Beschaffung eines LC-MS/MS-System Referenznummer der Bekanntmachung: 2022000372
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lfu.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines LC-MS/MS-System
LC-MS/MS-System (Kombination Flüssigchromatographie-System und Massenspektrometer) für die spurenanalytische Bestimmung von poly- und perfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS)
LC-MS/MS-System (Kombination Flüssigchromatographie-System und Massenspektrometer) für die spurenanalytische Bestimmung von poly- und perfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS)
Die anzubietenden Optionen sind in der Leistungsbeschreibung ausführlich beschrieben. Anzubieten sind:
- Wartungsvertrag für das dritte Jahr nach Abnahme
- Wartungsvertrag für das dritte und vierte Jahr nach Abnahme
- Wartungsvertrag für das dritte bis fünfte Jahr nach Abnahme
- Stickstoffgenerator zur Versorgung von Massenspektrometern mit Stickstoff
- zusätzliche isokratische HPLC-Pumpe
- Upgrade der Mess- und Auswertsoftware
- fahrbarer Labortisch für das LC-MS/MS-System
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung eines LC-MS/MS-System
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren wird gem. § 63 Abs. 1 Nr. 1 VgV aufgehoben, da kein Angebot eingegangen ist, das den Bedingungen entspricht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: [gelöscht], zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.