Mindestanforderungen erfüllt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen!
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9P6DA1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform DTVP) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Ein öffentlicher Auftrag ist gemäß § 135 Abs. 1 GWB von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber (i) gegen § 134 verstoßen hat oder (ii) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Postleitzahl: 80538
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