Erfassung und Verwertung von Altholz im Landkreis Weilheim-Schongau Referenznummer der Bekanntmachung: EV31
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ingenried
NUTS-Code: DE21N Weilheim-Schongau
Postleitzahl: 86980
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.eva-abfallentsorgung.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Erfassung und Verwertung von Altholz im Landkreis Weilheim-Schongau
Erfassung und Verwertung von Altholz im Landkreis Weilheim-Schongau
Los 1: Altholz AI bis AIII
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
• Containergestellung an den derzeit 4 Sammelstellen,• Abholung des Altholzes AI bis AIII auf Anforderung,• Transport des Altholzes,• Ordnungsgemäße Aufbereitung und Verwertung des Altholz AI bis AIII gemäß vorgelegtem Verwertungskonzept in einer dafür genehmigten Verwertungsanlage.
Los 2: Altholz AIV
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
• Containergestellung an derzeit einer Sammelstelle,• Abholung des Altholzes AIV auf Anforderung,• Transport des Altholzes,• Ordnungsgemäße Entsorgung des Altholz AIV gemäß vorgelegtem Entsorgungskonzept in einer dafür genehmigten Entsorgungsanlage.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1: Altholz AI bis AIII
Ort: Marktoberdorf
NUTS-Code: DE27B Ostallgäu
Postleitzahl: 87616
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2: Altholz AIV
Ort: Marktoberdorf
NUTS-Code: DE27B Ostallgäu
Postleitzahl: 87616
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu II.1.7 und V.2.4 Auf die Angaben wurde gem. § 39 Abs. (6) VgV verzichtet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.