Dachabdichtungs- und Spenglerarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 006
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rothenburg ob der Tauber
NUTS-Code: DE256 Ansbach, Landkreis
Postleitzahl: 91541
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rothenburg.de
Adresse des Beschafferprofils: www.rothenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dachabdichtungs- und Spenglerarbeiten
Bei der Baumaßnahme handelt es sich um ca. 4.000 m² Dachfläche, aufgeteilt auf 8 Einzelflächen auf unterschiedlichen Höhenniveaus von ca. 4,50 bis ca. 11,50 m sowie einer zentral angeordneten Glasdachkonstruktion ebenfalls auf ca. 11,50 m über Oberkante Gelände. Aufgrund von erheblichen Defiziten baulicher und energetischer Art und im Bereich der Barrierefreiheit, sowie aus der Notwendigkeit, Grundrissanpassungen bezüglich des pädagogischen Konzepts und der Brandschutzanforderungen vorzunehmen, sind Maßnahmen erforderlich: Gegenstand dieser Vergabe sind das Abbrechen der vorhandenen Flachdachabdichtung, Herstellen der Dachabdichtung einschließlich Wärmedämmung, Begrünung, Kiesschüttung und Gehweg-Pflasterbelägen, Neuausbildung 0° Flachdach und Spenglerarbeiten.
Valentin-Ickelsamer-Mittelschule Dinkelsbühler Str. 3 91541 Rothenburg ob der Tauber
Bei der Baumaßnahme handelt es sich um die Generalsanierung der Valentin-Ickelsamer-Mittelschule in Rothenburg ob der Tauber, Dinkelsbühler Straße 3, Fl.-Nr. 2232/7. Die Valentin-Ickelsamer-Mittelschule mit zurzeit mehr als 400 Schüler/innen ist in einem denkmalgeschützten Gebäude untergebracht, das ursprünglich 1975 erstellt wurde und derzeit 20 Klassen umfasst. Das Gebäude ist in drei Geschosse unterteilt, die Aufteilung erfolgt als Staffelgeschosse mit Teilunterkellerung. Es ist von einer max. Länge von ca. 80 m und einer max. Breite von ca. 72 m auszugehen. Unter Anbetracht des demografischen Wandels und sich ändernden pädagogischen Schulkonzepten, soll ein ganzheitlich funktionierendes Schulgebäude entstehen, welches langfristig und nachhaltig die Anforderungen an Sicherheit, Umwelt, Barrierefreiheit, geringe Nachfolgekosten, Pädagogik und Wirtschaftlichkeit erfüllt. Das Schulgebäude wird entsprechend zeitgemäßer energetischer, funktionaler, brand- und schallschutztechnischer Belange generalsaniert. Den Belangen der Barrierefreiheit wird Sorge getragen. Des Weiteren beinhaltet die Sanierung eine Neuorganisation des Brandschutzes, u.a. durch Anpassung der Fluchtwege und zusätzliche Außentreppen. Direkt an die Valentin-Ickelsamer Mittelschule angrenzend im Osten und Norden befinden sich die Gebäude des Reichsstadtgymnasiums. Im Nord-Westen, Westen und Süd-Westen befinden sich die Schulsportanlagen und die Sporthalle. Weiter im Norden, oberhalb einer aufgelassenen Bahnlinie, grenzen landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Unterhalb der Dinkelsbühler Straße befindet sich im Süden ein allgemeines Wohngebiet. Damit die Sanierung nicht im laufenden Betrieb stattfinden muss, wird der Schulbetrieb während der Bauzeit in eine Containeranlage auf die sanierungsbedürftigen Sportanlagen innerhalb des Schulgeländes ausgelagert. Diese Fläche wird mit einer eigenen Baustraße und eigener Infrastruktur (Ver- und Entsorgung) vorbereitet, damit die Containeranlage unabhängig von allen anderen Baumaßnahmen betrieben werden kann. Der
Schülertransport erfolgt mit Bussen über eine eigene Haltestelle direkt an der Dinkelsbühler Straße. Das Gelände steigt von Süden, ausgehend von der Dinkelsbühler Straße, nach Norden stark an. Hieraus ergibt sich die Splitt-Level-Anordnung im Bestandsgebäude. Die Baustelle befindet sich in 91541 Rothenburg o.d.T. ca. 2km südlich von der Stadtmitte, am Ortsrand von Rothenburg, gut erschlossen über die St 2419 und die Dinkelsbühler Straße. Das Gelände wird von der im Süd-Osten verlaufenden Dinkelsbühler Straße erschlossen. Die vorhandene Gründung besteht aus Stahlbeton-Fundamenten mit nicht-lastabtragenden Stahlbeton-Bodenplatten. Die aufgehenden Konstruktion besteht aus einem Stahlbeton-Skelettbau im Raster von 8,40/8,40 m, Stützenquerschnitte D = 40 cm, Stahlbeton-Fertigteil-Unterzügen, Stahlbeton-Halbfertigteil-Decken, d = 30 cm, und aussteifenden Stahlbeton-, bzw. Sichtmauerwerks-Wänden. Die zulässige Flächenbelastung (Verkehrslast) der Decke beträgt 2,0 KN/m2. Ausreichende Lastverteilung ist durch Bohlen-Unterlagen bzw. durch Abstützen der Decke bis auf tragfähige Fundamente zu gewährleisten. Um die Tragfähigkeit der Geschossdecken nicht zu beeinträchtigen, dürfen die ausgebauten Materialien nicht im Gebäude zwischengelagert werden, sondern sind umgehend zu beseitigen und einer geordneten Entsorgung zuzuführen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister wird vorausgesetzt.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
a) entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise
b) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Auflistung Einzelkriterien:
1. Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
2. Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt
3. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung. Nachweis durch Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
4. Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG.
5. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse.
6. Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
1. Erklärung, dass in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden. Je ein Nachweis für 3 Referenzen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis für die wichtigsten Bauleistungen in Anlehnung an das Formblatt 444 Referenzbescheinigung.
2. Erklärung, dass für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Nachweis der Zahl, der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
3. Angaben über die technischen Fachkräfte oder die technischen Stellen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angeschlossen sind oder nicht, und zwar insbesondere über diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind oder über die das Unternehmen bei der Ausführung des Bauvorhabens verfügen wird.
4. Ausbildungsnachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung der Unternehmerin/des Unternehmers und der Führungskräfte des Unternehmens, insbesondere der für die Ausführung der Arbeiten verantwortlichen Personen.
5. Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Baugeräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrages verfügen.
Soweit die Auftragssumme mindestens [Betrag gelöscht] Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für
1. die Vertragserfüllung in Höhe von 5 Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge)
2. Mängelansprüche in Höhe von 3 Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme) zu leisten.
3. Eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung.
Abschnitt IV: Verfahren
Zur Angebotsöffnung sind keine Personen zugelassen. Die Angebotsöffnung erfolgt elektronisch.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YAR6YTJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rothenburg ob der Tauber
Postleitzahl: 91541
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
1. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Antragsteller vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist/Bewerbungsfrist zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen/Vertragsunterlagen) erkennbar sind, sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist/Bewerbungsfrist zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
4. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de