Beschaffung eines Krankenhausinformationssystems (KIS) inklusive zugehöriger Schulungs-, Supportservice und Pflegeleistungen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwabmünchen
NUTS-Code: DE276 Augsburg, Landkreis
Postleitzahl: 86830
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://wertachkliniken.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Krankenhausinformationssystems (KIS) inklusive zugehöriger Schulungs-, Supportservice und Pflegeleistungen
Die Wertachkliniken Bobingen und Schwabmünchen beabsichtigen die Beschaffung eines neuen, modernen und zukunftsorientierten Krankenhausinformationssystems. Das zu beschaffende System soll gleichzeitig die einschlägigen MUSS-Kriterien aus dem Krankenhaus Zukunftsgesetz, der Fördertatbestände 3, 5 und 6 sowie 2 (optional) erfüllen.
Die Wertachkliniken mit den Standorten/Betriebsstätten in Bobingen (130 Planbetten) und Schwabmünchen (126 Planbetten) haben sich zum Ziel gesetzt, ein neues, modernes und zukunftsorientiertes Krankenhausinformationssystem (KIS) zu beschaffen, um die (Dokumentations-) Prozesse, in den medizinischen und pflegerischen sowie patienten-bezogenen Bereichen zu digitalisieren, verbunden mit den Optimierungen in einer beschleunigten Diagnostik, Therapie und Heilung. Die Lösung muss auch die Fördertatbestände 2(optional), 3,5 und 6 des Krankenhaus Zukunftsgesetzes gelisteten MUSS-Kriterien sowie die dort beschriebenen Anforderungen an Interoperabilität und Datenschutz zwingend erfüllen.
- Umsetzung der im Fördertatbestand 2 enthaltenen Muss-Kriterien des Krankenhaus Zukunftsgesetzes.
- Zusätzliche Leistungen und Projekte im Zusammenhang mit dem KIS und den KHZG-Fördertatbeständen nach Bedarf
- Zusätzliche Schnittstellen nach Bedarf
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Donaueschingen
NUTS-Code: DE136 Schwarzwald-Baar-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information Durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).