Trinkwasseruntersuchung und Beprobung von Trinkwasseranlagen nach der Trinkwasserverordnung Referenznummer der Bekanntmachung: H60a233522
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Trinkwasseruntersuchung und Beprobung von Trinkwasseranlagen nach der Trinkwasserverordnung
Trinkwasseruntersuchung und Beprobung von Trinkwasseranlagen nach der Trinkwasserverordnung
Das LV umfasst die Organisation und Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in ca. 1.500 Gebäuden der Landeshauptstadt München. Diese sind im Sinne der TrinkwV orientierend zu untersuchen. Notwendige Nachuntersuchungen ergeben sich aus den sich aus den Ergebnissen der Beprobung.
Hinweis:
Insbesondere aufgrund der Auswirkungen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine hat die Landeshauptstadt München zur kurzfristig notwendigen Reduzierung des Energieverbrauches beschlossen, die Warmwasserversorgung in ihren Verwaltungsgebäuden ab sofort und bis auf Weiteres auf das zwingend notwendige Maß zu begrenzen.
Ein Ende dieser Maßnahme ist nicht absehbar.
Die Ansätze in den betroffenen Positionen sind auf eine Normalnutzung der Warmwasseranlagen in den Verwaltungsgebäuden ausgerichtet. Es ist derzeit nicht absehbar und abhängig von den weiteren politischen Entwicklungen, in welchem Umfang diese Ansätze abgerufen werden.
Bei vertragskonformer Durchführung des Auftrages behält sich der AG vor, den Auftrag um ein
weiteres Jahr zu den gleichen Konditionen zu verlängern. Hierauf besteht von Seiten des AN kein
Anspruch.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien - siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=232055
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien - siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=232055
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien - siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=232055
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.