Neubau 10. Grundschule - Erdbau/Verbau
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kempten (Allgäu)
NUTS-Code: DE273 Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kempten.de
Adresse des Beschafferprofils: www.kempten.de/offentliche-ausschreibungen-907.html
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau 10. Grundschule - Erdbau/Verbau
VE300.002.1 Erdbau-/ Verbauarbeiten
Kempten (Allgäu)
Abräumen der alten Sportplätze;
Herstellen der geböschten Baugrube, tlw. rückverankerter Trägerbohlwandverbau,
Herstellen von Zugpfählen für die Bodenplatte,
Herstellen von Bohrpfählen für die Tiefergründung, bauzeitliche Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers,
Arbeitsraumverfüllung um das Gebäude,
Herstellen der Schächte und Grundleitungen bis zur Straße:
Erdaushub 18.000 m³;
Verwertung von Bodenmaterial 30.000 t;
Arbeitsraumverfüllung 4.400 m³;
Trägerbohlwandverbau 770 m²;
Litzenanker 31 St.;
Zugpfähle 24 St.;
Ortbetonbohrpfähle 800 m;
Wasserhaltung Baugrubensohle 2.470 m²
Aushub senkrecht bis 1,25 m ca. 350 m³;
Aushub geböscht bis 3,00 m ca. 650 m³;
Vollwandkanalrohre PP und Formstücke ca. 600 m;
Regenrückhaltung und Drosseleinrichtung ca. 50 m³;
Fertigteilschächte ca. 16 Stück;
Fettabscheider NS 4 1 St.;
Wasserleitung PE ca. 70 m
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marktoberdorf
NUTS-Code: DE27B Ostallgäu
Postleitzahl: 87616
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Ort: Kein Eintrag
Land: Deutschland
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs.3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland