Lokales Testzentrum im Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wunsiedel
NUTS-Code: DE24D Wunsiedel i. Fichtelgebirge
Postleitzahl: 95632
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 9232800
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lokales Testzentrum im Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge
Unterstützungs- und Kooperationsleistungen beim Betrieb eines lokalen Testzentrums im Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge
Der Ministerrat hat am 26. Juli 2022 beschlossen die bestehenden lokalen ÖGD-Testzentren bis zum 31. Dezember 2022 zu verlängern (siehe GMS „Verlängerung der lokalen ÖGD-Testzentren“ vom 02. August 2022). Daher beabsichtigt der Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge mit Beginn des 16. Oktobers 2022, die Unterstützungs- und Kooperationsleistungen für den Betrieb seines lokalen Testzentrums (aktueller Standort: „Haus der Energiezukunft“, Rot-Kreuz-Straße 1, 95632 Wunsiedel) neu zu vergeben. Mögliche Testverfahren sind aktuell die PCR-Untersuchung sowie PoC-Antigen-Schnelltests.
Option auf bis zu fünfmaliger Verlängerung um jeweils ein viertel Jahr (= 3 Monate)
Variable Testkapazitäten je nach Bedarf
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren nach § 15 VgV
Zuschlagskriterien:
Angebotspreis (40 %), Schlüssiges und den gesetzten Vorgaben entsprechendes Konzept für einen reibungslosen Testbetrieb (30 %), Erfahrung speziell im Betrieb von lokalen Testzentren in ländlicher Region (30%); s. auch Leistungsbeschreibung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) §§160 ff
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wunsiedel
Postleitzahl: 95632
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]