Neubau Studentenwohnheim Klara Oppenheimer Weg in Würzburg, Gewerk: Freianlagen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97072
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.studentenwerk-wuerzburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Studentenwohnheim Klara Oppenheimer Weg in Würzburg, Gewerk: Freianlagen
Neubau Studentenwohnheim Klara Oppenheimer Weg in Würzburg mit 181 Wohneinheiten mit 4 Geschossen und einer Teilunterkellerung
inkl. Tiefgarage mit 29 KFZ Stellplätzen.
Würzburg
Freianlagen
875 m² Pflasterfläche Betonpflaster,
10 m² Asphalt,
85 m² Traufstreifen,
36 m Winkelstützmauer,
12 m freistehende Wandelemente,
104,4 m Betonblockstufen,
48 m Einfassung aus Betonbord,
420 m Einfassung aus Stahlband,
75 m Regenwasserleitung,
10 m Entwässerungsrinne D400,
36,5 m Entwässerungsrinne C250,
175 m Fassadenrinne,
480 m³ Bodenarbeiten, Betonarbeiten,
6 St. Fahrradparker,
3 St. Bank mit Rückenlehne,
8 St. Hockerbänke,
1 St. Pflanzgefäß für Dachterrasse,
5 St. Baumpflanzung,
56 m² Strauchpflanzung,
26 m Hecke,
411 m² Staudenpflanzung,
660 m² Rasenansaat,
Fertigstellungspflege, Entwicklungspflege über 2 Jahre
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Studentenwohnheim Klara Oppenheimer Weg in Würzburg mit 181 Wohneinheiten mit 4 Geschossen und einer Teilunterkellerung inkl. Tiefgarage mit 29 KFZ Stellplätzen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Veitshöchheim
NUTS-Code: DE26C Würzburg, Landkreis
Postleitzahl: 97209
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GBW). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er
diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt