Versorgungssicherheit der Wasserversorgung in Bayern – überregionale Systeme Referenznummer der Bekanntmachung: 2022000279
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 86179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lfu.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Versorgungssicherheit der Wasserversorgung in Bayern – überregionale Systeme
Die überregionalen Systeme in Bayern sollen unter Berücksichtigung künftiger klimatischer und sonstiger Entwicklungen hinsichtlich gegenwärtiger und künftiger Versorgungssicherheit sowie gegenwärtiger und künftiger Wasserdargebote und –bedarfe untersucht und bewertet werden. Optionen und Handlungsempfehlungen, ggf. auch bundesländerübergreifend, sollen abgeleitet werden.
Die überregionalen Systeme in Bayern sollen unter Berücksichtigung künftiger klimatischer und sonstiger Entwicklungen hinsichtlich gegenwärtiger und künftiger Versorgungssicherheit sowie gegenwärtiger und künftiger Wasserdargebote und –bedarfe untersucht und bewertet werden. Optionen und Handlungsempfehlungen, ggf. auch bundesländerübergreifend, sollen abgeleitet werden.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Wenn in einem offenen Verfahren keine ordnungsgemäßen oder nur unannehmbare Angebote eingegangen sind, kann der öffentliche Auftraggeber ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb einleiten, wenn er in das Verhandlungsverfahren alle geeigneten Unternehmen einbezieht, die form- und fristgerechte Angebote abgegeben haben (vgl. § 14 Abs. 3 Nr. 5 VgV).
Hintergrund und Ziel ist es, durch Verhandlungen regelkonforme und wirtschaftlich akzeptable Angebote zu erhalten (vgl. Kommentar Vergaberecht, Ziekow/Völlink, 4. Aufl. 2020, VgV § 14 Rn. 39).
Berücksichtigt wird, dass der Wettbewerb durch das ursprüngliche Verfahren bereits sichergestellt war. Für den erneuten Beschaffungsversuch gibt es folglich Erleichterungen, damit die Auftraggeber noch zu einem erfolgreichen Abschluss kommen können (vgl. Pünder/Schellenberg, Vergaberecht 3. Auflage 2019, Rn. 46).
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Versorgungssicherheit der Wasserversorgung in Bayern – überregionale Systeme
Ort: Haßfurt
NUTS-Code: DE267 Haßberge
Postleitzahl: 97437
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: [gelöscht], zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB wurden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.