Rahmenvertrag über die Veröffentlichung von Stellenanzeigen Referenznummer der Bekanntmachung: 914 090.000
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81925
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.versorgungskammer.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über die Veröffentlichung von Stellenanzeigen
Der Auftragnehmer übernimmt für die Bayerische Versorgungskammer den gesamten Veröffentlichungsprozess der Stellenanzeigen und übernimmt die komplette Auftragsabwicklung für die Stellenschaltung von der Gestaltung, über die Buchung der Jobportale bis zum Reporting.
Der Auftragnehmer berät die Bayerische Versorgungskammer hinsichtlich der Wahl der besten zielgruppenspezifischen Jobportale.
Bayerische Versorgungskammer Arabellastraße 33 81925 München
Der Auftragnehmer übernimmt für die Bayerische Versorgungskammer den gesamten Veröffentlichungsprozess der Stellenanzeigen und übernimmt die komplette Auftragsabwicklung für die Stellenschaltung von der Gestaltung, über die Buchung der Jobportale bis zum Reporting.
Der Auftragnehmer berät die Bayerische Versorgungskammer hinsichtlich der Wahl der besten zielgruppenspezifischen Jobportale.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
914 090.000_Rahmenvertrag über die Veröffentlichung von Stellenanzeigen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wermelskirchen
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 42929
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.veritreff.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4K6DJA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 81925
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.versorgungskammer.de