Fachoberschule/Berufsoberschule Bamberg - Reinigungsdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 6A-234-004/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt.bamberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachoberschule/Berufsoberschule Bamberg - Reinigungsdienstleistungen
Reinigungsdienstleistungen
Los 1: Unterhalts- und Grundreinigung sowie optionale Pflegefilmsanierung
Los 2: Glasreinigung
Fachoberschule/Berufsoberschule Bamberg
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Reinigungsdienstleistungen
Los1: Unterhalts- und Grundreinigung sowie optionale Pflegefilmsanierung
Der Vertrag beginnt am 01.01.2023 und endet am 31.12.2023
Er kann dreimal um jeweils 1 Jahr verlängert werden.
Der Vertrag endet auf jeden Fall am 31.12.2026.
Fachoberschule/Berusfoberschule Bamberg
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Reinigungsdienstleistungen
Los 2: Glasreinigung
Der Vertrag beginnt am 01.01.2023 und endet am 31.12.2023
Er kann dreimal um jeweils 1 Jahr verlängert werden.
Der Vertrag endet auf jeden Fall am 31.12.2026.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
nur in digitaler Form
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eine Ortsbesichtigung ist nach Terminvereinbarung möglich
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.