verschiedene abfallwirtschaftliche Dienstleistungen in der Stadt Amberg Referenznummer der Bekanntmachung: VgV023-3
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Amberg
NUTS-Code: DE231 Amberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 92224
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
verschiedene abfallwirtschaftliche Dienstleistungen in der Stadt Amberg
Los 1: Abfuhr Restmüll, Bioabfall, Altpapier und Sperrmüll
Los 2: Sammlung Grüngut
Los 3: Reinigung Containerstandorte
Los 4: Bereitstellung und Betrieb Wertstoffhöfe
Abfuhr Restmüll Bioabfall Altpapier und Sperrmüll
• 14-tägliche Einsammlung von Restmüll aus 60-l- bis 1.100-l-Behältern sowie zusätzlich bereitgestellter Restmüllsäcke und Sonderleerungen,
• 14-tägliche Einsammlung von Bioabfall aus 60-l- bis 1.100-l-Behältern,
• 4-wöchentliche Einsammlung von Altpapier aus 60-l- bis 1.100-l-Behältern sowie zusätzlich bereitgestellter Altpapiersäcke und Sonderleerungen,
• Transport und Übergabe des Restmülls zur weiteren Entsorgung an der Müllumladestation des Zweckverbandes Müllverwertung Schwandorf,
• Transport und Übergabe des Bioabfalls an die Übernahmestelle des beauftragten Dritten des Auftraggebers,
• Einrichtung und Betrieb einer Übergabestelle für Altpapier und Übergabe des Altpapiers an den beauftragten Dritten des Auftraggebers,
• Sammlung und Transport von Sperrmüll zur Entsorgung bzw. Verwertung auf Abruf.
Leistungsbeginn in Los 1, Los 3 und Los 4 ist der 01.04.2023. Der Vertrag läuft in jedem Los
mindestens bis zum 31.03.2028.
Der Vertrag verlängert sich automatisch zweimal um ein weiteres Jahr, sofern nicht der Auftraggeber
oder der Auftragnehmer den Vertrag mit einer Frist von 12 Monaten zum jeweiligen Vertragsende
kündigt. Die Kündigung muss schriftlich per Einschreiben erfolgen.
Der Vertrag endet spätestens zum 31.03.2030, ohne dass es hierzu einer gesonderten Kündigung bedarf. Das Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund (gem. Ziff. 2.8) bleibt unberührt.
Option auf maximal zweimalige Verlängerung um jeweils 1 Jahr (endgültiges Ende am 31.03.2030)
Sammlung Grüngut
• Gestellung von Containern für Grüngut an 39 Containerstandorten,
• Abholung, Transport und Übergabe von Grüngut an die Übernahmestelle des beauftragten Dritten des Auftraggebers.
Leistungsbeginn in Los 2 ist der 01.03.2023. Der Vertrag läuft in jedem Los
mindestens bis zum 31.03.2028.
Der Vertrag verlängert sich automatisch zweimal um ein weiteres Jahr, sofern nicht der Auftraggeber
oder der Auftragnehmer den Vertrag mit einer Frist von 12 Monaten zum jeweiligen Vertragsende
kündigt. Die Kündigung muss schriftlich per Einschreiben erfolgen.
Der Vertrag endet spätestens zum 31.03.2030, ohne dass es hierzu einer gesonderten Kündigung bedarf. Das Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund (gem. Ziff. 2.8) bleibt unberührt.
Option auf maximal zweimalige Verlängerung um jeweils 1 Jahr (endgültiges Ende am 31.03.2030)
Reinigung Containerstandorte
• Wöchentlich Kontrolle und besenreine Reinigung der 47 Container-Standorte,
• Mitnahme wild abgelagerter Abfälle und Entsorgung an den Wertstoffhöfen und der Müllumladestation.
Leistungsbeginn in Los 1, Los 3 und Los 4 ist der 01.04.2023. Der Vertrag läuft in jedem Los
mindestens bis zum 31.03.2028.
Der Vertrag verlängert sich automatisch zweimal um ein weiteres Jahr, sofern nicht der Auftraggeber
oder der Auftragnehmer den Vertrag mit einer Frist von 12 Monaten zum jeweiligen Vertragsende
kündigt. Die Kündigung muss schriftlich per Einschreiben erfolgen.
Der Vertrag endet spätestens zum 31.03.2030, ohne dass es hierzu einer gesonderten Kündigung bedarf. Das Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund (gem. Ziff. 2.8) bleibt unberührt.
Option auf maximal zweimalige Verlängerung um jeweils 1 Jahr (endgültiges Ende am 31.03.2030)
Bereitstellung und Betrieb Wertstoffhöfe
• Einrichtung und Betrieb von 2 Wertstoffhöfen,
• Übernahme und Verwertung der Fraktionen,
• Betrieb Übergabestelle Elektro- und Elektronikgeräte gemäß ElektroG,
• Ggf. Entsorgung von Störstoffen und Sortierresten.
Leistungsbeginn in Los 1, Los 3 und Los 4 ist der 01.04.2023. Der Vertrag läuft in jedem Los
mindestens bis zum 31.03.2028.
Der Vertrag verlängert sich automatisch zweimal um ein weiteres Jahr, sofern nicht der Auftraggeber
oder der Auftragnehmer den Vertrag mit einer Frist von 12 Monaten zum jeweiligen Vertragsende
kündigt. Die Kündigung muss schriftlich per Einschreiben erfolgen.
Der Vertrag endet spätestens zum 31.03.2030, ohne dass es hierzu einer gesonderten Kündigung bedarf. Das Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund (gem. Ziff. 2.8) bleibt unberührt.
Option auf maximal zweimalige Verlängerung um jeweils 1 Jahr (endgültiges Ende am 31.03.2030)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bewerber müssen die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem sie niedergelassen sind und/oder der Handwerksrolle ihres Sitzes, nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen.
Auf gesondertes Verlangen ist vorzulegen:
Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise bzw. bei ausländischen Bietern gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes.
- Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistung, jeweils bezogen und aufgegliedert auf die letzten 3 Geschäftsjahre
- Jahresabschluss (Kopie der Zusammenstellung, mindestens des letzten abgeschlossenen Jahres) soweit der Bieter bilanziert. Falls der Bieter nicht zur Bilanzveröffentlichung verpflichtet ist, ist stattdessen eine Bankerklärung (Bankauskunft) über die Solvenz beizufügen
- Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Mitarbeiterzahl, Konzernzugehörigkeit(en), Betriebsausstattung, Fuhrpark der vorgesehenen Niederlassung bzw. Betriebsstätte etc.
- Erklärung zu § 123 Abs. 1 bis 4 GWB
- Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB
- Erklärung zu § 124 Abs. 2 GWB
- Erklärung zu Sanktionspaket 5 EU
- Erklärung zu Auftragsdatenverarbeitung
- Liste der Referenzprojekte mit ausgeführten vergleichbaren Leistungen im jeweiligen Los aus den letzten 3 Jahren mit Angabe des Leistungsumfangs (Mengen), des Leistungszeitraums sowie der Auftraggeber mit Ansprechpartner
- Benennung und Beschreibung der für die Ausführung des Auftrags verfügbaren Ausstattung, Geräte und technischen Ausrüstungen zur Erbringung der Dienstleistung und deren Beschreibung:
- Zertifizierung(en) als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG oder gleichwertige Nachweise, aus denen hervorgeht, dass das Unternehmen über qualifiziertes und geschultes Personal verfügt, eine Betriebsordnung, ein Betriebshandbuch und ein Betriebstagebuch besitzt, die entsprechend geführt werden, dass es Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist, dass ein ausreichender Versicherungsschutz besteht und ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis des Unternehmers/Niederlassungsleiters des für die Leistungen verantwortlichen Betriebes
Los 1:
- Eigenerklärung mit Benennung und Beschreibung des Betriebsstandortes, von dem aus den Leistungen erbracht werden,
- Benennung vorhandener oder zu beschaffende Anzahl und Art der Fahrzeuge für Einsammlung und Transport von Restmüll, Bioabfall und Altpapier sowie für die Sammlung von Sperrmüll auf Abruf,
- Beschreibung der Übergabestelle für Altpapier in der Stadt Amberg bzw. maximal 40 km Wegstrecke vom Rathaus der Stadt Amberg (Marktplatz 11, 92224 Amberg) entfernt mit Beschreibung des Betriebs und der Einrichtungen für die Übergabe
Los 2:
- Eigenerklärung zur vorhandenen oder zu beschaffenden Anzahl und Art der Container für die Einsammlung von Grüngut,
- Eigenerklärung zur vorhandenen oder zu beschaffenden Anzahl und Art der Fahrzeuge für Einsammlung und Transport von Grüngut.
Los 3:
- Eigenerklärung zu vorhandenen bzw. noch anzuschaffenden Mittel (Fahrzeug, Gerätschaft) zur Leistungserbringung,
- Eigenerklärung mit Benennung und Beschreibung des Betriebsstandortes, von dem aus den Leistungen erbracht werden.
Los 4:
- Beschreibung des Betriebskonzepts der Wertstoffhöfe (Mindestumfang: Art und Weise des Betriebs, Ablaufplanung, Transportkapazitäten, Personalausstattung und –qualifikation, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, Art und Weise der Wiederverwendung, Störfallregelung, Entsorgungswege)
- Benennung der vorgesehenen Verwertungswege für Abfallarten zur Verwertung durch den Auftragnehmer mit Nennung der Verwertungsbetriebe und ggf. Benennung der vorgesehenen Sortier- / Aufbereitungsanlage(n) sowie der Entsorgungswege für Störstoffe und / oder Sortierreste
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Amberg, Referat für Stadtentwicklung und Bauen, Zentrale Vergabestelle, Steinhofgasse 4, Zi.Nr. 104, 9224 Amberg
Nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bewerber sind verpflichtet, mögliche Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sofort nach Bekanntwerden bei der Vergabestelle elektronisch über die Vergabeplattform www.vergabe.bayern.de anzuzeigen.
Geschieht dies nicht, ist ein Einwand unklarer oder missverständlicher Vergabeunterlagen in einem Nachprüfungsverfahren ausgeschlossen. Die Kommunikation während des gesamten Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.vergabe.bayern.de.
Fragen sind zwingend über die Frage-Funktion auf der Vergabeplattform zum frühestmöglichen Zeitpunkt - wenn möglich - bis spätestens 30.09.2022 einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB)),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Nr. 3 GWB)
4) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind. (§134 Abs. 2 GWB)
5) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartefrist missachtet (§134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Amberg
Postleitzahl: 92224
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]