Unterhaltreinigung für die Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz Referenznummer der Bekanntmachung: 2022002243
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 114-321805)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93055
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hwkno.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhaltreinigung für die Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz
Unterhaltsreinigung für die Standorte (Regensburg, Amberg, Cham, Neumarkt, Schwandorf, Weiden, Passau, Passau-Auerbach, Deggendorf, Landshut, Pfarrkirchen, Straubing)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/d06aae85-f1a4-4854-abd9-1418cb5c552d
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/3a02b55f-8559-4952-a129-2ca3aee2e93f
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Der Nachweis der Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen erfolgt durch Eigenerklärung (Formular Eigenerklärung).
Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln abzugeben.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB und § 124 GWB, § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes
Die Eignungskriterien und deren Nachweis und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen erfolgt durch Eigenerklärung (Formular Eigenerklärung)
https://cloud-hwkno.de/nextcloud/s/TQHcGDo6biBHxEt
Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln abzugeben.
Der Nachweis der Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen erfolgt durch Eigenerklärung (Formular Eigenerklärung), soweit nicht in der Auftragsbekanntmachung oder im Formular Eigenerklärung abweichend angegeben.
Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln abzugeben.
Umsatzangabe der letzten zwei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Auf gesondertes Verlangen Nachweis durch Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers, Steuerberaters oder Wirtschaftstreuhänders oder Vorlage entsprechend testierter Jahresabschlüsse oder entsprechend testierter Gewinn- und Verlustrechnungen.
Betriebshaftpflichtversicherung:
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters / der Bietergemeinschaft bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer Deckungssumme von mind. [Betrag gelöscht] EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden inkl. Allmäligkeitsschäden, [Betrag gelöscht] EUR für Obhuts- und Bearbeitungsschäden, [Betrag gelöscht] EUR für Umweltschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Schlüsselrisiko durch Eigenerklärung.
Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Bei einer Bietergemeinschaft muss der Versicherungsschutz auf die Bietergemeinschaft ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller Mitglieder benannt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist;
Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB und § 124 GWB
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen erfolgt durch Eigenerklärung (Formular Eigenerklärung)
https://cloud-hwkno.de/nextcloud/s/TQHcGDo6biBHxEt
soweit nicht in der Auftragsbekanntmachung abweichend angegeben.
Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln abzugeben.
Der Nachweis der Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen erfolgt durch Eigenerklärung (Formular Eigenerklärung), soweit nicht in der Auftragsbekanntmachung oder im Formular Eigenerklärung abweichend angegeben.
Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln abzugeben.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien
Referenzen:
Geeignete Referenzen (Mindestanzahl 1) über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten zwei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers mit Ansprechpartner und Kontaktdaten.
Personelle und technische Ausstattung:
Der Bieter ist aufgrund seiner technischen Ausstattung (Geräte, Verfahren) und personellen Voraussetzungen (Arbeitskräfte, Fachkräfte) grundsätzlich in der Lage, die geforderten Leistungen zu erbringen und kann die fach- und termingerechte Ausführung zusichern.
Unteraufträge
Der Bieter hat anzugeben, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB und § 124 GWB
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen erfolgt durch Eigenerklärung (Formular Eigenerklärung)
https://cloud-hwkno.de/nextcloud/s/TQHcGDo6biBHxEt
soweit nicht in der Auftragsbekanntmachung abweichend angegeben.
Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln abzugeben.
Mindestens eine Referenz gemäß Ziffer 6 der Eigenerklärung
Die Ausschreibung ist auf dem Vergabeportal www.deutsche-evergabe.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt. Die Unterlagen können dort elektronisch abgefordert werden. Ein Zusenden der Unterlagen per Post ist nicht möglich.
Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o.g. Vergabeportal. Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich, es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, werden die Antworten auf der Vergabeplattform veröffentlicht. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber sodann eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne freiwillige Registrierung ist der Bieter selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten sich kostenfrei zu registrieren.
Die Teilnahme an einer Besichtigung der örtlichen Gegebenheiten ist für die Erstellung des Angebots notwendig und daher zwingende Voraussetzung der Angebotsabgabe. Innerhalb der Angebotsfrist wird für jeden Bewerber eine Objektbesichtigung stattfinden. Objektbesichtigungen finden statt nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Die Telefonnummer zur vorherigen Terminvereinbarung entnehmen Sie bitte der Anlage 6 des jeweiligen Loses. Angebote von Bietern, die vor Abgabe des Angebots an keiner Objektbesichtigung teilgenommen haben, werden ausgeschlossen.
Es sind nur und ausschließlich die zum Download zur Verfügung gestellten Formulare und Erklärungen zulässig. Angebote, für die nicht die zur Verfügung gestellten Formulare und Erklärungen verwendet werden, werden ausgeschlossen.
Alle Formulare sind rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Die Vertretungsberechtigung ist, soweit diese nicht durch Registerauszug nachgewiesen wird, durch Vorlage einer Vollmacht nachzuweisen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende oder unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.2.2.) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung sowie die Nicht-Beantwortung von als K.O.-Kriterium definierten Fragen führt, wenn der Auftraggeber nicht von der Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Unklare, widersprüchliche oder fehlende Angaben in den Formularen und Erklärungen gehen zu Lasten des Bewerbers
Die Ausschreibung ist auf dem Vergabeportal www.deutsche-evergabe.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt. Die Unterlagen können dort elektronisch abgefordert werden. Ein Zusenden der Unterlagen per Post ist nicht möglich.
Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o.g. Vergabeportal. Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich, es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, werden die Antworten auf der Vergabeplattform veröffentlicht. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber sodann eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne freiwillige Registrierung ist der Bieter selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten sich kostenfrei zu registrieren.
Die Teilnahme an einer Besichtigung der örtlichen Gegebenheiten ist für die Erstellung des Angebots notwendig und daher zwingende Voraussetzung der Angebotsabgabe. Innerhalb der Angebotsfrist wird für jeden Bewerber eine Objektbesichtigung stattfinden. Objektbesichtigungen finden statt nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Die Telefonnummer zur vorherigen Terminvereinbarung entnehmen Sie bitte der Anlage 6 des jeweiligen Loses. Angebote von Bietern, die vor Abgabe des Angebots an keiner Objektbesichtigung teilgenommen haben, werden ausgeschlossen.
Es sind nur und ausschließlich die zum Download zur Verfügung gestellten Formulare und Erklärungen zulässig. Angebote, für die nicht die zur Verfügung gestellten Formulare und Erklärungen verwendet werden, werden ausgeschlossen.
Alle Formulare sind rechtsverbindlich zu unterzeichnen (falls erforderlich). Die Vertretungsberechtigung ist, soweit diese nicht durch Registerauszug nachgewiesen wird, durch Vorlage einer Vollmacht nachzuweisen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende oder unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.2.2.) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung sowie die Nicht-Beantwortung von als K.O.-Kriterium definierten Fragen führt, wenn der Auftraggeber nicht von der Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Unklare, widersprüchliche oder fehlende Angaben in den Formularen und Erklärungen gehen zu Lasten des Bewerbers
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst aus der Bekanntmachung oder aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1,2 und Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von maximal 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst aus der Bekanntmachung oder aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1,2 und Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von maximal 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren einleiten:
Hinweis:
Entgegen den Ausführungen in VI. 4. der Auftragsbekanntmachung findet ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer nicht statt.
Die Vergabekammer ist für die Nachprüfung des streitgegenständlichen Vergabeverfahrens nicht zuständig, da diesem kein öffentlicher Auftrag zugrunde liegt, §§ 155 f. GWB. Die Handwerkskammer handelt in diesem Vergabeverfahren nicht als öffentliche Auftraggeberin i.S.d. § 99 GWB (siehe Beschluss VK Bund vom 16.11.2018, Az. VK 1-99/18).