Generalüberholung von Powerpacks zur Anwendung in Schienenfahrzeugen
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Viechtach
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 94234
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.netinera.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalüberholung von Powerpacks zur Anwendung in Schienenfahrzeugen
Zweite Generalüberholung von 6-Zylinder-MTU-Powerpacks 6H 1800 R85L.
Der Auftrag umfasst insgesamt bis zu 200 Generalüberholungen in mehreren Auftragstranchen. Zwei Einzelaufträge mit insgesamt 168 Generalüberholungen werden sicher vergeben.
s. II.1.4)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(a) Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist. Zulässig sind auch Ausdrucke aus dem elektronischen Handelsregister zulässig, wobei es sich um einen „Aktuellen Ausdruck“ (AD) oder „Chronologischen Ausdruck“ (CD) handeln muss. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 6 Monate sein.
(b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB, § 21, 23 AEntG, § 98c Abs. 1 AufenthG, §§ 19, 21 MiLoG, § 21 SchwarzArbG. Hierbei ist das Formblatt A zu verwenden, welches auf der Vergabeplattform subreport (siehe Ziffer I.3) zur Verfügung gestellt wird.
(a) Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Generalüberholungen von Motoren für den Einsatz in Schienenfahrzeugen (nicht begrenzt auf 6-Zylinder-MTU-Powerpacks) in der Europäischen Union (EU), im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und in der Schweiz.
(b) Jahresabschlüsse des Bewerbers (Testatsversion) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Soweit der Jahresabschluss des letzten Geschäftsjahres noch nicht festgestellt ist, sind die Jahresabschlüsse der drei Geschäftsjahre vor dem letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr vorzulegen.
Beruft sich ein Bewerber zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, so hat der Bewerber die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage (i) der vorstehend dargestellten Dokumente mit dem Angebot nachzuweisen. Darüber hinaus ist dem Angebot (ii) eine Verpflichtungserklärung des Dritten beizufügen, aus der hervorgeht, dass dem Bewerber tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden. Die Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des ausgeschriebenen Vertrages von dem Dritten nicht einseitig widerrufen werden können. Der Umfang der bereitgestellten Mittel ist in der Erklärung anzugeben.
(a) Der Umsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Generalüberholungen von Motoren für den Einsatz in Schienenfahrzeugen für den Schienenpersonennahverkehr in der EU, im EWR und in der Schweiz muss insgesamt mindestens EUR 2,0 Mio. betragen.
(a) Eigenerklärung des Bewerbers über eine oder mehrere Referenz(en) über die Durchführung von Generalüberholungen von 6-Zylinder-MTU-Powerpacks für den Einsatz in Schienenfahrzeugen in der EU, im EWR oder in der Schweiz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Darzustellen sind Auftraggeber, Bestell- und Lieferzeitpunkt, Einhaltung des Lieferplans, Anzahl der Durchführungen. Für die Zuordnung zu den letzten drei Geschäftsjahren ist der Lieferzeitpunkt maßgeblich.
(b) Eigenerklärung über das Vorliegen eines Qualitätssicherungssystems nach DIN ISO 9001 oder vergleichbar.
Auf Aufforderung der Vergabestelle sind hierzu weitere Nachweise vorzulegen.
(a) Referenz(en) über die Durchführung von Generalüberholungen von MTU-Powerpacks für den Einsatz in Schienenfahrzeugen von insgesamt mindestens 100 Stück in der EU, im EWR und in der Schweiz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Die Mindestanzahl von 100 Durchführungen kann durch mehrere Referenzen erreicht werden.
Für die Zuordnung zu den letzten drei Geschäftsjahren ist der Lieferzeitpunkt maßgeblich.
Im Falle einer Bietergemeinschaft hat diese (a) die unter Ziffer III.1.1) aufgeführten Unterlagen für jedes ihrer Mitglieder vorzulegen. In Bezug auf die unter Ziffer III.1.2) aufgeführten Unterlagen ist es ausreichend, wenn (b) die Mitglieder der Bietergemeinschaft diese in der Summe erfüllen. In Bezug auf die unter Ziffer III.1.3) aufgeführten Anforderungen (c) sind diese von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erfüllen, die nach 4 / 5 der internen Arbeitsverteilung für die Leistungserbringung vorgesehen sind; dies ist im Angebot darzustellen. Darüber hinaus haben Bewerbergemeinschaften (d) eine einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und (e) ihre gesamtschuldnerische Haftung zu erklären.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Angebote sind auf der elektronischen Vergabeplattform subreport (siehe Ziffer I.3) in Textform einzureichen. Eine handschriftliche Unterzeichnung der Unterlagen ist nicht erforderlich.
2. Die mit dem Teilnahmeantrag einzureichenden Unterlagen sind in einer Checkliste zusammengefasst, die über die Vergabeplattform subreport abgerufen werden kann. Diese Bekanntmachung gilt weiterhin vorrangig gegenüber dieser Checkliste. Die Checkliste umfasst nicht die besonderen Unterlagen, die im Falle einer Bewerbung mit einer Bietergemeinschaft sowie im Falle einer sog. Eignungsleihe einzureichen sind.
3. Die Kommunikation sowie die Durchführung des gesamten Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen erhalten die Bewerber ausschließlich nach Registrierung im Portal.
4. Für Rückfragen zu diesem Vergabeverfahren ist ausschließlich die Vergabeplattform subreport (siehe Ziffer I.3) zu verwenden.
5. Die Vergabestelle behält sich vor, Bewerber/Bieter gemäß § 51 Abs. 2 SektVO aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Daten, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bewerber/Bieter hierauf besteht nicht.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Absatz 3 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.