Technische Ausrüstung E Referenznummer der Bekanntmachung: 22.D.11.148
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 155-443178)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Passau
NUTS-Code: DE222 Passau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94032
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Technische Ausrüstung E
Das Staatliches Bauamt Passau beabsichtigt die Vergabe von folgenden freiberuflichen Dienstleistungen:
Fachplanung Technische Ausrüstung E (LPH 2 bis 9) für die Maßnahme Technische Hochschule Deggendorf, European Campus Rottal Inn.
Die Technische Hochschule Deggendorf beabsichtigt, am Standort Pfarrkirchen einen Neubau für Lehre und Forschung am European Campus Rottal Inn zu errichten.
Das Hochschulgebäude ist vor allem für die englischsprachigen Studiengänge der Angewandten Gesundheitswissenschaften und der Angewandten Naturwissenschaften und Wirtschaftsingenieurwesen vorgesehen.
Neben Büroräumen, mehreren Hörsälen und Seminarräumen, Laboren für Informatik und Gesundheitswissenschaften sieht das Raumprogramm eine Bibliothek sowie eine Mensa vor. Insgesamt besteht ein Flächenbedarf von ca. 4.084 m2 NUF 1 bis 6 nach DIN 277.
Fachplanung Technische Ausrüstung - Elektrotechnische Anlagen:
- Anlagengruppen 4, 5 und 6 nach § 53 Abs. 2 HOAI
- LPH 2-9 nach § 55 HOAI
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/
DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/227431
Die Eignungskriterien sind im Bewerberbogen (Unterlage III.6) aufgelistet.
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des
Bewerbers zu III.2.1 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche
Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und
berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen
aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie
2005/36/EG angezeigt haben.
Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 BayBO und der beruflichen Befähigung des Bewerbers
und/oder der Mitarbeiter des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen
durch Nachweis
- des Studiums des Bauingenieurwesens gemäß Art. 62a Abs. 1 Nr. 1 BayBO i.V.m. Ar.t 62 Abs. 3
BayBO (mindestens dreijährige Berufserfahrung in der Tragwerksplanung und Eintragung in die Liste der
Ingenieurekammer Bau)
- der erforderlichen Befugnis zur Erstellung des Brandschutznachweises gemäß Art. 62b BayBO
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/
DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/227431
Die Eignungskriterien sind im Bewerberbogen (Unterlage III.6) aufgelistet.
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des
Bewerbers zu III.2.1 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche
Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und
berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen
aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie
2005/36/EG angezeigt haben.