Erhebungen Projekt „Langzeitmonitoring von digitalen und datenbezogenen Kompetenzen der bundesdeutschen Bevölkerung“(DaLi) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0466 YS
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96047
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erhebungen Projekt „Langzeitmonitoring von digitalen und datenbezogenen Kompetenzen der bundesdeutschen Bevölkerung“(DaLi)
Übergeordnetes Ziel des Projektes „Langzeitmonitoring von digitalen und datenbezogenen Kompetenzen der bundesdeutschen Bevölkerung“ (DaLi) ist, die Nutzung und den Umgang mit digitalen Daten, Informationen und Medien in ihren Potenzialen wie auch potenziellen Risiken als individuelle Fähigkeiten abzubilden. Im Fokus stehen hierbei zentrale digitale und datenbezogene Kenntnisse, also ein Spektrum grundlegenden und weiterführenden Wissens und Könnens (i. S. der Stufen „digital and information literacy“ und „content creation and computational literacy“ im „Common Framework for Digital Literacy, Skills and Readiness“ des DQ Institutes dem sog. DQ Modell ), über das mündige Personen verfügen sollten. Diese Kenntnisse werden abgegrenzt von Spezialkenntnissen und Expertenfähigkeiten, wie sie in den Bereichen Data Science oder Künstlicher Intelligenz zur Anwendung kommen (Stufe II im DQ Modell).
Im Projekt DaLi werden zwei Designansätze kombiniert, mit denen fundierte Aussagen über die digitalen und datenbezogenen Kompetenzen der bundesdeutschen Bevölkerung sowie Aussagen über die Entwicklung dieser Kompetenzen am Übergang ins Jugendalter möglich werden. Mit einem bevölkerungsrepräsentativen Querschnitt soll ein Langzeitmonitoring etabliert werden, das den Kenntnisstand und das Fähigkeitsniveau über verschiedene Altersgruppen beschreibt und analysiert. Der ergänzende Längsschnitt fokussiert auf Entwicklungsprozesse in einem besonders relevanten Altersbereich. Über die Messwiederholung ist damit der DaLi-Längsschnitt anschlussfähig an internationale Large-Scale-Studien, wie der ICILS - International Computer and Information Literacy Study (Eickelmann, Bos, Gerick, Goldhammer, Schaumburg, Schwippert, Senkbeil & Vahrenhold, 2019). Durch die Wahl des Zeitpunktes besteht ein Anschluss an die Startkohorte 8 des Nationalen Bildungspanels (NEPS).
Die Höchstgrenze des verfügbaren Auftragsbudgets des Auftraggebers liegt bei [Betrag gelöscht] Euro netto. Angebote, deren Preis dieses vor Einleitung des Vergabeverfahrens festgelegte und schriftlich dokumentierte Budget des öffentlichen Auftraggebers übersteigt, werden als unannehmbar angesehen.
Die in der Leistungsbeschreibung spezifizierten Erhebungen in Haushalten hängen vom Feldzugang ab. Der Auftraggeber kann den Auftrag während der Vertragslaufzeit kündigen, wenn aufgrund von Pandemieeinschränkungen ein Feldzugang gem. spezifizierten Design (persönlicher Zugang: CAPI) für mindestens sechs (6) Monate ab dem geplanten Feldstart nicht möglich ist.
Es sind Vertragsanpassungsklauseln vorgesehen (vgl. Datei: Anlage2 Vertrag-Muster DaLi #2021-0466).
Erhebungen im Rahmen des Projektes „Langzeitmonitoring von digitalen und datenbezogenen Kompetenzen der bundesdeutschen Bevölkerung“ (DaLi)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erhebungen Projekt „Langzeitmonitoring von digitalen und datenbezogenen Kompetenzen der bundesdeutschen Bevölkerung“(DaLi)
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.