Süderweiterung und Umbau am Sonderpädagogischen Förderzentrum Grafing
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ebersberg
NUTS-Code: DE218 Ebersberg
Postleitzahl: 85560
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lra-ebe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Süderweiterung und Umbau am Sonderpädagogischen Förderzentrum Grafing
Der Landkreis Ebersberg beabsichtigt, das Sonderpädagogische Förderzentrum Grafing zu erweitern, sowie einige Umbauten im bestehenden Gebäude durchzuführen.
Es erfolgt eine Ausschreibung nach Einzelgewerken.
Hier die Lüftungstechnischen Anlagen.
Kapellenstraße 21 85567 Grafing bei München
Leitmengen Lüftungstechnische Anlagen:
Zentrale Anlagen Erweiterungsbau:
1 St Zuluftgerät: ca. 9.500 m³/h 1 St Abluftgerät: ca. 9.500 m³/h Dezentrale Anlage:
3 St Zu- und Abluftgerät, Deckenunterbau bis 450 m³/h 1 St Zu- und Abluftgerät, Standgerät bis 350 m³/h Dezentrale Anlage: 3 St Rohrventilator bis NW 160 180 m² Luftkanäle, verzinkt 690 m² Luftformstücke, verzinkt 215 m Wickelfalzrohre 77 St Tellerventile 62 St Lüftungsgitter 2 St Wetterschutzgitter 16 St Brandschutzklappen, rund 11 St Brandschutzklappen, eckig 11 St Volumenstromregler, konstant 10 St Volumenstromregler, variable 96 St Rohrschalldämpfer 13 St Kulissenschalldämpfer
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lüftungstechnische Anlagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ergolding
NUTS-Code: DE227 Landshut, Landkreis
Postleitzahl: 84030
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig,
wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]