Klinikum Passau, OP-Sanierung inkl. Erweiterung_VE-18-014-1060_Estricharbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: KPOP_18-014-1060
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Passau
NUTS-Code: DE222 Passau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94032
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Klinikum Passau, OP-Sanierung inkl. Erweiterung_VE-18-014-1060_Estricharbeiten
KPOP_VE-18-014-1060_Estricharbeiten
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Estricharbeiten umfassen folgende Leistungen: 1. Wärrmedämmung Schaumglas, d= 120 mm: 418,00 m2 2. Wärmedämmung EPS, d=30 mm: 440,00 m2 3. Trittschalldämmung MW, d=20 mm: 888,00 m2 4. Zementestrich CT C30-F5 B1.5, d=70mm: 241,00 m2 5. Zementestrich CT C30-F5 B1.5, d=60 mm: 30,00 m2 6. Heiz Zementestrich 5kN/m2 C30 F4 Bauart A, d=80mm: 417,00 m2 7. Zementestrich Estrich auf Dämmschicht 5kN/m2 F4, d=60mm: 200,00 m2
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.