HKLS Referenznummer der Bekanntmachung: Z.MOPF.A.000300.HKLS.VgV.2179
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mpg.de
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
HKLS
Gegenstand der zu vergebenden Leistung sind Ingenieurleistungen aus dem Bereich der HKLS-Technik gem. §§ 53 ff. HOAI „Technische Ausrüstung“ für die LPH 3 bzw. 4 (sofern für diese eine behördliche Genehmigung erwirkt werden muss) und 5-9 für das Bauvorhaben „Erweiterung Gewächshausanlage“ am Max-Planck-Institut für molekulare Pflanzenphysiologie in Golm (MOPF) für folgende Anlagengruppen (AG):
AG 1 Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen,
AG 2 Wärmeversorgungsanlagen,
AG 3 Lufttechnische Anlagen,
AG 7 nutzungsspezifische Anlagen
AG 8 Gebäudeautomation
Die voraussichtlich anrechenbaren Kosten für die vorgenannten Anlagengruppen liegen nach einer ersten Kosteneinschätzung bei ca. 1,75 Mio € netto. Die veranschlagten Gesamtbaukosten (KG 200 bis 700) belaufen sich auf ca. 4,8 Mio. € netto.
Maßgebend für die zu vergebenden Leistungen als auch für die Honorierung ist der bereitgestellte Vertragsentwurf.
Nähere weiterführende und wichtige Informationen zu den zu vergebenden Planungsleistungen (Auftragsgegenstand) sind unter Punkt II.2.4) dieser Bekanntmachung beschrieben.
Das MPI für Molekulare Pflanzenphysiologie, Am Mühlenberg 1, in 14476 Potsdam, beabsichtigt die Errichtung eines Gebäudes für den Betrieb von begehbaren Klimakammern. Auf dem Max-Planck-Campus Golm steht hierzu eine Erweiterungsfläche an der Südseite des vorhandenen Glasgewächshauses zur Verfügung. Gemäß Bebauungsplan können am Standort eingeschossige Baukörper errichtet werden. Die Abmessungen des Baufelds betragen 46,04 x 20,63 m. Das Gebäude wird als Sonderbau für Forschungszwecke klassifiziert. Eine Einrichtung dauerhafter Arbeitsplätze und Aufenthaltsräume ist nicht vorgesehen. Der Baukörper ist von Norden nach Süden in folgende vier Abschnitte gegliedert:
1. Abschnitt: Verbindungsbau
Am Südgiebel des Glasgewächshauses ist eine Stahl-Glas-Konstruktion mit zwei Satteldächern geplant. Diese Konstruktion, in Bauart und Gliederung des bestehenden Gewächshauses, wird auf Streifenfundamenten und einer Bodenplatte aus Stahlbeton
errichtet. Die Abmessungen betragen B x L = 12,36 m x 4,89 m. Neben einem Verbindungsflur mit 18 m2 Grundfläche wird ein Vorbereitungsraum mit 40 m2 Nutzfläche vorgesehen.
2. Abschnitt: Hallenbau, Hauptgebäude
Zur Aufstellung der begehbaren Klimakammern ist eine Stahlhalle mit Abmessungen von B x L = 20,6 m x 27,8 m geplant. Die Nutzfläche beträgt 553 m². Der Baukörper soll einen flexiblen Einbau von Klimakammern mit Abmessungen bis zu B x L x H = 11,2 m x 7,2 m x 4,5 m ermöglichen. Die erste Ausbaustufe sieht 8 Kammern mit Abmessungen von B x L x H = 3,6 m x 7,2 m x 4,5 m vor. Für den Hallenbau ist ein Schrägdach mit einer Neigung von 5° geplant. Die Höhe der Traufen beträgt 8,0 m. Die Gesamthöhe der Halle beträgt 9,45 m.
3. Abschnitt: Technikzentrale
Südlich angrenzend an den Hallenbau ist ein technischer Anbau mit Abmessungen von 9,6 m x 20,6 m vorgesehen. Hier werden die Räume der Kältetechnik und Wasserverteilung mit Nutzflächen von jeweils 72,7 m² und lichten Abmessungen von rund 9 m x 8 m untergebracht. Dort sind auch die Heizungszentrale und Druckluftversorgung untergebracht. Die lichte Raumhöhe beträgt 4 Meter. Getrennt werden die Räume durch einen rund 3,2 m breiten Mittelgang, der die Verbindung zwischen Glasgewächshaus, Halle und dem Erddämpfer fortführt. Es ist ein Flachdach vorgesehen, auf dem zwei Rückkühlwerke aufgestellt werden.
4. Abschnitt: Niederspannungshauptverteilung
Zwischen dem Hauptbaukörper der Technikzentrale und dem Erddämpfer ist ein massiver Verbindungsbau geplant. Die Abmessungen betragen rund 5,9 m x 3,8 m. Dieser ist als Verlängerung des Nordgiebels und der Kubatur der vorhandenen Palettenwaschanlage des Erddämpfers vorgesehen.
Die Gesamtfläche des Forschungsgebäudes beträgt ca. 600 m² NF 1-7.
Der Brutto-Rauminhalt umfasst ca. 6.663 m³.
Das Raumprogramm umfasst unter anderem:
Klimakammern z.T. mit Vorbereitung, Flurbereiche, Technikzentralen für Kälte, Lüftung, Heizung, Druckluft, Sanitär; GA
Technische Anforderungen:
Für die Klimakammern gibt es einen eigenen Planer, der diese nach den Anforderungen der Nutzer plant. Die zentrale Teilklimaanlage mit ca. 6000 m³/h liefert die erforderliche Luft für die Klimakammern und die Halle. In den Kammern wird die Luft nach den dortigen Anforderungen weiter behandelt (Kühlung, Entfeuchtung, Befeuchtung, Heizung) Die Klimakammern mit Regelung gehören zum Leistungsumfang des o.g. Planers und sind nicht Bestandteil der TGA (HKLS).
Bei der Planung der zentralen Versorgungstechnik sind die Schnittstellen zur bestehenden Gebäudetechnik des Bestandsgebäudes zu berücksichtigen. Die Halle wird an die Heizungs-Wasserversorgung des Bestandes angeschlossen. Der Anschluss der Entwässerung erfolgt an das vorhandene System. Die Kälteerzeugung erfolgt in einer eigenen neuen Zentrale mit 1-2 Turbo-Kältemaschinen mit je ca. 550 kW, die Rückkühlung erfolgt über Hybrid V-Kühler mit Besprühung. Die Kaltwasser-Systemtemperaturen liegen bei -5°C/0°C, aus Frostschutzgründen erfolgt die Füllung mit Wasser/Glykol, die Rückkühlung ist ebenfalls mit Wasser/,Glykol bis ca. -22 °C abgesichert. Die Gebäudeautomation der HKLS-Gewerke wird vom Planer dieser Gewerke erbracht, die Campus-Leitzentrale ist mit dem Fabrikat Gameg Typ E-DOS ausgerüstet darauf wird die MSR-Technik der TGA aufgeschaltet.
Die LPH 2 (Vorplanung) für die Klimakammerhalle wurde bereits erbracht, die Vorplanung ist zu überprüfen und nochmal mit dem AG abzustimmen, danach kann mit der LPH 3 begonnen werden.
Bei der Planung und Baudurchführung sind nicht nur die speziellen Anforderungen im Hinblick auf die technischen Anlagen, sondern auch die bei solchen Objekten üblichen Arbeitsabläufe zu berücksichtigen.
Die Planung hat mindestens entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen. Die Planung muss auch wirtschaftliche und energiewirtschaftliche Gesichtspunkte sowie Kriterien der Nachhaltigkeit einbeziehen.
Die Bewerber erklären mit Abgabe eines Teilnahmeantrages, dass sie in der Lage sind, die Leistungen innerhalb des Zeitraumes (siehe II.2.7) zu erbringen und insbesondere, dass sie über die hierfür notwendigen fachlichen, personellen, sachlichen und zeitlichen Mittel verfügen.
Die besonderen Anforderungen an die Leistungserbringung können es erforderlich machen, häufig/kurzfristig auf Anforderung des Auftraggebers zu Abstimmungsgesprächen vor Ort bzw. in München zur Verfügung zu stehen.
Verbindlich beauftragt werden zunächst die LPH 3 bzw. 4 (sofern für diese eine behördliche Genehmigung erwirkt werden muss). Der Vertrag beinhaltet die Option nach der Entscheidung des AG, dem AN auch die Leistungsphasen 5-9 zu übertragen. Es wird eine stufenweise Beauftragung einzelner oder mehrerer Leistungsphasen vorgesehen.
Zu Ziffer II.2.5): Im Rahmen der Ermittlung des besten Preis-Leistungsverhältnisses nimmt der Preis nach Art. 67 Abs. (2) der RL 2014/24/EU und dem hierauf beruhenden § 58 Abs. (2) VgV - die Form von Festpreisen an, so dass sich das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach den in § 58 Abs. (2) VgV genannten Kriterien bestimmt. Alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
HKLS
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei diesem Wettbewerb handelt es um ein zweistufiges Vergabeverfahren bestehend aus einem Teilnahmewettbewerb und aus einem Verhandlungsverfahren.
Für die erste Stufe dieses Vergabeverfahrens „den Teilnahmewettbewerb“ ist folgendes zu beachten:
Alle Wesentlichen für die Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlichen Unterlagen, stehen Ihnen bis zu dem unter Ziffer IV.2.2) genannten Schlusstermin für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://portal.deutsche-evergabe.de
Für den Teilnahmeantrag sind der MPG-Bewerbungsbogen und die Bewerbergemeinschaftserklärung nach Maßgabe der vorliegenden Bekanntmachung zu verwenden.
Die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages ist ausschließlich in elektronischer Form zulässig. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform erforderlich.
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags ist ausschließlich die Textform nach §126b BGB zugelassen. Im Bieterassistenten geben Sie hierfür bitte am Ende beim Schritt „Teilnahmeantrag einreichen“ den natürlichen Namen/jur. (Büro-) Namen in dem dafür vorgesehenen Feld an.
Die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung Ihres Teilnahmeantrages sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt.
Das Datenvolumen ist pro Datei auf 50 MB begrenzt. Die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages per Fax, per E-Mail oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen.
Hinsichtlich der geforderten Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3) sind die diesbezüglichen mit dem MPG-Bewerbungsbogen (Teilnahmeantrag) geforderten Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen formlos und in der in dieser Bekanntmachung vorgegebenen Reihenfolge, in Ergänzung zu den im MPG-Bewerbungsbogen abgeforderten Angaben, beizufügen. Für die Teilnahme wird keine Vergütung gewährt. Mit elektronischer Abgabe eines Teilnahmeantrages wird Einverständnis hiermit erklärt.
Sollten sich aus Sicht der Bewerber Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen. Die eingegangenen Fragen und Antworten zum laufenden Verfahren, stehen stets aktuell ausschließlich in der eVergabe allen Bewerbern zur Einsicht zur Verfügung. Bewerber sind verpflichtet, sich regelmäßig und eigenverantwortlich bis unmittelbar vor Teilnahmeschluss über den jeweils aktuellen Stand auf der zuvor genannten Website zu informieren und die dort zur Verfügung gestellten Informationen bei der Abgabe des Teilnahmeantrages zu berücksichtigen. Nachteile, die durch eine Nichtbeachtung der ausschließlich auf der zuvor genannten Website eingestellten Informationen entstehen, gehen zu Lasten des Bewerbers.
Bitte beachten Sie, dass das Übermittelten größerer Datenvolumen (z.B. Pläne) mehr Zeit (ggf. je nach Datenvolumen und Geschwindigkeit der genutzten/ zur Verfügung stehenden Datenleitung) in Anspruch nehmen kann. Beginnen Sie deshalb bitte rechtzeitig vor Teilnahmeschluss mit der Übermittlung der Teilnahmeunterlagen. Sollte es zu Problemen bei der Übermittlung kommen, melden Sie sich bitte rechtzeitig vor Abgabeschluss beim Support der eVergabe.
Für die zweite Stufe dieses Vergabeverfahrens, „das Verhandlungsverfahren“, gilt folgendes:
Alle für die Erstellung Ihres Angebotes erforderlichen Unterlagen (Aufforderung zur Angebotsabgabe und die Vertragsunterlagen nebst Anlagen), stehen Ihnen bis zu dem unter Ziffer IV.2.2) genannten Schlusstermin für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://portal.deutsche-evergabe.de
Mit Aufforderung zur Angebotsabgabe, die den ausgewählten Teilnehmern nach abgeschlossener Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge zugesendet wird, beginnt für die ausgewählten Teilnehmer die Angebotsphase. Ihr Angebot geben Sie bitte bis zum in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannten Termin und unter Beachtung der dort aufgeführten Bedingungen ausschließlich elektronisch über den Bieterbereich der eVergabe ab.
Für die Angebotsabgabe ist ausschließlich die Textform nach §126b BGB zugelassen. Im Bieterassistenten geben Sie hierfür bitte am Ende beim Schritt „Angebotseinreichung“ den natürlichen Namen/jur. (Büro-) Namen in dem dafür vorgesehenen Feld an.
Dabei ist sichergestellt, dass die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung Ihres Angebots durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung gewährleistet sind. Über eine etwaige Teilnahme am Verhandlungsverfahren werden Sie schriftlich informiert. Gemäß § 17 (11) VgV behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag ohne Verhandlungen mit den Bietern zu vergeben.
Sollten sich aus Sicht der ausgewählten Teilnehmer am Verhandlungsverfahren (2. Stufe) Nachfragen ergeben, gilt die gleiche Verfahrensweise wie zur 1. Phase (Teilnahmewettbewerb). Wichtige Fragen und Antworten sind für Sie ausschließlich über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen und werden hierüber auch beantwortet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).