Beschaffung einer Waferbelackungsanlage Referenznummer der Bekanntmachung: OV8-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hll.mpg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung einer Waferbelackungsanlage
Lieferung und abnahmereife Fertigstellung Waferbelackungsanlage:
-Installation und Einbau (z.B. Anschluss an Ver- und Entsorgungsleitungen etc.)
-Funktionstests und Inbetriebnahme inkl. Probelauf
-Einweisung und Schulung
-Consulting Prozess-Support
Halbleiterlabor MPG (Neubau)
Isarauenweg
Flurstück Nr. 1963
85748 Garching b. München
Deutschland
Lieferung und abnahmereife Fertigstellung Waferbelackungsanlage:
-Installation und Einbau (z.B. Anschluss an Ver- und Entsorgungsleitungen etc.)
-Funktionstests und Inbetriebnahme inkl. Probelauf
-Einweisung und Schulung
-Consulting Prozess-Support
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung einer Waferbelackungsanlage
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuhaus am Inn
NUTS-Code: DE228 Passau, Landkreis
Postleitzahl: 94152
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, müssen binnen einer Frist
von zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, gegenüber der
Auftraggeberin bei der oben unter I.1) benannten Kontaktstelle
gerügt werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz Nrn. 1 GWB).
Hilft die Auftraggeberin dem gerügten Verstoß gegen
Vergabevorschriften nicht ab, darf ein Antrag auf Einleitung
eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens gemäß §
160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB nur innerhalb von 15
Kalendertagen seit Erhalt der Benachrichtigung über die
Nichtabhilfe gestellt werden. Werden die vorherig genannten
Fristen nicht eingehalten, ist eine spätere Anrufung der
Vergabekammer aufgrund des gerügten Verstoßes gegen
Vergabevorschriften ausgeschlossen.
Die Auftraggeberin bittet darum, Rügen möglichst per E-Mail
einzulegen. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass es im
eigenen Interesse des Bieters liegt Rügen schriftlich bzw. als EMail
anzubringen und die Bevollmächtigung für die Einlegung
der Rüge nachzuweisen