VE 4.5.110 Angiographie LHKM 2 Referenznummer der Bekanntmachung: VE 4.5.110
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Lieferauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 157-449537)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ingolstadt
NUTS-Code: DE211 Ingolstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 85049
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.klinikum-ingolstadt.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.aumass.de/ausschreibung
Abschnitt II: Gegenstand
VE 4.5.110 Angiographie LHKM 2
1 Stück Kardangiographieanlage bestehend aus: Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einer Kardangiographieanlage für das Klinikum Ingolstadt.
Bodenmontiertes Stativ mit C-Bogen mit flexibler Positioniermöglichkeit, mit Hochleistungsröhre und Flachdetektor, Rotationsangiographie,
Großbildmonitor mit Bilddatenmanagement, Höhenverstellbarer Untersuchungstisch, USV, Untersuchungsleuchte, Strahlenschutz, Stahlkonstruktionen für
Boden und Decke
Hämodynamischer Messplatz,.
OCT-FFR-System.
Demontage Altgerät.
Instandhaltungsverträge für alle angebotenen Komponenten
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Für den Auftrag kommen nur Bieter in Betracht, die bereits Leistungen mit Erfolg ausgeführt haben, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Mit dem Angebot sind für die Beurteilung der Eignung Nachweise zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nach § 6 Abs. 3 EU VOB/A vorzulegen.
Für den Auftrag kommen nur Bieter in Betracht, die bereits Leistungen mit Erfolg ausgeführt haben, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind. Mit dem Angebot ist für die Beurteilung der Eignung vorzulegen:
• Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit nach § 42 VgV bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB.
Sicherheitsleistungen und Zahlungen müssen gemäß Beschreibung in den beiliegenden Unterlagen erfolgen (siehe hierzu § 16 VOB/B und § 17 VOB/B in
den Vertragsunterlagen).
Sicherheitsleistungen und Zahlungen müssen gemäß Beschreibung in den beiliegenden Unterlagen erfolgen (siehe hierzu § 17 VOL/B und § 18 VOL/B in den Vertragsunterlagen).
Bieter oder ihre Bevollmächtigten dürfen während der Öffnung der Angebote nicht anwesend sein. Gemäß VOB/A § 14 EU Absatz 6 werden die Bieter
unverzüglich nach der erfolgten Submission über die Ergebnisse informiert (Vergabeplattform).
Gemäß 55 Abs. 2 VgV dürfen Bieter oder ihre Bevollmächtigten während der Öffnung der Angebote nicht anwesend sein.