Neubau Rathaus Altusried: Heizungsbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 19-305
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altusried
NUTS-Code: DE27E Oberallgäu
Postleitzahl: 87452
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Rathaus Altusried: Heizungsbauarbeiten
Neubau des Rathauses Altusried mit Tiefgarage und 3 Vollgeschossen. Gebäudebeheizung erfolgt über ortseigene Fernwärme, Verteilung in Gebäude wird über ca. 1300 m² Fußbodenheizung realisiert. Zur Gebäudetemperierung steht eine Wärmepumpe mit Direktkondensation mit 3 Kondensationsspeichern im Technikraum Tiefgarage. Zusätzlich werden im Dachgeschoss Ventilatorkonvektoren zur Kühlung eingesetzt.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Neubau des Rathauses Altusried mit Tiefgarage und 3 Vollgeschossen. Gebäudebeheizung erfolgt über ortseigene Fernwärme, Verteilung in Gebäude wird über ca. 1300 m² Fußbodenheizung realisiert. Zur Gebäudetemperierung steht eine Wärmepumpe mit Direktkondensation mit 3 Kondensationsspeichern im Technikraum Tiefgarage. Zusätzlich werden im Dachgeschoss Ventilatorkonvektoren zur Kühlung eingesetzt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.