Erdgasbelieferung für die Liegenschaften des Landkreises Altötting vom 01.01. bis 30.09.2023 Referenznummer der Bekanntmachung: Abt. 4-8044/2022#26
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altötting
NUTS-Code: DE214 Altötting
Postleitzahl: 84503
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erdgasbelieferung für die Liegenschaften des Landkreises Altötting vom 01.01. bis 30.09.2023
Der Landkreis Altötting beabsichtigt im Rahmen eines Offenen Verfahrens einen Kaufvertrag zu schließen. Auftragsgegenstand ist die Belieferung der landkreiseigenen Liegenschaften mit Gas.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
10 SLP-Lieferstellen sind mit insgesamt ca. 1.566.425 kWh Gas zu beliefern, die zusammen angeboten und abgeschlossen werden sollen. Die Anschriften der einzelnen Lieferstellen, Rechnungsanschriften, Anschluss- sowie Verbrauchsdaten sind der entsprechenden Lieferstellenübersicht zu entnehmen.
Die Beschaffung und Preisfixierung der Verbrauchsmenge durch den Auftragnehmer erfolgt am Tag der Zuschlagserteilung durch den Auftraggeber. Sollte zu diesem Zeitpunkt der Gasmarkt nicht liquide sein, ist die Beschaffung und Preisfixierung unverzüglich bei wieder eintretender Liquidität durchzuführen. Dem Auftraggeber ist mit Übermittlung des finalen Energiepreises mitzuteilen, welcher Börsentag der Preisfixierung zugrunde gelegt wurde.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes (Besteht Eintragung in einem Berufs-/ Handelsregister; falls nicht, ggf. anderer Nachweis zur erlaubten Berufsausübung)
Nachweis der Eintragung ins Berufs-/Handelsregister bzw. vergleichbarer Nachweis für Existenz und Gegenstand des Unternehmens (des Bieters/jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft/Unterauftragnehmer) mit Angebotsabgabe. Der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate ab Eingang des Angebotes sein.
Nachweis einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung durch Versicherungsbestätigung oder – schein mit Angebotsabgabe
Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR.
Vorlage von mindestens drei geeigneten Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Leistungen.
Als geeignet und somit vergleichbar gelten dabei solche Leistungen, die mindestens folgende Anforderungen erfüllen und innerhalb der letzten 3 (seit dem 1.1.2019) Jahre erbracht wurden: Belieferung mit Gas in Höhe von ca. 1.566.425 kWh (9 Monate).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
I. Eigenerklärung zur Eignung L1240: Der Bieter erklärt das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 42 VgV i. V. m §123 und §124 GWB. Der Bieter erklärt, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. Der Bieter erklärt, dass er Mitglied bei der Berufsgenossenschaft ist. Weiter erklärt er, dass falls sein Angebot in die engere Wahl kommt, er eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft vorlegen wird. Der Bieter erklärt, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich sein Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Alternativ gibt er an, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und auf Verlangen vorgelegt wird.
II. Bieterfragen: Bieterfragen können bis einschließlich 04.10.2022 gestellt werden. Für später eingehende Fragen wird deren Beantwortung nicht zugesichert. Bieterfragen müssen unter „Nachrichten“ im eVergabesystem gestellt werden. Fragen auf anderen Kommunikationswegen, wie telefonische, schriftliche oder E-Mail Anfragen werden nicht beantwortet.
III. Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots: Zuschlagskriterien: Der Zuschlag ergeht gemäß § 58 VgV an das wirtschaftlichste Angebot. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses. Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots: Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis (Wertungspreis). Bei Angeboten, die nach Prüfung und Wertung im Ranking aufgrund des gleichen Preises auf Platz 1 liegen, wird das Angebot, das den Zuschlag erhalten soll, durch Auslosung ermittelt.
Die Kosten des Angebotes werden wie folgt berechnet:
Gesamtkosten2023 = (EP2023/100) * Verbrauchsmenge
Es gilt:
- Die Verbrauchsmenge beträgt gemäß der Lieferstellenübersicht 1.566.425 kWh.
- Die Berechnung des Energiepreises für 2023 (EP2023) erfolgt gemäß o. g. Formel mit dem Tagesendpreisen der jeweiligen EEX Jahreskontrakte (Settlement prices on Calendar Cal-23) vom 05.10.2022
- Die Energiepreise werden für die Berechnung der Kosten auf vier Nachkommastellen kaufmännisch gerundet.
- Die Kosten werden auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet.
IV. Einzureichende Unterlagen:
- L 213 Angebotsschreiben
- Leistungsbeschreibung_Preisblatt (Zusätzlich ist im eVergabesystem im Arbeitsschritt „Angebot/Preisblatt erstellen“ der Nettopreis einzutragen),
- L 1240 Eigenerklärung zur Eignung
- L 127 Erklärung Bezug Russland
- Eigenerklärung Datenübermittlung
- Eigenerklärung Wettbewerbsregister_Statistische Angaben
- Nachweis der Eintragung ins Berufs-/Handelsregister bzw. vergleichbarer Nachweis für Existenz und Gegenstand des Unternehmens (des Bieters/jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft/ Unterauftragnehmer). Der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate ab Eingang des Angebotes sein.
- Nachweis der bestehenden Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung (Versicherungsbestätigung oder –schein)
- Sofern zutreffend: L 234 Bietergemeinschaft
- Sofern zutreffend: L 235 Verzeichnis der LeistKap anderer Unternehmen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.