Neubau Rathaus Altusried: Lüftungsbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 19-305
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altusried
NUTS-Code: DE27E Oberallgäu
Postleitzahl: 87452
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Rathaus Altusried: Lüftungsbauarbeiten
Neubau des Rathauses Altusried mit Tiefgarage und 3 Vollgeschossen. Lüftungsgeräte für Sanitärräume und Sitzungssaal sind im Dachgeschoss untergebracht und müssen vor Schließung des Daches eingebracht werden. Die einzelnen Büros werden über dezentrale Einzelraumlüftungsgeräte belüftet.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Neubau des Rathauses Altusried mit Tiefgarage und 3 Vollgeschossen. Lüftungsgeräte für Sanitärräume und Sitzungssaal sind im Dachgeschoss untergebracht und müssen vor Schließung des Daches eingebracht werden. Die einzelnen Büros werden über dezentrale Einzelraumlüftungsgeräte belüftet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.